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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-08-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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rend zeigt, wie Experiment an Experiment sich immer noch reiht nnd daß ebenfalls so in Englands wie in Frankreich kein Jahr vergeht, wo nicht neue Projectc, neue Fragen, neue Zweifel austauchen, neue Praxis sich bildet. Das Ministerium hat nicht geglaubt, in diesem Augenblicke, wo gerade der Kampf über Reformen der Juryver fassung vorzugsweise lebhaft in den genannten Ländern geführt wird, mit einer Vorlage vor Sie hintr'etcn zu dürfen, in Betreff deren ihm dann vielleicht der Vorwurf gemacht werden könnte, das Ministerium habe mitten im Chaos streitender Meinungen und Ansichten sich zu der oder jener Meinung entschlossen, ohne in sich selbst die lebhafte und wohlbegründete Ucbcrzeugung zu tragen, daß das, was es sich erlaubt hat, Ihnen zu empfehlen, nach allen Seiten hin dem Princip, wie den Bedürfnissen einer gerechten Strafrechtspflege entspricht. Sollte es mir ge lungen sein, das Ministerium in dieser Richtung vor Ihnen, höchstgeehrte Herren, zu rechtfertigen, dann ist auch der Zweck meines Vortrages vollständig erfüllt. Ich habe, ich kann das nur wiederholen, weder für, noch wider die Jury vor Ihnen gegenwärtig eine Lanze brechen wollen; aber den Standpunkt des Ministeriums glaubte' ich rechtfertigen zu sollen, daß in der That die Frage bei ihrer hohen Wichtigkeit und tief einschneidenden Bedeu tung eine solche ist, baß man allerdings nicht in kurzer Zeit sie zur vollständigen Befriedigung erledigen kann. (Vielseitiges Bravo.) Finanzrath von Nostitz-Wallwitz: Meine Her ren I Ich habe um das Wort gebeten, zunächst um als De putationsvorstand einige Erläuterungen zum Berichte zu geben, deren mir derselbe zu bedürfen scheint; ferner aber, nm auch als Deputationsmitglied spccicll meine Ansicht, insoweit sie durch die Fassung des Majoritätsgutachtens nicht vollständig getroffen wird, noch weiter zu motiviren. Aus dem Bericht selbst haben Sie ersehen, daß die Depu tation, insoweit sie hier gegenwärtig anwesend ist, sich in drei Ansichten gespalten hat, wesentlich in ähnlicher Weise, wie die Deputation der jenseitigen Kammer. Hinznfügen kann ich aber, daß ein sechstes Mitglied der Deputation, welches leider durch Krankheit verhindert gewesen ist, an den Schlußberathungen der Deputation the.ilzunehmen, bei der vorhergehenden Berathung seine Ansicht dahin ausge sprochen hat, daß seiner Meinung nach der Antrag auf Einführung der Schwurgerichte ganz auf sich zu beruhen habe. Diese auseiuandergehenden Ansichten scheinen mei ner Meinung nach wenigstens soviel zu beweisen, daß die -Frage, ob Schwurgerichte bei uns einzuführen seien, oder -nicht, als entschieden noch in keiner Weise angesehen wer den kann. Um etwaigen Mißverständnissen vorzubeugen, zu welchen die Fassung des Berichtes in einigen Stellen Veranlassung geben könnte, halte ich es hiernächst für meine Schuldigkeit, Folgendes zu bemerken. Der geehrte Herr Referent hat sich bemüht, möglichst vbjcctiv in seiner- Darstellung zu sein; dessen ungeachtet ist ihm dies wohl, nicht überall vollständig gelungen. Einige Stellen des- Berichtes haben eine lebhaftere Färbung für die Schwur gerichte, beziehentlich wider die Schöffengerichte angenom men, als die Deputation in ihrer Mehrheit gewünscht hätte. Hier und da sind auch Folgerungen in den darstel lenden Theil des Berichtes mit eingestossen, welche, ohne- spcciell als Ansichten des Referenten bezeichnet zu sein, doch demselben allein angehören nnd welchen die Mehrheit der Deputation ihrerseits nicht beizutreten vermag. Ich muß zunächst Hinweisen auf eine Stelle auf S. 568, wo- es heißt: „daß auch in Sachsen der wieder lebhaft gewor dene Wünsch nach Wiedereinführung der Schwurge-- richte in dem oben bezeichneten Anträge und den darauf bezüglichen Beschlüssen der jenseitigen Kammer einen entsprechenden Ausdruck gefunden habe." Ich behalte mir vor, hierauf späterzurückzukommen. Hier nächst enthält der Schlußsatz des mit „Hauptgründe für das Schwurgericht" überschriebenen Absatzes, sowie der Schlußsatz des Absatzes, welcher mit „Schöffengerichte" überschrieben ist, Folgerungen, zu denen sich die Deputa tion in ihrer Mehrheit allerdings nicht bekennt. Endlich möchte ich mich noch dagegen verwahren, daß aus dem Zu satz auf S. 570, wo es heißt: „Hauptgründe (einer Mi norität der Deputation) für das Schwurgericht", nicht Fol gerungen gezogen werden, denen ich meinerseits entgegen treten möchte. In diesem Abschnitte hat der Herr Referent sämmtliche Vorzüge und Lichtseiten zusammengcfaßt, welche nach seiner Ansicht für die Schwurgerichte sprechen. Nach dem Beisatze „einer Minorität der Deputation" möchte cs aber scheinen, als ob die Majorität der Deputation alle Lichtseiten dem Schwurgerichte ab sprechen wollte, als ob sie diesem Institute nur Schattenseiten und Nachthcile beimesse. Das ist wenigstens, was mich betrifft, nicht der Fall. Meiner persönlichen Ansicht nach stehe ich vielmehr insoweit auf Seite des Herrn Referenten, als ich im Princip die Mitwirkung des Volkes durch gesetzliche Re präsentation nicht allein bei der gesetzgebenden Gewalt, sondern auch auf allen Gebieten der Verwaltung und Rechtspflege, welche dazu geeignet sind, als ein anzustrebcn- desZicl betrachte. Als ein solches Gebiet sehe ich auch die Strafrechtspflege an und ich hege die Ueberzeugung, daß die Betheiligung des bürgerlichen Elementes bei der Straf rechtspflege, sei es in dieser oder jener Form, über lang oder kurz in unserm Vaterlande Platz greifen möchte. Wenn ich aber gegenwärtig diesem Princip keine praktische Geltung verschafft wissen will, wenn ich mich vielmehr dem Anträge der Majorität angeschlossen habe, den An trag auf Einführung der Schwurgerichte zur Zeit auf sich beruhen zu lassen, so wird diese Ansicht bei mir zunächst durch die Ueberzeugung hervorgerufen, daß der Wunsch nach Einführung der Schwurgerichte in Sachsen keines-
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