Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
lassen werden sollen, wogegen es anscheinend nicht dieAb- sicht ist,'die bereits erhobenen Tilgungsbeiträge den Be treffenden zu restituiren. Ich möchte mir daher von dem Herrn Referenten zunächst Auskunft darüber erbitten, in welchem Sinne die Deputation diesen Antrag auffaßt, ob sie auch die Restitution der bereits getilgten Beiträge oder nur den Erlaß der künftig noch zu erhebenden Beiträge im Sinne gehabt hat? Referent von Böhlau: Die Deputation hat aller dings die Restitution der sämmtlichen, also auch derbereits zwei Jahre hindurch bezahlten Beiträge im Sinne gehabt und glaubt, daß diePetitionennicht anders zuverstehen sind. Präsident von Fri essen: Hat Herr Finanzrath von Nostitz-Wallwitz noch Etwas hinzuzufügen? Finanzrath von Nostitz-Wallwitz: Die Erklä rung, welche der Herr Referent soeben gegeben hat, ändert mein Votum nicht; aber es schien mir Wünschenswerth, wegen der zu erwartenden Vorlage diesen Zweifel aus drücklich beseitigt zu sehen. Kammerherr von Erdmannsdorff: Nach dem, was die letzten Herren Redner, namentlich Herr von König ge sagt haben, kann ich mich sehr kurz fassen. Meine Herren, des Pudels Kern ist hier die Restitution des Zehntheils. Ich glaube, wenn wir es stehen lassen, wie es jetzt ist, so sprechen wir damit aus: die Leute bekommen Vi<> Entschä digung und das letzte Zehntel wird Verlags weise auf zehn Jahre von den Städten vorgeschossen. So stellt sich die Sache in xruxi heraus. Nun frage ich Sie: ist das billig, ist das gerecht? Das sind die Gründe, welche mich bewe gen, für den jenseitigen Minoritätsantrag zu stimmen. Kammerherr von Zeh men: Ob die Gewerbefreiheit mehr den Städten oder dem Lande genützt hat, ist mir gleichgültig für die vorliegende Frage; ob sie überhaupt die Vortheile gebracht hat, welche man früher von ihr er wartete, oder ob nicht, das berührt sie ebenfalls nicht. Allein die Gründe, welche in Bezug auf die gegenwärtige Angelegenheit von der Deputation und den Befürwortern ihres Antrags vorgebracht worden sind, haben mich in der von mir ausgesprochenen Ansicht eben so wenig erschüttern oder umstimmen können. Erstlich: die Gewerbefreiheit besteht und eben so das Entschädigungsgesetz und ich halte es schon an und für sich nicht für gerathen, ohne die aller dringendsten und triftigsten Gründe in eine kaum erlassene Gesetzgebung schon wieder hineinzugreifen. Dann muß ich aber auch darauf aufmerksam machen, welche unendlichen Consequenzen ein Eingehen auf blose Billigkeitsgründe, ohne daß Rechtsgründe dieselben unterstützen, haben muß. Und diese Consequenzen treten hier, wenn man auf die Ansicht der Deputation eingehen will, in so hervorragen der Weise hervor, daß man nicht weiß, wie weit sie führen werden. - .Es würde sich dabei nicht allein um die circa- 50,000 Thlr., auf welche man das Vi«, welches die Stadt gemeinden zu Entschädigung der Gewerbtreibenden beizutra gen haben, berechnet, handeln, sondern es würde sich auch um die möglichen Consequenzen in einer Masse anderer Fälle handeln, welche voraussichtlich noch kommen können, und bereits liegen eine Masse ähnlicher Petitionen vor. Also aus diesen Gründen kann ich ein Eingehen aus Vlo- sen Billigkeitsrücksichten immer doch nur für bedenklich halten. Ich möchte überdies noch darauf aufmerksam machen, daß gerade die Bestimmung des Entschädigungs gesetzes von 1861, wonach von den Städten Vio der Ent schädigungssumme zu übertragen sei, bei Erlassung des Gesetzes in dieser Kammer von einem Vertreter einer Stadt ausdrücklich gebilligt, bevorwortet und empfohlen worden ist und zwar von dem Vertreter einer Stadt, die am we sentlichsten hierbei betheiligt ist,nämlich der StadtLeipzig. Hat man aber bei Erlassung des Gesetzes nur vor weni gen Jahren nach genauer Erwägung und gründlicher Er örterung der Verhältnisse für billig, entsprechend und an gemessen gefunden, die Stadtcommunen nach Höhe von Via Zu dem Beitrage beizuziehen, so sehe ich keinen Grund, warum man nach so wenig Jahren dieses ab- und auf die Staatskasse werfen will, wie es die Ansicht der Depu tation zu sein scheint. Ich muß hierbei nochmals auf die Fassung, welche die Deputation ihrem Anträge giebt und den sie nun zur Annahme empfiehlt, zurückkommen, abgesehen von den Erinnerungen, welche bereits Herr von Nostitz-Wallwitz gemacht hat. Die Deputation beantragt nämlich, die Petitionen suk A, L und O, insoweit sie auf den Wegfall der Tilgungsbeitrage gerich tet sind, der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu empfehlen. Die geehrte Deputation sagt aber in ihrem Berichte nicht, wer diese Tilgungsbeiträge .über tragen soll. Wird der Antrag xurs angenommen, sy wird blos empfohlen, die Bestimmung zu beseitigen, daß die Gewerbtreibenden beizntragen haben und es würde also dadurch die Tilgung dieses Vw unbedingt auf die Stadtkaffen geworfen werden, aber nicht auf die Staats kasse fallen. Ich mache auf diese Unklarheit ausdrücklich darum aufmerksam, um zu zeigen, daß man dem Anträge der Deputation nicht so unbedingt beipflichten kann, da er beim wesentlichsten Punkte nicht das sagt, was die Depu tation zu beabsichtigen scheint. Insofern aber wiederholt Billigkeitsgründe hervorgehoben worden sind, nm den Gewerbtreibenden eine Erleichterung zu verschaffen, so muß ich doch auch darauf aufmerksam machen, daß nach den gebotenen Unterlagen die größten und schroffsten Un billigkeiten, wie mir scheint, nicht dadurch entstanden sind, ' daß die Städte zu Übertragung der Entschädigungen an die Gewerbtreibenden beigezogen worden sind, sondern durch die Manipulationen, welche innerhalb der Städte von den Stadträthen bei der Entscheidung Wer die Mckvertheilung der Beiträge der Gewerbtreibenden zu diesem Vi» beliebt
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview