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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Jahre 1848 cingereichten 'und in den jetzt wieder vor liegenden Petitionen geltend gemacht, theils bei der be reits mehrerwähnten Commission angebracht worden sind Und die Gegenstände betrachtet, welche als solche Klag punkte bezeichnet worden' sind: „nachtheilige Einflüsse von Reif, Frost und Nebeln, kurze Vegetationsperiode, Fröste in der Blüthezeit — steile Ansteigung der Felder, 'krumme Zugangswege, schlechter Untergrund, Haft- und Lesesteine im Acker boden — Mehrbedarf an Dünger und Saamen — höhere Productionskosten, geringer und zugleich un sicherer Ertrag — und endlich die Unmöglichkeit, ge- , wisse Früchte überhaupt anzubaUen — so müßte man als Uneingeweihter zunächst auf den Ge danken kommen, daß alle diese tatsächlich gar nicht zu bestreitenden Umstände bei der Abschätzung außer Betracht geblieben und daß man infolge dessen den höheren Gegen den des Erzgebirges und Voigtlandes annähernd die gleiche Anzahl Steuereinheiten auferlegt habe, wie dem Niederlande. Wenn man sich dann aber freilich die vorstehend unter 2 erwähnten, sorgfältigen und eingehenden Vor schriften der Geschäftsordnung vergegenwärtigt und wenn man erfährt, daß in Berücksichtigung jener Vorschriften manchen Gegenden des Niederlandes bis zu.40 Steuer einheiten, manchen hochgelegenen Bezirken dagegen nur 3 bis 5, bei Weiden und Holz sogar unter 2 Steuer einheiten für den Acker auferlegt worden— so wird man roch gewiß zugeben müssen, daß dieser Abstand von 2 oder 3 Lis zu 40 groß , genug sei, um auch sehr weit gehende landwirthschaftliche und klimatische Verschieden heiten zu berücksichtigen. Wollte man noch weiter, als geschehen, mit der Be steuerung des Gebirges heraLsteigen, so würde man un beachtet lassen müssen, daß mit geringen Ausnahmen selbst die in Sachsen höchstgelegenen Ländereien, als Weideland ode. Holzboden wenigstens immer noch einigen Werth haben. Man würde dabei mit der Erfahrung in Widerspruch gerathen, daß auch solche Ländereien immer noch einen Kauswerth besitzen und daß auf deren Ver besserung zum Theil nickt unbedeutende Summen, jeden falls doch mit Aussicht des Erfolges, verwendet werden. Was endlich noch die Behauptung betrifft, daß das. Gebirge benachteiligt sei, weil es nur geringeren Roggen erbaue, so ist darauf, wie auch Runde a. a. O. S.'60flg. versichert, bei der Abschätzung schon Rücksicht genommen, worden. Namentlich habe §. 11 (am Schluffe) und §. 25 der Geschäftsanweisung hierzu völlig freie Hand gelassen.. Aus §. 25 ist bereits oben unter 1 Bezug ge nommen. §. 11' aber besagt ausdrücklich, daß die ört lichen Umstände, auch insoweit sie auf den Reinertrag an Geldwerth Einfluß haben, berücksichtigt und einer genauen, besonder« Untersuchung unterworfen werden sollen. Mit dem damaligen Geschäftsgänge vertraute Män ner versichern, daß in allen diesen Beziehungen mit einer fast ängstlichen Sorgfalt, die wahren Reinerträge nicht zu überschätzen, zu Werke gegangen worden sei. Eventuell aber würde eine weitere Ausgleichung des erwähnten Nachtheilcs auch noch darin zu erblicken sein, daß zwei hauptsächliche und zwar in ziemlichen Quan titäten verkäufliche Producte des Gebirges, Hafer und I. K. (k, Abonnement.) Heu, in neuerer Zeit verh'ältnißmäßig mehr, als der Roggen im'Preise gestiegen sind; denn nach §. 28 der Geschäftsanweisung werden zwei Scheffel Hafer gleich gerechnet einem Scheffel Roggen und nach §. 48 ein Eentner des besten Heues nur gleich 3'Metzen Roggen, geringeres gleich 2^, 2 oder U/4 Metze. Unstreitig 'ist letztgedachte Einschätzung des Heues eine 'sehr niedrige zu .nennen, und auch der Käferpreis wird voraussichtlich, infolge des nach statistischen Erhebungen wesentlich ver minderten -Anbaues.desselben und hiergegen vermehrten Anbaues anderer Körner- und Handelsfrüchte, nicht nur zeitweilig, «sondern'andauernd -ein höherer fein, als der von V2 Scheffel Roggen. Bei näherer Betrachtung haben -sich denn auch die meisten der gehörten Klagen darauf zurnckführen lassen, daß die'bei der Landesäbschätzung für «das Gebirge an genommenen Durchschnittserträge nicht absolut, sondern nur relativ zu hoch wären. Nicht nurdie mehrerwähnten Herren Commissare sind in der Hauptsache zu diesem Re sultate gelangt, sondern es liegen auch in einzelnen Pe titionen ganz klare und unwiderlegliche Zeugnisse und Zugeständnisse dafür vor. Besonders zu erwähnen ist in dieser Beziehung die eigenthümliche Auslassung des landwirthschaftliche« Ver eines zu Eppendorf, welcher gleich den übrigen wegen Prägravation des Gebirges klagt und dabei bemerkt, daß in dem betreffenden Districte, bei 1200 bis 1800 Fuß' Meereshöhe, „Verkäufe bekannt geworden, wo die Ein heit auf zwanzig Thalcr gekommen, während Andere, die in gleicher Lage und gleichem Verhältnisse gewesen, nur zwölf Thaler Kaufpreis erhalten." Da nun bekanntlich bei der Abschätzung die Steuer einheit zu 8 Thlr. 10 Ngr. Kapitalwerth angenommen worden, so ist nicht abzusehen, wie eine Prägravation stattgefunden haben könne, wenn bei den niedrigsten Kaufpreisen jene Annahme noch wesentlich überschritten worden. - Aber selbst eine Ungleichheit der Abschätzungs resultate kann aus den erlangten Verkaufspreisen mit . Sicherheit nicht gefolgert werden, da bei letzteren vielfach « noch andere Dinge und Annehmlichkeiten außer dem Grundwerthe beachtet werden und Einfluß üben, z. B. besserer oder geringerer Zustand des Inventars, der landwirthschaftlichen Gebäude, selbst Affcctionswerthc einerseits, Ablösungsrenten und ähnliche Belastungen andererseits und noch Vieles, was -bei der Grundsteuer abschätzung der Natur der Sache nach nicht hat berück sichtigt werden können. Zu ähnlichen Betrachtungen giebt es Veranlassung, wenn die zu der Petition aus Annaberg vereinigten sie benzehn landwirthschaftlichen Vereine sich dahin aus sprechen: eine progressive Abminderung der Steuereinheiten im Gebirge hielten sie durchaus nicht für erwünscht, in dem sie vielmehr durch ein solches Verfahren ihren Realcrcdit für gefährdet erachten würden. Lae bäten vielmehr einfach um eine gründliche Revision in der Neberzeugung, daß alsdann die Ein heiten in anderen Gegenden erhöht werden und sie dadurch die gewünschte Gleichstellung erlangen würden. Auf eine absolut zu hohe Besteuerung lassen diese Aeußerungen keineswegs schließen. .186
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