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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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tieferes Eingehen auf das Gesetz; nur die einzige Bemer kung will ich mir als erfahrungsmäßig gestatten. Es ist von dem letzten geehrten Sprecher richtig bemerkt worden und gestern und vorgestern'wurde von mehreren Seiten darauf hingewiescn, daß es doch zweckmäßig sein möchte, künftighin auch die akademischen Privilegien in Wegfall zu bringen und auch in dieser Beziehung die Studircndcn den übrigen Staatsbürgern völlig gleich zu stellen. Es ist aber setzt nicht der Ort, darauf näher einzugehen, wie diese Frage zu behandeln sei; ich hoffe, daß sich inmittelst vielleicht Manchem Gelegenheit bieten wird, sich speciell mit den einschlagcnden Verhältnissen bekannt zu machen, und daß dadurch doch Mancher auf die entgegengesetzte Ansicht kommen wird, wenn ihm die Erfahrung zur Hand geht. Einen allgemeinen Satz möchte ich aber doch der ge ehrten Kammer zur Erwägung geben, da es sich hier um mehrere der Universität verwandte Anstalten handelt. Es ist unzweifelhaft, daß eine jede solche Anstalt, man nenne sie nun Universität oder Akademie oder sonst wie, immer einen doppelten Zweck hat, nämlich den Zweck des Unter richts und den der Erziehung. Insbesondere auf der Uni versität, aber auch auf den Akademien zu Freiberg und Tharandt befinden sich nicht nur blos vollständig selbstän dige Personen, sondern auch eine sehr große Anzahl an Jahren noch junger und unmündiger Jünglinge. Da scheint es mir nun, ist es allerdings Pflicht der Universität und der Akademien, mittelbar also auch Pflicht des Staats, dafür zu sorgen, daß eben diesen Verhältnissen möglichst Rechnung getragen werde, und ich glaube wohl, ohne Je manden zu verletzen, darauf Hinweisen zu können, daß cs unmöglich ist, daß ein mit diesen Verhältnissen nicht be kannter Richter dies in gleicher Weise thun könne, wie es möglich ist, wenn die Lehrer der jungen Leute in der Lage sind, zugleich auf die Verhältnisse Hinweisen zu können; dann erst läßt sich auf eine zweckmäßige und eingehende Weise ein Urtheil über die kleineren Vergehungen bilden und dann erst wird die wahre Gleichheit vor dem Gesetze begründet. Der Einzelrichter wird nicht im Stande sein, sich in alle diese verschiedenen Verhältnisse einen sicheren Einblick zu verschaffen; er steht dem Leben und Interesse der jungen Leute zu fern und kann nicht auf sie einwirken. Dieses erziehliche Moment ist in der That, so unbedeutend es auch scheinen mag, für den Staat von großer Wichtig keit; denn auf den Universitäten und Akademien werden die jungen Männer fürs ganze Leben gebildet und erzogen. Abg. Caspari: Meine Herreni In diesem Saale ist vorhin erwähnt worden, daß es sich mit der Einrich tung der akademischen Gerichte in Freiberg und Tharandt um etwas Aehulichcs handelte, wie bei den Handelsgerich ten. Ob das der Fall ist, will ich Ihrer eigenen Beur teilung überlassen. Aber nur das will ich erwähnen, daß das Handelsgericht zu Leipzig eben so notwendig, als unentbehrlich und viel beschäftigt, ja bei dem großen Ver ¬ kehre, welcher namentlich ans Messen stattfindet, fast über-- mäßig beschäftigt ist. Ich will mich nicht auf eine weit läufige Auseinandersetzung des Nutzens des Handelsgerichts in Leipzig cinlasscn; aber so viel steht fest, daß, da es die Möglichkeit hat, Nealcitationen zu verhängen, es weit wichtiger ist und größere Bedeutung hat, als die durch das Gewerbcgesetz eingeführten Handelsgerichte. Diese letzteren können zwar die Parteien vorladen; allein es- steht in deren Ermessen, zu erscheinen oder nicht und in folge dessen hat man von ihrem Nutzen noch keine beson deren ersprießlichen Folgen wahrgenommen. Was aber den Kostenpunkt anlangt, so werden dieselben lediglich aufgebracht durch die Zuschläge zur Gewerbesteuer, wo durch also für den Staat keine Last entsteht. Etwas Anderes ist es aber doch mit den einzuführcnden akademi schen Gerichten; sie werden, wenn sie einmal Einzelgerichte- sein sollen, doch Beamte, Assessoren, Expedienten und Pedelle anstellen müssen, außerdem werden noch Gerichts locale und Carcer einzurichten sein; hierdurch würde aber dem Staat ein neuer Aufwand erwachsen; es würde also der Aufwand, welcher jetzt für die Akademien Freiberg und Tharandt gegen 27,000 Thlr. aus Staatsmitteln be trägt, durch die bei diesen Akademien infolge der Anstel lung der erwähnten Personen und Einrichtung von Lo calen u. s. w. erwachsenden Kosten noch bedeutend gestei gert werden. Ich will jedoch auch hierauf nicht weiter eingehen, indessen will es mir doch scheinen, daß, wenn immer ein schnelles und unnachsichtsvolles Vorgehen ge gen die Schuldigen eintreten soll, auch das Gericht stets zugänglich gehalten werden müsse, dann aber doch das Personal des Gerichts nicht hinlänglich und immer be schäftigt werden kann; ja es will mir scheinen, daß bei den daselbst etwa 100 Studirenden, deren Aufgabe es ist. Etwas zu lernen und sich keinen sogenannten Excessen hinzugeben, ein solches Gericht sich als rein überflüssig Herausstellen dürfte. Ich will also nur erwähnen, daß durch die Einrichtung eines exemten Gerichtsstands in Freiberg und Tharandt wegen je 100 Stndirender doch ein besonderer und vielleicht sehr bedeutender Aufwand entstehen wird, weshalb ich gegen deren Einrichtung stim men werde. Vicepräsident Oehmichen: Ich habe nur noch wenige Worte auf Einiges, was von einigen Rednern be hauptet wurde, zu entgegnen. Zunächst habe ich auf die Aeußerung des Herrn Abg. von Criegern hinsichtlich Des jenigen, was ich über das Duell gesprochen, zu erwidern, daß ich nicht gesagt habe, daß das Duell das rohe Faust recht sei, sondern ich habe es nur ein Privilegirtes Faust recht genannt und das ist ein Unterschied. Ich habe aber auch — nebenbei gesagt — von den Studirenden der Jetztzeit eine bessere Meinung, als wie der HerrAbg. von Criegern, indem ich glaube, daß sich dieselben in Bezug auf den Bildungsgrad nicht unter die Techniker, Hand-
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