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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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kein Glaube geschenkt worden ist, so ist er in Verhaft geblieben und noch verhaftet gewesen, als im Fahre 1830 im September das Polizeihaus zerstört worden ist, wobei er dann seine Freiheit erhalten hat. Durch diese von der Polizei über ihn eingestellten Erörterungen werden nun diejenigen Acten entstanden sein, die er als die polizeilichen von 1830 bezeichnet. Seines bei dem damaligen Ereigniß bewiesenen an geblich guten Betragens wegen ist ihm die Freiheit ge lassen worden und da er noch nie Religionsunterricht erbalten gebabt, auch noch nicht getauft gewesen, so ist ihm ein vicrmonatlichcr Religionsunterricht crtheilt und nach dieser Vorbereitung die heilige Taufe an ihm voll zogen worden, wobei mau am 6. März 1831 seiu Alter auf 19 Fabre angenommen und fcstgesteUt hat. Bis zum Fahre 18-18 bat er nun, sich auf verschie dene Weise beschäftigend, ruhig in Dresden gelebt. Fm Rovembcr 1848 haben ihn zwei in Dresden befindliche Franzosen, indem sie ihm viel Geld angebo ten, veranlassen wollen, mit nach Straßburg zu reisen und hätten ihm zu versieben gegeben: dort werde er erfahren, wer seine Eltern wären, er gehöre nicht nach Dresden, sondern nach Frankreich. Er sei aber nicht mitgcreist. Ende März 1849 habe der damals hier befindliche französische Gesandte mit der hiesigen Polizei sich bemüht, eine hier existirende französische Verschwörung zu ent decken, an deren Spitze ein angeblicher Sohn Napoleons I. habe stehen sollen, dessen man habe habhaft werden wollen. Infolge dieses Verdachts sei er von dem französischen Gesandten in Untersuchung gezogen, nach einer dreistün digen Unterredung aber sticht allein für unschuldig be funden, sondern ihm von dem Gesandten außerdem seine Verwendung zugeficbcrt worden, wenn er sich an den Präsidenten von Frankreich, Vouis "Napoleon, um Unter stützung wenden wolle. Aus diesen beiden hier angeführten Vorfällen scheint sich die Vcrmnthung des Petenten auf seine angebliche Abkunft herzuleiten, in welcher er dadurch bestärkt wor den ist, daß ihm Viele, namentlich Portraitmaler, gesagt haben, er wäre in Physiognomie und Körperbildung Na poleon I. außerordentlich ähnlich, er solle nach Paris reisen, wo er gewiß einen guten Eindruck machen werde, wozu er sich denn auch, um dort vielleicht eine Unter stützung zu erhalten, entschlossen habe. Den 22. November 1851 in Paris cingctroffcn, habe er sofort die Vermittlung der dortigen sächsischen Ge sandtschaft zu Erlangung einer Audienz bei dem Regie rungspräsidenten Louis Stapoleon nachgcsucht, jedoch den Bescheid erhalten: daß deshalb erst Instruction bei dem königl. sächf. Ministerium in Dresden' eiugeholt werden müsse, die auch am 16. Iauuar 1852 eingcgangen sei, aber dahiu gelautet habe, daß sich die Gesandtschaft nicht direct für ihn zu Erlangung einer Audienz bei dem Präsidenten von Frankreich' verwenden könne. Es sei ihm aber Geldunterstützung gewährt und ein Rechtsanwalt nachgewiescu worden. Er ist dann nach mehrfachen, aber vergeblich geblie benen Bemühungen nach Dresden zurückgekehrt. Woher Petent die Vcrmnthung genommen, daß die von ihm genannte Dame seine Mutter gewesen, ist in der Druckschrift, aus welcher Obiges resumirt worden, nicht enthalten, sie ist darin nur insoweit erwähnt, als er sich im December 1852 an den höchstscligen König Friedrich August gewendet und dessen königlichen Schutz und Hülfe in Hinsicht auf die ihm als Mutter bezeich nete Dame erbeten hat. In der gegenwärtigen Beschwerdeschrift ist ange führt, daß er zweimal bei genannter Dame um Unter redung gebeten, aber zurückgewiesen worden sei, ebenso seien seine au sie gerichteten Zuschriften unbeantwortet geblieben. Von hochbejahrten, achtbaren Eheleuten sei ihm gesagt worden, „die Frau Mutter habe ihm in ihrem errichteten Testamente 18,000 Thlr. ausgesetzt und es sei rathsam, sie durch die von ihm beabsichtigte Her ausgabe seines Lebenslaufs nicht weiter zu compromit- tiren." Den 26. April d. F. ist nun die Dame, des Peten ten angebliche Mutter, gestorben und Tags darauf, den 27. April, hat Petent eine uuterthänige'Bittschrift an Sc. Majestät den König eingereicht, welche hier ab schriftlich beigelcgt ist, worin er bittet: Sc. Majestät wolle das fragliche Testament einsehen und bei der Er öffnung einen Beauftragten gegenwärtig sein lassen; worauf ihm mitgctheilt worden ist: „er sei in der Mutter Testamente gar nicht er wähnt, auch könne beim Mangel aller Grundla gen Se. Majestät Nichts für ibn thun." Petent beruhigt sich aber bei dieser ihm gewordenen Be scheidung nicht, er glaubt dennoch Ansprüche an den Nachlaß seiner vermeintlichen Mutter geltend machen und seine Abkunft und damit die Berechtigung seiner Ansprüche aus den bezeichneten von ihm verlangten Aeten nachweisen zu können, weshalb er sich dieselben schon vor längerer Zeit erbeten hat, aber auf sein des- fallsigcs Gesuch, durch eine abschriftlich beiliegende Ver fügung des Ministeriums des Innern vom 25. Juli 1856 beschieden worden ist: „daß das Ministerium im Besitze besonderer ihn betreffender Acten sich nicht befinde." Nach diesen Mitthcilungcn geht die Deputation zn ihrem Gutachten über: Was zunächst die von dem Petenten bezeichneten Acten aus den Fahren 1849—1852 betrifft, so ist aus der von ihm selbst verfaßten Druckschrift, wie im Vor- ausgchenoen von der Deputation mitgctheilt worden ist, zu entnehmen, daß die Verhandlungen im Jahre 1849 nicht vor dem Ministerium, sondern vor der französischen Gesandtschaft stattgefunden haben, mithin, kann, voraus gesetzt, daß die Angaben des Petenten richtig sind, das Ministerium keine ihn betreffenden Acten aus diesem Fahre besitzen. In den Jahren 1850—1852 haben an dere Verhandlungen beim Ministerium über den Peten ten nicht stattgefundeu, als daß im November 1851 die königlich sächsische Gesandtschaft in Paris wegen des Ge suches des Petenten Instruction beim königl. Ministe rium in Dresden eingeholt hat. Wollte man nun auch annehmen, daß darüber mög licherweise Acten vorhanden gewesen sein könnten, so steht doch dem die ausdrückliche Erklärung des Ministe riums entgegen, daß es sich nicht im Besitze besonderer ihn betreffender Acten befinde. Da nun die Deputation diese Erklärung nicht anzuzweifeln, auch irgend einen Grund nicht aufzufinden vermag, warum das Ministe rium die Einsichtnahme vorhauduer, sich auf Privatver-
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