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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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^elner Depositen, Lei welchen solche baare Geldbeträge sind, die sich ost aus wenige Thaler, Groschen und Pfennige belaufen, im Ganzen doch sehr bedeutende Summen. Diese letzteren belaufen sich ziemlich constant auf etwa 400,000 Thlr., wovon jedoch eigentlich 80,000 Thlr. abzu rechnen sind, die aus verschiedenen Staatskassen dort vor übergehend niedergelegt werden. Die sonach übrig bleibende Summe von etwa 320,000 Thlrn. bleibt nun zwar con stant darin, wechselt aber hinsichtlich ihrer Eigenthümer jeden Tag. Es ist nicht mit Bestimmtheit zu sagen, daß nicht morgen die Eigenthümer zum großen Theil andere sind, wie heute; denn täglich wird Geld zurückge schickt, während fortwährend neue Einsendungen er folgen, so daß ein ununterbrochener Verkehr stattfindet. Es würde nun absolut unmöglich, es würde eine Auf- -gabe der Verwaltung sein, die nicht zu erfüllen wäre, wenn man etwa jedes einzelne Depositum in einzelnen Packeten hineinlegen wollte, sondern es wird dasgesammte baare Geld zufammengenommen und Rechnung darüber, geführt. Die Schwierigkeiten, die mit Aufbewahrung des baaren Geldes bei der Depositenhauptkafse verbunden find, welche mehr auf die Aufbewahrung von Documenten und, Staatspapieren eingerichtet ist, gab mir zuerst Veranlas sung zu der Erwägung, ob es nicht möglich wäre, einen großen Theil dieser Summe auf Zinsen anzulegen. Die Erfahrung hatte gelehrt, daß der Verkehr hinsichtlich der! Ab- und Zugänge sich im Allgemeinen ziemlich gleich bleibt. Es kommt, wenn heute einige Tausende von Tha-! lern zurückgescndet werden, in den nächsten Tagen eine> eben so große Summe wieder ein. Es bleibt also stets eine Masse von Geld vorhanden, hinsichtlich deren einzel- ner Bestandtheile die einzelnen Eigenthümer nicht mit Be stimmtheit nachzuweisen sind. Das Finanzministerium hat nun geglaubt und glaubt es auch jetzt noch, daß un ter diesen Umständen die Eigenthümer der einzelnen klei nen Baarbeträge kein Recht haben, zu verlangen, daß der Staat diese ihre kleinen Beträge zinsbar anlegt und ihnen dafür Zinsen gewährt. Nun entstand die Frage, wenn aus allgemeinen Rücksichten, wie ich es vorhin angedeutet habe, es zweckmäßig erscheint, einen Theil dieser Depo sitengelder, die immer constant in der Kasse bleiben, zins bar anzulegen: wer soll die daraus entstehenden Zinsen erhalten? War nun auch anzunehmen, daß die Eigen thümer der einzelnen, kleinen Bestandtheile der angelegten Summe kein Recht darauf haben, so hätte man immer noch sagen können, wenn sie auch kein bestimmtes Recht haben, so will der Staat sich damit nicht bereichern, er will ihnen die verlangten Zinsen geben. Diesem Acte der Ge nerosität aber — so will ich es einmalnennen — stelltsich die vollständige factische Unausführbarkeit entgegen. Sie haben cs schon vorhin gesehen, wenn man am Jahres schlüsse die Zinsen berechnen und unter die einzelnen Eigenthümer vertheilen wollte, so wüßte ich kaum, wie I. K. (6. Abonnement.) man dies zu machen hätte; für jeden einzelnen Tag des Jahres müßte eine eigene besondere Rechnung aufgestellt werden ; aber auch dieswü-rdenicht genügen; denn es kommt noch ein anderer Umstand in Frage. Wir haben es nicht für zulässig erachtet und erachten es auch jetzt noch nicht für zulässig, den ganzen Bestand der Deposttenkasse an baarem Gelbe zinsbar anzulegen; denn es muß immer eine erhebliche Summe da sein, womit man die täglich und ost sehr schnell heraUszuzahleNVeN Gelder decken kann. Wenn wir nun von 400,000Thaler230,OOOTHaler zinsbar" angelegt haben, wem von den gesammten De ponenten gehörten denn die? Es ist unmöglich nach zuweisen, ob sie von den Depositen n oder K oder o u. s. w. genommen sind. Man müßte dann anneh men, daß sie von jedem einzelnen Depositum verhält- nißmäßig genommen seien, und danach die Zinsen für jeden einzelnen Tag des Jahres unter sämmtliche ein zelne Deponenten pro rata vertheilen, was in der That vollkommen unausführbar ist. Was würde also, wenn man die Bedenken des Herrn Bürgermeisters Müller für begrün det anerkennen wollte, wenn man dagegen Bedenken hätte, daß der Staat dieses Geld für sich in Anspruch nimmt, die Folge davon sein? Meiner Ansicht nach nicht das, daß die einzelnen Deponenten ihr Geld verzinst erhielten, sondern das, daß man von der ganzen Maßregel absehen, das Geld todt haliegen lassen müßte. Das würde die praktische Folge davon sein. Nun hat aber das Finanzministerium ge glaubt, daß unter diesen Umständen es zweckmäßiger und besser sei, die Maßregel zu ergreifen und die dadurch ge wonnenen Gelber auf eine zweckmäßige und nützliche Weise zu verwenden. Es kommt dazu, daß dieser Maßregel gleich anfangs die Idee zu Grunde lag, die das Finanzministe rium auch für die Zukunft festzuhalten wünscht, daß man die Gelder, die dadurch gewonnen werden, nicht gerade zur Bereicherung der Staatskasse selbst verwendet, sondern dazu, um in Fällen, wie der vorliegende, wo zwar eine rechtliche Verbindlichkeit nach Außen hin nicht vorhanden ist, wo aber gewisse Billigkeitsrücksichten für den Staat vorhanden sind, die es empfehlen, einmal Etwas zu thun, eine Unterstützung zu gewähren, ich sage, um für solche Fälle eine Kasse in der Hand zu haben. Dies sind die Er wägungen, die das Finanzministerium dahin gebracht haben, diese Maßregel zu ergreifen. Daß von Gefährdung der Depositen für die Eigenthümer nicht die Rede sein kann, das glaube ich nicht erst versichern zu dürfen. Eher könnte umgekehrt die Frage entstehen, ob nicht für die Finanz- hauptkasfe ein Bedenken dadurch entstehen könnte; denn es bildet sich auf diese Weise eine Art schwebender Schuld, von der man nicht genau wissen kann, ob nicht einmal binnen kurzer Zeit größere Summen zurückzuzahlen sind. Unser ganzer Staatshaushalt beruht aber darauf, daß wir immer ziemlich bedeutende KässenLestäNde haben und diese Kassenbestände werden stets ausreichen, um die verhältniß- 191
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