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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- Entwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich Sachsen. Besonderer Theil. (§§. 748-917.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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1432 ZU » - §.907 schien es der Deputation Lede Mich, daß bei dem Voll- ftreckungsvcrfahrcn wegen Contraventionen gegen Gebote der hier fraglichen Art jedesmal im abgekürzten Ver fahren verhandelt und entschieden werden soll, da auf diese Weise aus einem Processe immer wieder neue ent stehen, die den gesetzlichen Jnstanzcnzug, Appellation, Nichtigkeitsklage, durchlaufen. Das zeitherige Verfahren, nach welchem der Richter die Anzeige summarisch zu erörtern und Beschluß zu fassen, so daß nur Beschwerde ohne aufschiebende Wir kung statthaft ist, schien der Deputation zweckmäßiger zu sein. < Der königl. Commissar erklärte, die hier erhobenen Bedenken nicht theilen zu können und. verwies wider dieselben auf die specicllen Motiven zu dem §. 907 des Entwurfes. Die Deputation ließ hierauf ihre erhobenen Be denken fallen und schlägt die unveränderte Annahme des, Paragraphen vor. Zu §.908 hielt die Deputation noch eine nähere Erläuterung der Worte: „die zur Sicherung des Klägers erforderlichen Ver fügungen treffen" für uothwendig und schlägt im Eiuverständniß mit dem königl. Commissar folgende Abänderung vor: „die zur Sicherung des Klägers gegen Störung in seinem Rechte, sowie zum Schuhe desselben." Sie rathet ' die Annahme des Paragraphen mit dieser Abände rung an. s Zu den §§. 910 vis 912 fragte die Deputation an, welche Behörde zuständig sei, wenn die Advocatenkostcn außerhalb eines Processes entstanden wären? Es verwies der königl. Commissar auf die speciellen Motiven zu den §§. 910 bis 912 des Entwurfes, sowie auf §. 23 der Advocatenord nun g mit dem Bemerken, daß das PuLlicationsgesetz zur Proceßordnung das Gesetz vom 14. Mai 1840 aufhebe und infolge dessen bestimme, daß die Feststellung der Kostenberechnung eines Advocaten in einem bürgerlichen Rechtsstreite oder in einem Cvn- cursverfahren vor dasjenige Gericht gehört, vor welchem die Verhandlung stattfand, auf die sich die Kostenberech nung bezieht. Die Deputation faßte hierbei Beruhigung und em pfiehlt die Annahme der §§. 910 bis 912. Zur Beachtung. Mit dieser Nummer (Nr. 68) der Mittheilungen der I. Kammer und mit Nr. 123 der Mit theilungen der II. Kammer schließt das sechste Abonnement. Das siebente beginnt mit Nr. 69 der I. Kammer und Nr. 124 der II. Kammer. Nedacteur H. Meinhyld, Secretär im Königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Teubner in Dresden, Letzte Absendung zur Post: am 6. August 1864.
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