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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Staatsregierung gewährt werden soll, „nach Lage der Sache auf dem Wege gütlicher Vereinigung eine festzu- stellende Entschädigung aus Staatsmitteln zu gewähren/' in finanzieller Hinsicht nicht ganz ohne Bedenken ist und es möchte in dieser Beziehung wohl als zweckmäßig erschei nen, wenn man nur die Staatsregierung aufgefordert hätte, diese Abschlüsse vorzubereiten, um sie dann der nächsten Ständeversammlung zur Genehmigung vorzu legen; allein ich habe mich doch bei eingehender Prüfung der ganzen Angelegenheit zu der Ansicht gewendet, daß nach alle den einschlagenden Vorgängen mit Sicherheit anzunehmen ist, die hohe Staatsregierung werde in Ge währung der angedeuteten Entschädigungen durchaus nicht zu weit gehen und in dieser Voraussetzung habe ich mich dazu bewogen gefunden, daß ich auch trotz des von mir angedcnteten finanziellen Bedenkens dem gegenwärtigen Anträge meine Zustimmung geben werde. Ich habe nur geglaubt, Das kurz erwähneu zu müssen, um meine Ab stimmung in dieser Beziehung zu motiviren, da sie mög licherweise mit einer früher von mir in dieser Angelegen heit ausgesprochenen Ansicht etwas in Widerspruch stehen könnte. Präsident von Friesen: Wünscht noch Jemand zu diesem Punkte in das Wort zu nehmen? — Es meldet sich Niemand. Es kann daher die Berathung als ge schlossen betrachtet und die Abstimmung vorgenommcn werden. Es sind zwei Fragen zu stellen; Seite 693 wird von der Deputation vorgeschlagen: „Die Petition unter Nr. 11 Int. s, soweit sie sich auf die Erhebung keines Tonnenzinses bezieht, in gleichen die unter Nr. 14 und Nr. 25 verzeichneten Petitionen der Staatsregierung zur Erwägung zu übergeben, dahingegen den in Bezug auf diese Pe titionen von der Zweiten Kammer gefaßten, auf Ab gabe an die Staatsregierung zur Berücksichtigung ge richteten Beschluß abzulehnen." Darauf folgt der zweite Antrag wegen der übrigen Pe titionen. Ich frage daher zuerst die Kammer: „ob sie beschließen wolle, unter Ablehnung des in der Zweiten Kammer gefaßten Be schlusses die Petitionen Nr. 11 Int. s, Nr. 14 und Nr. 25 der Staatsregierung zur Er wägung zu übergeben?" Einstimmig. Sodann wird wegen aller übrigen hier genannten Pe titionen angerathen, „sie nach dem Beispiele der Zweiten Kammer (S- 652 Lud ü) die Petitionen und resp. Be schwerden 8uk Nr. 10, 12, 13, 15, 17, 18, 19 svt. 3b, 20, 21, 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29,^ 30, 31 und 37, sowie die Petition onlo Nr. 36 Int. n, soweit sie sich auf den Weinschank bezieht, der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und die Staatsregierung zu Gewäh rung einer, nach Lagö der Sache auf dem Wege gütlicher Einigung 'festzustellenden Entschädigung aus Staatsmitteln an die Petenten zu ermäch tigen; für den Fall aber, daß eine gütliche Ver einigung der gedachten Art nicht zu Stande kom men sollte, dieselbe behufs endlicher Erledigung auch dieser Entschädigungsfragen für nächsten Landtag um eine Vorlage darüber zu ersuchen, ob den'Petenten, beziehentlich Beschwerdeführern, die Betretung des Rechtsweges nachzulasseu sei oder nicht." Ich frage nun die Kammer: „ob sie nach diesem Anträge der Deputation Beschluß fassen will?" Einstimmig. Referent Bürgermeister Löhr: n. Endlich sind die beiden Barbierstubeninhaber Wüste hube und Wagner zu Wurzen, über deren Bittgesuch der jenseitige Deputationsbericht S. 594 flg. 8nd Nr. 16 speciell referirt, mit ihrem Anträge auf Entschädigung von den beiden Jnstanzbehörden zurückgewiesen worden, weil zwei Barbiere, welche keine Barbierstubengerechtigkeiten besitzen, von ihnen in die Innung ausgenommen worden seien, in dessen Folge aber die Innung in der den Specialartikeln entsprechenden Fassung nicht mehr bestehe. Die Deputation hat bereits oben nä V s unter Darstellung der Sachbewandtniß darauf hinzuweisen sich erlaubt, daß und inwiefern nach ihrem unvorgreif- lichen Dafürhalten jener statutenwidrige, von Haus aus nichtige Act eine rechtliche Wirkung auf die durch regie rungsseitig bestätigte Specialartikel geordnete Verfassung der Wurzener Barbierinnung und auf die den Petenten in ihren Barbierstuben zustehenden Vermögensrechte auszuüben wohl kaum geeignet sein dürfte, und da die Begründung eines gewerblichen Verbietungsrechtes durch von der Regierungsbehörde bestätigte Jnnungsartikel für eine auf 4 'beschränkte, also geschlossene Zahl von Jnnungsmitgliedern, ebenso wie der für die beiden Pe tenten erfolgte Eintrag der Barbierstubengerechtigkeit im Grund- und Hypothekenbuche nachgewiesen worden ist, so kann die Deputation nur den Beitritt zu dem jenseitigen Kammerbeschlusse anempfehlen, welcher dahin geht: „die Petition der Wurzener Wundärzte Wüstehube und Wagner oud Nr. 16 der hohen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und die letztere zu Ge währung einer, so weit thunlich, auf dem Wege güt licher Einigung festzustcllenden Entschädigung aus Staatsmitteln an die Petenten zu ermächtigen," sie hat aber gleichzeitig der geehrten Kammer anheim zu geben, ob, wie sie vorschlägt, nicht auch hierzu, wie bei den übrigen aä rn vorstehends zur Berücksichtigung empfohlenen Petitionen und resp. Beschwerden, bei der vollständigen Gleichartigkeit des Sachverhältnisses und aus Grund der dort maßgebend gewesenen Erwägungen der Zusatz beschlossen werden wolle: „für den Fall aber, daß eine gütliche Vereinigung der gedachten Art nicht zu Stande kommen sollte, dieselbe behufs endlicher Erledigung auch dieser Entschädigungs frage für nächsten Landtag um eine Vorlage darüber zu ersuchen, ob den Petenten die Betretung des Rechts weges nachzulassen sei oder nicht."
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