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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Herr Bürgermeister Clauß mit 30, Herr Bürgermeister Löhr mit 28 und Bürgermeister Wimmer mit 24 Stim men. Diese sind also gewählt, die übrigen Stimmen haben sich vertheilt: Herr von Metzsch 14, Herr vr. Koch 10, von Zehmen 10, von König 7, von Romer 2 Stimmen. Ich muß die Herren daher ersuchen, noch einen Namen als Hauptdeputirten aufzuschreiben. (Nach Einsammlung der Stimmzettel.) Es sind 34 Zettel eingegangen, die Majorität wäre daher 18 Stimmen. (Nach erfolgtem Wahlaete.) Das Resultat, meine hochverehrten Herren, ist fol gendes: Herr Kammerherr von Metzsch mit 19 Stimmen ist als fünftes Mitglied gewählt, Herr Kammerherr von Zehmen hat 10, Herr Bürgermeister vr. Koch 4, Herr Oberappcllationsrath von König 1 Stimme erhalten. Sonach ist die zweite Zwischendeputation zusammengesetzt und ich ersuche Sie nur noch, 3 Stellvertreter für die zweite Deputation aufzuschreiben. (Nach Einsammlung der Stimmzettel.) Für die Wahl der 3 Stellvertreter für die zweite Zwischendeputation sind 34 Stimmzettel eingegangen, die Majorität ist also 18. (Nach Auszählung der Stimmzettel.) Die 3 gewählten Stellvertreter sind: Herr Bürger meister vr. Koch mit 24, Herr Kammerherr von Zehmen mit 22, Herr Oberappellationsrath von König mit 19 Stimmen. Die übrigen haben sich vertheilt. Ich bitte nun 7 Namen für die dritte Zwischendepu tation aufzuschreiben für die Kirchenordnung u.s. w. (Nach Einsammlung der Stimmzettel.) Es sind für die letzte Deputation 35 Stimmzettel eingegangen, die Majorität daher 18. Das Resultat ist folgendes: von Friesen 34, Hempel 26, vr. Lechler 32, vr. Koch 32, Rittner 31, Oberbür germeister Pfotenhauer 20 und von Erdmannsdorff 23 Stimmen. Diese wären also durch absolute Majorität gewählt. Die übrigen Stimmen haben sich vertheilt. Sonach ist die Zwischendeputation zusammengesetzt und ich bitte nur noch 2 Stellvertreter aufzuschreiben. (Nach erfolgtem Wahlgange.) Das Resultat ist folgendes: die meisten Stimmen hat Herr von Zehmen 18, von Nostitz 16, von Welck 12. Die übrigen Stimmen haben sich vertheilt und es ist also nur Herr von Zehmen mit absoluter Stimmenmehrheit als Stellvertreter dieser Deputation gewählt. Kammerherr von Zehmen: Die Kammer hat mich bereits als Mitglied der ersten Deputation und als Stell vertreter in die zweite Zwischendeputation gewählt. Eine Wahl in die dritte Deputation muß ich daher ablehnen und mache von meinem Rechte Gebrauch, meine Wahl als Stellvertreter für die dritte Deputation ablehnen zu können. Präsident von Friesen: Herr von Zehmen lehnt also die auf ihn gefallene Wahl ab, weil er bereits in zwei Deputationen und zwar in die erste als Hauptdepu- tirter und in die zweite als Stellvertreter gewählt ist. Und ich frage nun die Kammer: „ob sie damit einverstanden ist?" Einstimmig: Ja. ' Es werden daher zwei Namen auf den Zettel zu schreiben sein. (Nach Einsammlung der Stimmzettel.) 34 Stimmzettel, Majorität 18. (Nach Auszählung der Stimmzettel.) Die jetzige Wahl hat wiederum nur ein Resultat gegeben. Herr Finanzrath von Nostitz-Wallwitz ist mit 28 Stimmen zum Stellvertreter gewählt. Herr Bürgermeister Hennig hat 17 Stimmen, es fehlt ihm also nur 1 Stimme zur Majorität. Herr Freiherr von Welck hat 15 Stimmen, Herr Kammerherr von Metzsch 3, von Böhlau 1, von Schönberg 1, Domherr von Watzdorf und vr. Wendler ebenfalls je 1 Stimme. Ich muß daher die Kammer er suchen, noch einen Namen aufzuschreiben. (Nach Einsammlung der Stimmzettel.) Es sind 31 Stimmzettel eingegangen. (Nach Auszählung der Stimmzettel.) Herr Bürgermeister Hennig ist mit 20 Stimmen gewählt, Freiherr von Welck hat 10 und Herr vr. Wendler hat 1 Stimme. Somit ist die Wahl beendigt. Kammerherr von Erdmannsdorff: Darf ich mir erlauben, die ständische Schrift über das Eisenbahnwesen vorzutragen? Präsident von Friesen: Indem nun die Wahl der Zwischendeputationen vollendet ist, habe ich noch der Kam meranzuzeigen und um deren Beschluß zu bitten über einen Gegenstand, welcher der dritten Deputation nach dem bei dem heutigen Registrandenvortrage gemachten Vorschlag zu überweisen sein wird. In dem allerhöchsten Decrete vom 18. August 1864 wird nämlich gesagt, daß über die Grün dung eines besonderen Landtagsblattes von der Staats regierung die sorgfältigsten Erwägungen angestellt werden sollen und wird genehmigt, daß mit der Vorberathung der in dessen Folge etwa zu machenden Vorschläge in beiden Kammern eine der daselbst zu ernennenden Zwischendepu tationen beauftragt werde und ich frage daher die Kammer: „ob sie genehmigt, daß dieser Gegenstand der dritten Zwischendeputation, bei welcher sich die Kirchenordnung, unter Anderm auch 287---
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