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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Deputation erklärt worden, daß, wenn ein solcher Antrag an die Negierung gebracht würde, er der sorgfältigsten Er wägung unterliegen werde. Jndcß bin ich in der Lage, der hohen Kammer gegenüber auf einige Bedenken auf merksam zu machen, die fetzt schon bei einer vorläufigen Erwägung hervorgetreten sind. Im Allgemeinen muß ich darauf Hinweisen, daß eigentlich das Auditoriat bei den Appellationsgerichten Nichts weiter ist, als was der Aeceß bei den Untergerichten ist, ein Mittel zur Fortbildung, und so gut die Accessisten bei den Untergcrichten auch mit "zu Dienstleistungen zu ihrer eigenen Znstrüction verwendet werden, so gut werden bei den Appellationsgerichten zu Ar beitendes Collegiums die Auditoren verwendet und erlangen dadurch Gelegenheit, sich in wissenschaftlicher Hinsicht besser auszubilden, als bei den Untergcrichten Ließ, möglich ist. In dieser Beziehung hat das Ministerium stets angenom men, daß, "wie man den Accessisten keinen'Gehalt giebt, man auch keine Veranlassung habe, denjenigen Actuaren, denen das Auditoriat bei dem Appellationsgerichtcn zugc- standen wird, Gehalt zu ertheilcn. Daran hält das Mini sterium in der Hauptsache fest. Ferner möchte ich wohl erwähnen, daß eine völlige Gleichstellung der nach Ansicht der Deputation jetzt vorhandenen Ungleichheit auch durch den gestellten Antrag kaum wird erzielt werden. In der Hauptsache werden trotz dieses Antrags nur diejenigen Actuare in der Lage sein, das Auditoriat.stch zu erbitten, welche noch unverheiratet, ohne Familie sind. Diejenigen, die verhcirathet und nicht am Sitze eines Appellations gerichts angestcllt sind, werden vhnerachtct der Annahme dieses Antrags nicht in die Lage kommen, von dem im Allgemeinen den Actuaren in Aussicht gestellten Befugnisse Gebrauch machen zu können. Weiter ist Folgendes zu be denken. Jetzt sind ohngesähr 6, höchstens 8 Auditoren ge wesen; daß der Andrang zu dem Auditoriate, wenn der vorliegende Antrag angenommen wird, viel stärker werden wird, das ist wohl nicht zu bezweifeln. Wie viel Auditoren die Appellationsgerichte werden beschäftigen können, dar über vermag die Regierung jetzt noch keine Auskunft zu geben. In dieser Richtung werden erst die Gutachten der Appellationsgerichte eingeholt werden müssen. Inzwischen könnten wohl 12 bis 16 beschäftigt werden können; daß dann bei den Untergerichten, denen sie entnommen werden, um 'inzwischen Lei den Appellationsgerichtcn ihrer eigenen Instruction halber sich sortzubilven, diese Kräfte fehlen, das kann nicht bestritten werden. Daß bereits jetztMangcl an Actuaren und Protokollanten gewesen, ist eine That- sache, die sich sehr häufig zu Tage gelegt hat, weil man sehr oft in der Lage gewesen ist, Gcrichtsämtern, die zur Bewältigung ihrer Arbeiten eine Beihülse verlangten, ein fach antworten zn müssen, daß man sie nicht geben könne, weil sie nicht vorhanden sei. Wird nun einer Anzahl "von 12 Lis 16 Actuaren das Auditoriat bei den Appellations gerichten bewilligt, so werden eben so viele den Unter gerichten entzogen, während außerdem der Gehalt, der dort fort gewährt werden soll, doppelt, gewährt werden muß. Auch noch ein anderer Punkt dürfte in's Auge gefaßt wer den müssen, der, wie es mir scheinen will, der Erwägung werth ist. Was denjenigen Aspiranten zum Staatsdienst, die im Justizfache Mgcstellt sind, für recht und billig er achtet wird, das wird man wohl auch denjenigen Aspi ranten zugestehen müssen, die sich der Verwaltung zuwen- dcn. Wir haben, wenn ich nicht irre, jetzt 4 Actuare beurlaubt, die bei den Berwaltungs- und Mittelbehörden dermalen ihren Acceß machen. Es wird derselbe späterhin jedenfalls von noch mehreren nachgesucht werden, wenn man den gestellten Antrag auch auf diese ansdehnen will. Wie man aber den Letzteren gegenüber eine Ausnahme noch statuiren wollte, das gestehe ich, sehe ich nicht gut ein; denn auch jene Beamte bilden sich für den Staats dienst aus und so lange wir noch Gcrichtsämter haben, die zugleich Verwaltuugsämter sind, so lange wird es einem Actuar, wenn er auch nicht die Absicht hat, die höhere Verwaltungscarrierc zu machen, kaum verdacht werden können, wenn er in der Absicht, einmal Gerichts amtmann zu werden, es in seinem Interesse'findet, sich durch seine Beschäftigung bei einer Verwaltungs-Mittel behörde in der Verwaltung und den damit verbundenen Geschäften fortzubildcn. Ist dies aber billig, so wird, eine Folge des Antrags sein, auch diesen den Gehalt fortzuge währen; damit aber wird'der, bereits oben erwähnte Rebel st and des Mangels an Arbeitskräften Lei den Unterbehör den und der doppelten Gehaltszahlungen wiederholt Platz ergreifen. Dies sind die Bedenken, die sich dem Justiz ministerium bereits jetzt schon aufdrängen und denen Lei tieferem Eingehen auf den fraglichen Antrag auch noch andere beizufügen sein dürften. Inzwischen habe ich zu erklären, daß gegen die Fassung des Antrags an sich Etwas nicht zu erinnern ist, insofern mit demselben nur ausge sprochen wird, daß der betreffende Antrag.in Erwägung gezogen werden solle. Bürgermeister Or. Koch: Die Gründe, die der Herr Negierungscommissar gegen den Antrag der Deputation hervorgehoben, hat die Deputation bereits Gelegenheit ge habt, in ihrer Vorberathung Seiten des Herrn Justiz ministers zu vernehmen und die Form, welche die Depu tation für ihren Antrag gewählt hat — nämlich die- hohe Staatsregicrung wolle denselben in Erwägung ziehen — möge den Beweis licsern, daß sie sich gegen diese Bedenken nicht vollständig verschlossen hat. Dessenungeachtet kann ich auch heute nicht die Wichtigkeit dieser Bedenken allent halben zugeben. McincHerrcn, das absolut Beste ist nim mer und nimmermehr zu erreichen und man hat daher dar auf zu sehen, iras' relativ Gute zu gewinnen. Es wird aber nicht in Abrede gestellt werden können, daß nach der jetzigen Einrichtung nur Derjenige, der Subsistenzmittel zur
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