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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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„Daß die Revision der Grundstücke von Staats wegen nur die dermalige Gestalt derselben betreffen werde, nicht aber Veränderungen, welche im Interesse von Privatpersonen hinsichtlich der Grundstücke ein getreten seien. Die Deputation könne keinen Grund finden, die Uebernahme derartiger Kosten der Staats kasse anzusinnen. Auch durfte es weder gerathen, noch möglich sein, auf gegenwärtigem Landtage, dessen Ende wohl von Allen herangewünscht würde, die Vorlage eines diesfallstgcn Gesetzentwurfes zu beantragen'" Die hohe Zweite Kammer ist diesem Anträge ihrer Depu tation einstimmig und ohne Debatte beigetreten und die vierte Deputation ihrer Kammer theilt die von der jen seitigen Deputation ausgesprochenen Ansichten und rathet Ihnen an, dem Beschlüsse der Zweiten Kammer, welcher dahingeht, die Anträge auf sich beruhen zu lassen, eben falls beizutreten. Präsident von Friesen: Wünscht jemand über diese Angelegenheit das Wort zu nehmen? — Wenn das Nicht geschieht, so . würde die Frage an die Kammer zu richten sein. Die Deputation beantragt, im Einverständ nisse mit dem Beschlüsse der Zweiten Kammer die Pe tition auf sich beruhen zu lassen und ich frage die Kammer: „ob sie die Petition auf sich beruhen lassen will?" Einstimmig. Es folgt num der Vortrag über die Eingabe des Direetors Müller in Leipzig, die Betheiligung von Staatsbeamten bei Actienunternehmun- gen u.s.w. betreffend?) . Referent Kammerherr von Metzsch: Mittelst Pro- tokollextractcs vom<25. Juni d.J. hat die Zweite Kammer die Petition eines gewissen Direetors Müller an die Erste Kammer abgegeben und ist dieselbe von dieser der vierten Deputation zur Begutachtung überwiesen worden. Der selbe führt Folgendes an: . „Bis. in die jüngste Zeit herauf finde man Staatsbeamte, auch Professoren als Vorsteher und Verwaltungsbeamte bei. Actienvereinen figuriren und in öffentlichen Blättern proclamirt. Jede Stunde aber könnten Processe und Unter suchungen gegen solche Gesellschaften oder deren Mit glieder vor sie als entscheidende Richter kommen. Das wisse längst das große Publicum, das oft schon hintergangen. worden sei und stutze. Er bitte daher: I. bei der königl. Staatsregierung zu befürwor ten, daß Mn Richter oder Staatsbeamter weder selbst, noch durch seine Familie sich bei dergleichen Sachen bctheilige, bei Cassation. Ferner könnte wohl die Ständeversammlung von den Advocaten- und Nichtercollegien allein nicht die Ansichten des ganzen gebildeten Volks hören über die Wünsche der Schwur- *) s. L.M. II. K. S. 2647. gerechte, über die vielen Mängel in unserer Justiz rc.; er bitte daher zweitens ganz so, wie er jüngst beiläufig competente Männer hätte aussprechen hören: II. die Ständeversammlung wolle beschließen, so fort aus sich eine Lis zum nächsten Landtag reichende, künftig allemal zu erneuernde Com mission einzusetzen, welche von den Unter- thanen zu seinerzeitiger Orientirung der für die Unterthanen bestehenden Kammer alle und jede Wünsche über Ausübung der Justiz und .Verwaltung, auch Beschwerden aus letzterer direct entgegennimmt und seiner Zeit darüber Bericht erstattet." Was den ersten Antrag der Petition betrifft, so hat die Deputation in Uebereinstimmung mit dem Beschlüsse der Zweiten Kammer diesen Antrag nicht zu befürworten, weil sie das als einen Eingriff in die Privatverhältnisse betrachtet und weil die Befürchtung des Petenten, „daß die Theilnehmer an Actienvcremen als Richter in Pro cessen und Untersuchungen fungiren müßten und daraus Unzweckmäßigkeiten entständen", insofern als ganz un gerechtfertigt erscheint, als nach unseren Gesetzen Niemand in eigner Sache Richter sein kann. Was den zweiten An trag betrifft, so erlaubt sich die Deputation Folgendes kürzlich zu bemerken. Die dermalige so lange Dauer der Landtage dürfte doch vollständig Zeit genug bieten, Pe titionen und Beschwerden einzureichen und läuft die von dem Petenten gewünschte Permanenz einer Beschwerde deputation entschieden gegen die Bestimmungen der Ver fassungsurkunde und Landtagsordnung. Die Deputation hat also aus diesem Grunde in Uebereinstimmung mit dem Beschlüsse der Zweiten Kammer keinen andern Vorschlag zu machen, als beide Anträge des Petenten auf sich be ruhen zu lassen und somit der hohen Ersten Kammer an- zurathen, dem Beschlüsse der hohen Zweiten Kammer bei- zutreten. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand über diese Angelegenheit das Wort zu nehmen? — Es meldet sich Niemand, cs würde daher über den Antrag abzustim men sein. Die Deputation beantragt: „In Uebereinstimmung mit der Zweiten Kam mer die Eingabe auf sich beruhen zu lassen." und ich frage die Kammer: „ob sie beschließen wolle, diese Anträge auf sich beruhen zu lassen?" Einstimmig: Ja. Hierauf folgt die Beschwerde Peter's in Crot tendorf wogen einer ihm in einer Dcnun- ciations fache zuerkaynten Strafe betreffend?) Referent Kammcrherr von Metzsch: Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Schönherr'sche Beschwerde jetzt ebenfalls mit vertragen zu dürfen. s. L.M. II. K. S. 2831 flg.
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