Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
bedarfs erzeugt wird, daß die sächsische Eisenindustrie durch Cvncurrenz des Auslandes außerordentlich bedrückt ist, daß die früheren Gewährungen und Unterstützungen dieser Industrie, welche dieselbe von Seiten des Staates genossen hat, in Wegfall gekommen sind, wobei ich be sonders darauf hinweife, daß in früherer Zeit die Eisen hüttenwerke die Hölzer aus Staatsforsten ganz unent geltlich, späterhin zu sehr geringen Preisen erhalten haben, wogegen dieselben jetzt die Hölzer nur wie jeder Andere vom Staate erkaufen können, daß der Staat durch den Erlös aus diesen, früher den Eisenhütten werken zu billigeren Preisen abgelassenen Hölzern einen bedeutenden Vortheil genießt, so dürfte es mehr als recht und billig, ja unerläßlich sein, diesen Industrie zweig von einer Abgabe ganz zu befreien, welche auf dem wesentlichen.Bestandtheil desselben, dem Eisensteinbergbau lastet. Es kommt hierzu, daß das benachbarte König reich Preußen den Eisenbcrgbau von allen und jeden Bergwerksabgabcn befreit Has, der Staat, dessen Eisen industrie unsrer sächsischen die HauptcoNcurrcnz macht, und es erscheint daher dringend nothwendig zu sein, insbesondere den Eisensteiubergbau von einer Abgabe zu befreien, die für die Eisenhüttenwerke nicht ohne Bedeutung, für den Saat aber von keinem erheblichen Ertrage ist. Ich werde daher gegen §. 6b stimmen und ersuche die Kammer besonders im Interesse der so sehr bedrängten sächsischen Eisenhüttenwerke ein Gleiches zu thun. Der Grund, welchen die Regierung in den Mo- tiven sür Beibehaltung dieser Grubenfeldsteuer aufgestellt hat, ist, daß für die Größe eines Grubenfeldes keine Maximalgrenze gezogen sei. Die Regierung beabsichtigt durch diese Besteuerung daher zu hindern, daß nicht zu große Grubenfelder gemuthet werden in der Absicht, Andere auszuschließen, sie will schwindelhaften Unter nehmungen vorbeugen; allein wer ein Grubenfcld ge muthet hat, muß dasselbe auch mit einer der Größe des Feldes angemessenen Anzahl von Mannschaften belegen. Es verursacht dies bedeutende Geldausgaben für den, der das Grubenfeld gemuthet hat. Niemand wird daher leichtsinnig und aus schwindelhaften Absichten große Flächen muthen, und insbesondere dürfte dieses Motiv der Staatsregirrung Leim Eisensteinbergbau Wegfällen, welcher bei der Niedrigkeit des Preises dieses Metalles dem Bergbauunternehmer an sich keinen erheblichen Nutzen gewährt. Ich bitte daher wiederholt, H. 6i> abzulehnen. Präsident von Friesen : Wünscht noch Jemand zu §. 6 das Wort zu nehmen? Königl.Commissär Freies leb en: So vollkommen ich dem Herrn Secretär Wimmer darin beistimme, daß unsere Eisenindustrie, gegenüber der unverkennbaren Concurrenz des Auslandes Vie möglichste Erleichterung bedürfe' und daß der pecuniäre Ausfall für die Staatskasse ein ziemlich unbedeutender ist, so möchte ich doch dem Anträge des Herrn Secretärs. widersprechen. Nach meiner unmaß geblichen Ansicht ist dieser Antrag nicht völlig begründet und nicht ohne alles Bedenken. In Bezug auf die Be gründung erlaube ich mir daran zu erinnern, daß. die Grubenfeldsteuer eigentlich die Natur enter BezeigUugs- abgahe, gewissermaßen eine Gegenleistung für das Recht hat, welches der Staat den Bergbautreibcnden einräumt. Betrachtet man die Grubenfeldsteuer als Gegenleistung, so liegt ein Maßstab für sie, soweit überhaupt ein solcher gefunden werden kann, in dem Werthe des Gegenstandes d. i. des Grubenfeldes, welches verliehen-wird. Ist das die richtige Grundlage, so würde eineBefreiung des Eisen steinbergbaues von der Feldsteuer nur dann gegenüber der Besteuerung des übrigen.Bergbaues begründet sein, wenn entschieden das Grubenfeld, was auf Eisenstein verliehen wird, weniger werth wäre, als das, was auf andere Me talle verliehen wird. Das ist aber eine irrige Voraus setzung, im Gegentheil kann man in Sachsen, abgesehen von der Periode des gegenwärtig durch fremde Concurrenz auf den Eisenpreisen lastenden Druckes, die natürlichen Lagerstätten des Eisenerzes eher für reicher, als die der andern Erze halten, und insofern möchte ich also eine gänzliche Befreiung des Eisensteinbergbaues nicht hin länglich begründet finden. Ich finde sie aber auch nicht ganz ohne Bedenken. Es ist gewissermaßen als politisches Motiv für die Erhebung dieser Steuer angeführt worden, daß sie zugleich den Zweck verfolgt, daß Niemand zu große Grubenfelder in Anspruch nimmt. Es ist zweifellos, daß, wenn die Steuer eine Last für die zu Beleihenden ist, welche mit der Größe des Feldes wächst, sich Jeder in Acht nehmen wird, ein Feld von ungebührlicher Größe zu muthen und Andere davon auszuschließen. Daß dies nicht geschehe, hofft man eben von der Grubenfeldsteuer. Es fist zwar von dem Herrn Secretär darauf hingewicsen worden, daß durch die Vorschriften des Gesetzes über das Bauhafthalten der Grubenfelder bereits dafür gesorgt sei, daß Niemand ein zu großes Grubenfeld in Anspruch nehme ; , es ist das auch zuzugeben; allein ich erlaube mir daran zu erinnern, daß in Bezug auf das Bauhafthalten der Gruben theils gesetzlich, theils factisch mannigfache Nachsicht gegeben wird, namentlich für die Gruben, die auf niedere Metalle bauen. Wollte man daher in dem vor liegenden Gesetze mit der Erleichterung in der Feldsteuer noch weiter gehen, so würde leicht der Fall eintreten, daß die Speculation in Betreff des Begehrens ungebührlich weit ausgedehnter Felder zu weit giügd uNd aus diesen Gründen bin ich gegen den Antrag. In Bezug der Hin weisung auf Preußen muß ich allerdings bestätigen, daß die dortige Gesetzgebung die angedeutete Befreiung des. Eksensteinbergbanes ausgenommen hat; es ist das aber pemniär insofern nicht entscheidend, als derjenige Theil . der Selbstkosten des Eisens, der vöN unsrer Grubenfeld- - 203»
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview