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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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1221. scheint mir sehr gewichtig. Ich will aber zunächst'über den letzten Antrag, den die geehrte Deputation uns vor gelegt hat, Etwas bemerken. Ich stimme in dieser Be ziehung dem einen Theile dessen, was Herr Oberappel- lationsrath von König bemerkt hat, gar nicht Lei; aber dem andern Theile desto mehr. Ich glaube, der Antrag unserer geehrten Deputation ist ganz zweckmäßig, nämlich daß jedenfalls in Zukunft, wenn alle rechtlichen Hinder nisse beseitigt sind, der Druck der eigentlichen Protokolle ohne Schaden der Sache wegfallen könnte; aber in Bezug auf den andern Punkt stimme ich vollständig dem Herrn Oberappellationsrath von König Lei; denn mir scheint es, einfach betrachtet, daß hier geradezu nichts Anderes vor liegt, als eine authentische Interpretation oder Abände rung einer Verfassungsbestimmung; denn das ist gewiß, in §. 136 der Verfassung ist der Druck der in der Kammer ausgenommenen Protokolle vorgeschrieben. Es liegt dort allerdings der Nachdruck darauf, daß die ständischen Ver handlungen überhaupt veröffentlicht werden. Ist es aber eine Verfassungsbestimmung, daß diese Protokolle gedruckt werden sollen, so handelt es sich bei dem Antrag um die Abänderung ein er Verfassungsbestimmung; dann muß aber anch H. 152 der Verfassung pünktlich befolgt werden, welcher vorschreibt, wie zu verfahren sei, wenn es sich um irgend welche authentische Erläuterung oder Aenderung einer Verfassungsbestimmung handelt. Man wird mir wohl nicht entgegenhalten, daß die Sache zu klein, so zu, sagen, eine Bagatelle sei; denn, meine Herren, wenn es sich um eine Erläuterung oder um eine Abweichung von irgend einer Verfassungsbestimmung handelt, können wir mit solchen Begriffen, wie groß und klein, absolut nicht Vorgehen ; denn diese Begriffe sind so relativ, daß dadurch Alles ungewiß würde. Ich glaube, wir müßten unbedingt nach den Vorschriften gehen und es müßte die Sache,so behandelt werden, daß auf zwei ordentlichen unmittelbar auf einanderfolgenden Landtagen in Anwesenheit von Dreiviertel der Mitglieder jeder Kammer durch Stimmen mehrheit von Zweidrittel ein Beschluß gefaßt würde, der darauf hingeht. Referent Kammerherr von Zeh men: Zunächst wird die geehrte Kammer aus dem Berichte entnommen haben, daß die Deputation nicht gerade für die Erwartungen, die von einem großen Theile der Mitglieder der Zweiten Kammer an die Herausgabe eines Landtagsblattes geknüpft worden sind, hat einstehen mögen. Indessen glaubte die Deputation doch, daß es wenigstens des Versuches werth sei, auf die Sache einzugehen. Die Ansichten, die in der Zweiten Kammer zu dem vorgetragcnen Beschlüsse und Wunsche geführt haben, schienen uns wenigstens eines gewissen guten Kernes und Grundes nicht zu entbehren. Zu leugnen ist nicht, daß die Nachrichten und Mitteilungen über die Verhandlungen unseres Landtages überhaupt in I. K. (6. Abonnement.) das Publicum nur durch die Referate einiger wenigen Zeit schriften kommen, daß alle übrigen Nachrichten meist erst wieder von diesen entnommen und so weiter verbreitet werden, und daß die Anschauung und Auffassung der Verhandlungen Unserer Landtage allerdings auf diese Quelle beschränkt sind, während die eigentlichen Landtags- Mittheilungen, die zwar vollständiger sind, aber nur erst spater erscheinen können, wenigstens für das große Publicum ganz ungeeignet sind. Es handelt sich nun um die Art und Weise, wie vielleicht hier eine Abhülfe zu ge währen sei. Die Zweite Kammer hat darüber Vorschläge gemacht. Es ist nicht zu verlangen, daß dabei sofort gleich ein vollständig ansgearbeiteter, geordneter Plan, wie diese Unternehmung ins Leben zu führen sei, hätte vorgelegt werden sollen; es handelte sich nach unserer Ansicht hier mehr darum, deu Wünschen der Zweiten Kammer ent- gcgenzukvmmen und das Weitere den Erfahrungen und dem Erfolg zu überlassen. Es ist von manchen Seiten her eine große besondere Wichtigkeit auf die vorgeschlagene Einrichtung eines solchen Landtagsblattes gelegt und. schwere Bedenken sind erhoben worden. Ich muß bekennen, daß wir unsererseits diese Auffassung nicht getheilt haben. Wir haben kein so großes Gewicht auf die ganze Sache legen köünen. Tatsächlich würde es sich ungefähr nur so her ausgestellt haben, daß dieMittheilungcn, die das Dresdner Journal jetzt über die Landtagsverhandlungen bringt, in etwas ausführlicherer Gestalt und, da deu Redacteurcn eine Abschrift der stenographischen Niederschriften zuge- theilt werden soll, auf Grund der wirklich gepflogenen Verhandlungen dem Publicum hinausgegeben würden, und zwar dergestalt, daß sic bereits den andern Tag würden im Druck erscheinen können. Zu gleicher Zeit legten wir aber dabei vorzugsweise ein Gewicht darauf, daß auf diese Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags als ein besonderes Beiblatt des Dresdner Journals beson ders abonnirt werden könnte, so daß also die Abonnenten nicht genöthigt wären, das Dresdner Journal mit zu hatten. Vorzugsweise schien uns das von Wichtigkeit für die Pro vinzialpresse. Es ist nun von Sr. Konigl. Hoheit ein ab weichender Antrag vorgelcgt worden. Er geht dahin, daß die Staatsregierung ersucht werde, einer eiuzuberufenden Zwischendcputation Vorlage zu machen über die vorliegende Frage. Dieser Antrag, wenn er zum Beschluß erhoben würde, würde erstlich den Nachtheil bringen, daß erst ein weitläufiges Vereinigungsverfahren mit derZweiten Kam mer eintreten müßte, die, wie es scheint, an ihrem Be schlüsse allerdings ein sehr lebhaftes Interesse zu haben scheint, wenigstens der Mehrzahl der Mitglieder nach. Sollte aber auch eine Vereinigung im Sinne des Herrn Antragstellers durch die Vereinigungsdeputation gewonnen und dies zum Beschlüsse beider Kammern erhoben werden, so würde nun erst die Frage wieder an eine zu ernennende Zwischendeputation zu verweisen sein und erst Lei Beginn 194
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