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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Es ka'rtn daher auch hier zur Abstimmung übergegangen werden. Die Deputation rcithet an, sich deck Beschlüsse der Zweiten Kammer anzuschließen und daher auch diesen Punkt IV auf sich beruhen zu lassen: Ich frage die Kammer: „ob sie Solches beschließen wolle?" Einstimmig: Ja. Referent Kackckerherr-von Metzsch: (ZN V Bemerkungen der jenseitigen Deputation s. L.M. II. K. S. 1833.) Die Zweite Kammer hat dem Anträge ihrer Depu tation Leigestimmt und Ihre Deputation rathet Ihnen an, dem Beschlüsse der Zweiten Kammer beizutreten. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu Punkt V das Wort? —Es meldet sich Niemand. — Un sere Deputation beantragt, auch hier dem Beschlüsse der Zweiten Kammer.beizutreten, nämlich diesen Punkt V nach §. I15s der Laüdtagsordnung für unzulässig zu erklären und ich frage die Kammer: „ob sie dies beschließen will?" Eiüstimckig: Ja. Referent Kammerherr von Metzsch: (Zu VI Bemerkungen der jenseitigen Deputation s. L.M. II. K. S. 1833 flg.) Ihre Deputation empfiehlt Ihnen, nachdem die Zweite Kamcker dem Vorschläge ihrer vierten Deputa tion beigetreten ist, deck Beschlüsse der Zweiten Kammer ebenfalls beizutreten, jedoch lediglich aus dem von der jenseitigen Deputation geltend gemachten materiellen Gründen und weil die hierbei berührte Angelegenheit lediglich Sache der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. Die formellen Gründe konnte die Deputation weniger .gelten lassen, nämlich die von der vierten Deputation gerügte Nichtbescheinigung der Angaben; denn es handelt sich hier weniger um eine Beschwerde, als viel mehr um eine Petition, wo eine Bescheinigung der ThatsacheN nicht so streng erforderlich ist, als bei'Be schwerden. Dies sind die Gründe, die Ihre' vierte De putation bewogen hahen, Ihnen anzurathen, auch., bei Punkt VI dem Beschlüsse der Zweiten Kammer beizu treten. Präsident von Friesen: Beabsichtigt Jemand noch zu Punkt VI das Wort zu nehmen? — Es'meldet sich Niemand und bleibt daher Hlos die Abstimmung übrig. Auch hier schlägt die Deputation vor, der Zweiten Kam mer beizutreten und den Beschluß zu fassen, Punkt VI auf sich beruhen zu lassen und ich frage: „ob Sie diesen Beschluß bei Punkt VI fassen wollen? Einstickcki'st: Ja. Referent Kackmerhetr von Metzsch: (Ku VII Bemerkungen der jenseitigen Deputation s. L.M.II. K. S. 1834.) I. K. (S, Abonnement.) Die Zweite Kammer ist diesem Vorschläge einstim mig Leigetreten und Ihre Deputation rathet Ihnen an, dem Beschlüsse der Zweiten Kammer sich ebenfalls an zuschließen. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu Punkt VII das Wort zu nehmen? — Es wünscht Nie mand darüber zu sprechen. — Es kann daher abgestimmt werden. Auch hier rathet die Deputation an, dem Be schlüsse der Zweiten Kammer beizutreten, nämlich die Petition in Punkt VII auf sich beruhen zu lassen und ich frage: „ob auch hier die Kammer diesen Beschluß fassen wolle?" Einstimmig: Ja. Referent Kammerherr vonMetzsch: (Zu VHI Bemerkungen der jenseitigen Deputation > -s. L.M. II. K. S. 1834 flg.) Die Zweite Kammer ist diesem Anträge ihrer Depu tation einstimmig beigetreten und da auch Ihre vierte Deputation sich überzeugt hat, daß das Anführen der Pe tenten auf falschen Angaben beruht, -so kann sie der ge ehrten Kammer nur anrathen, dem Beschlüsse der Zweiten Kammer beizutreten. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu Punkt VIII das Wort zu nehmen? Secretär Bürgermeister Wimmer: Ich muß den, Petenten insofern beitreten, als sie behaupten, daß die Brodbäckereien von Seiten der Bergmagazinanstalten zu Brodvertheilungen an die Bergarbeiter den Nutzen nicht gewährt haben, den man sich davon versprochenhat. Wenn dagegen dieselben behaupten,, daß die Fonds der Berg- ckagazinanstalten durch Stiftungen errichtet worden seien, so muß ich dem ebenso widersprechen, als einer an dern Ansicht, welche unter dem Bergarbeiterstande verbreitet zu sein scheint und welche dahin geht, daß die Bergarbeiter selbst durch Lohüabzüge zur Begründung des Fonds der Bergmagazinanstalten mit beigetragen hätten, aus wel chen sie in theueren Zeiten unterstützt worden sind. Die Bergmagazinfonds, wie ich genau weiß, entstanden durch Vorschüsse aus Landeskassen und Beiträgen der Gruben, die sehr bedeutend sind. Wenn also die Gruben mit Zu stimmung der Staatsregierung über diese Fonds anderweit verfügen und zwar, wie jetzt in mehreren Bergwerksrevie ren beabsichtigt wird, in der Weise, daß dieselben den Bergknappschaftskassen zufallen und diese durch jenen Fond vergrößert werden, um die bergknüppschaftlichen Unter stützungen, insonderheit die den BerginvAideN zu gewähren den verstärken zu können, so sind sie dazu vollständig be rechtigt. Nur dies wollte ich bemerken zur Berichtigung der Ansicht, welche die Petenten ausgesprochen hallen, als wären die Bdrgmagazinanstalten durch Stiftungen ent standen, da in diesem Falle den Stiftungsbestimmungen genau nachzugehen sein würde. - 158
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