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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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zur Berücksichtigung oder doch Erwägung zu empfehlen". Ohne allen Zweifel steht den Petenten weder der Antrag auf ein Dereinigungsverfahren überhaupt, noch auch ein solcher Antrag nach beendigtem Landtage und bei einem späteren Landtage noch viel weniger zu. Es würde daher das Directorium wohl berechtigt gewesen sein, diese Peti tion sofort zurückzuweisen, indeß schlägt sie doch vor, um durchaus Nichts zu versäumen, dieselbe der vierten Depu tation zu übergeben. Ich frage die Kammer, ob sie dies genehmigt? — Einstimmig: J.a. (Nr. 504.) Die Redaction der deutschen Industrie zeitung zu Chemnitz übersendet eine Anzahl Exemplare der neuesten Nummer der deutschen Jndustriezeitung wegen eines darin enthaltenen Aufsatzes: „Zweck und Nutzen der Eisenbahnen" zur Cognition der einzelnen Mitglieder der Kammer. Präsident von Friesen: Diese Exemplare sind VLrtheilt. - Urlaubsertheilungen sind nicht nachgesucht, Ent schuldigungen sind auch nicht anzuzeigen, auch sonst etwas Weiteres nicht, es würde daher zur Tagesordnung über gegangen werden können, wenn nicht vorher noch eine ständische Schrift, den Gesetzentwurf, Abänderungen wegen der Gehältsverhältttisse der Lehrer in den Elementarschulen betreffend,*) vorzulesen wäre. (Geschieht durch Kammerherrn von Zehmen.) Kammerherr vonZehmen: Diese ständische Schrift ist in beiden betreffenden Deputationen geprüft, in der Zweiten Kammer bereits vorgetragen und dort auch ge nehmigt worden; dasselbe beantragt Ihre Deputation. Präsident von Friesen: Ich frage nun die Kam mer, ob sie diesen Entwurf auch ihrerseits genehmigen will? — Einstimmig: Ja. — Die Schrift kann daher zum Abgang gebracht werden. Es folgt nun in der Tagesordnung xrstens der Bericht der zweiten Deputation über Ab teilung L des Ausgabebudgets, den Pen sion s e t a t bet reffend. **) H err Bürgermeister vr. Ko ch Wird uns den Vorträg erstatten. Referent BürgermeisterVr. Koch: Der Bericht der Zweiten Deputation über Abiheilung L des Budgets, den Pensionsetat betreffend, lautet: Seit dem Bestehen des Civilstaatsdienergesetzes vom 7. März 1835 und unseres durch dasselbe geordneten Staatspensionswesens, welches, wenn es auch in ein zelnen wichtigen Punkten wesentliche Modiftcationen er fahren hat, doch in der Hauptsache noch gegenwärtig auf den durch dasselbe zur Geltung gebrachten Grund sätzen beruht, hat die sehr beträchtliche Pensionslast fast s. L.M. II. K. S. 1622 flgg. I. K, S. 974 flgg. s. L.M. H. K. S. 2225 flgg. auf jedem Landtage Veranlassung zur sorgfältigen Er örterung der Frage gegeben: wie der Staatshaushalt von dieser Bürde befreit wer den könne, ohne darum doch des unleugbaren Nutzens der den Staatsdienern gesicherten Ruhegehalte ver lustig zu gehen? Das hierauf gerichtete Bestreben mußte von selbst darauf Hinweisen, andere Mittel und Wege aufzusuchen, welche auf eine die Staatskasse minder beschwerende Weise die Zwecke der Staatspensionen zn erfüllen geeignet er schienen. Allein wie man auch bemüht gewesen ist, das Bessere aufzufinden, so ist dieses Bemühen bis jetzt doch ohne jedes befriedigende Ergebniß geblieben und schlüß- lich ist Denen, welche aus wirtschaftlichen oder poli tischen Gründen daran festhalten zu müssen glaubten, daß unser jetziges Pensionswesen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr entspreche, der allerdings unverkennbar radicale, darum aber doch keineswegs als praktisch ver wertbar nachgewiesene Ausweg übrig geblieben, die Pensionen für die Staatsdieüer und ihre Angehörigen ganz abzuschaffen und es denselben völlig zu überlassen, ihre und der Ihrigen Zukunft sicher zu stellen. Die hier gegen ohne Weiteres sich aufdringenden Bedenken sind indessen so gewichtiger Natur, daß die unterzeichnete Deputation die Betretung dieses in der Idee vielleicht zu begründenden, in der Praxis aber mit günstigem Er folge schwerlich anzuwendenden Ausweges zu empfehlen nicht vermag. Am wenigsten aber kann die Deputation das' der Aufhebung des Staatspensionswesens beigelegte politische Moment der völligen Gleichstellung der Staats diener mit den übrigen Staatsangehörigen als zutreffend anerkennen; denn was die Erwerbsthätigkeit des Staatsdieners anlangt, so ist und bleibt derselbe ein für allemal in einer Ausnahmestellung, welcher er auch im Interesse des Staatsdienstes nicht enthoben werden kann und darf; denn derselbe muß, wenn er die mit seinem Amte verbundenen Obliegenheiten so, wie es das Beste des Staates erheischt, erfüllen will, seine ganze Zeit und Kräft dem Staate Verkäufen und es ist ihm daher nicht möglich, seine Erwerbsthätigkeit für sich über das hinaus, was er für seine Leistungen vom Staate erhält, noch auszudehnen. Wenn nun aber dieses Aequivalent in der Regel nur so bemessen ist und ohne Ueberbüröung des Staatshaushaltes auch nur so bemessen sein kaün, daß es zum ständ'esmäßigen Auskommen gerade hinreicht, so muß der Staat auch folgerecht zur Ausgleichung der dem Siaatsdiener entzogenen Möglichkeit einer erweiterten Erwerbsthätigkeit für den Fall der Dienstuntüchtigkeit desselben eintreten und das thut er durch Gewährung eines entsprechenden Ruhegehaltes. Daß diese Gewäh rung eine den Staatsdiener vor den übrigen Staats bürgern in gewisser Weise bevorzugende Ausnahmestellung in sich schließt, kann - eingeräumt werden; allein sie ist nur die nothwendige CoNsequenz der oben angedeuteten Ausnahmestellung des Staatsdteners überhaupt, welche ihn des anderen Staatsbürgern unbenommenen Vortheils der freien Erwerbsthätigkeit beraubt. Der Widerstreit der sich Lei dieser Frage gegenüber stehenden Ansichten hat sich auch auf diesem Landtage wiederum geltend gemacht, indem die von dem Herrn Abg. Mammen Lei Berathung dieser Abiheilung des Ausgabebudgets in der 88. öffentlichen Sitzung der Zweiten Kammer gestellten Anträge, welche, wenn auch
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