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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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<rn die Kammer zuvor erst au das betreffende Ministerialde- partementgegangen sein muß unddortAbhülfe nicht erhalten konnte, aus diese Beschwerde nicht cingehen, sie muß viel mehr beantragen, daß dieselbe als unzulässig bezeichnet werde, da die Petenten eben diesen Nachweis, der im 115§ gefordert wird, nicht geliefert haben. Abg. Mammen: Ich bedauere, meine Herren, daß hier aus formellen Gründen die Petition zurückgewicsen werden muß, da ich in der Sache selbst mich sonst für die selbe verwendet haben würde. Allerdings muß ich dem ge ehrten Vorstande der vierten Deputation nach dessen Vor trage- Recht geben, daß nach §. 115 A- der Landtagsord nung ein anderer Weg jetzt nicht mehr möglich ist. Ich spreche aber demungeachtet mein Bedauern aus, daß diese Petition aus formellen Gründen zurückgewiesen werden muß. Abg. Ziesler: Ich kann weder dem geehrten Vor stände der vierten Deputation, noch dem Abg. Mammen beistimmen, wenn sie meinen, daß ans dem angegebenen Grunde die. Petition zprückgewiesen werden könne. Es handelt sich hier gar nicht um eine Beschwerde, sondern um eine Petition der Turnvereine. Die vernommene Motivirung der vermeintlichen formellen Unzulässigkeit der Petition also halte ich für eine durchaus unrichtige' und für den vorliegenden Fall unanwendbare. Abg. Sachße: Dasselbe, was der Herr Abg. Zies ler ausgesprochen hat, wollte ich auch sagen. Ich finde in §. 115 der Landtagsordnung durchaus keine Rechtferti gung für die von dem Vorstände der vierten Deputation vorgeschlagene Maßregel; §. 115 handelt sud § und b lediglich von Beschwerden über Behörden, ohne daß auf dem verfassungsmäßigen Wege dieselben bis zu dem be treffenden Ministerialdcpartement gelangt sind und dort Abhülfe gefunden haben, und von Petitionen, welche nicht zu dem Wirkungskreise der Stände gehören. Beides liegt hier nicht vor. Meine Herren, seien wir vorsichtig in Zurückweisung von Beschwerden und Petitionen! Wir sind so schon oft genug geuöthigt, wegen formeller Män gel das Recht der Unterthanen zu verkürzen: seien wir also um so vorsichtiger, da Petitionen als unzulässig zu- rückzuwcisen, blos weil ein formeller Grund dazu vvrban- den zu sein scheint. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Abg. von Nostitz-Paulsdorf! Abg. von N oft itz-Paulsdors: Meine Herren! Es scheint fast, als ob die beiden letzten geehrten Sprecher mir die Schute davon geben wollten, daß die Petition zurückgewiesen wird: iw habe nur meiner Pflicht genügt, der Psiicht, das hier zu berichten in formellen Angelegenheiten, was die Deputation beschlossen hat, und das ist geschehen. Abg. Günther: Meine Herren! Im §. 115ll. der Landtagsordnung heißt es: „Petitionen und Beschwerden, welche nicht zum Wirkungskreise der Stände gehören und deren Gewährung nur Sache der Regierung rst, sind zu rückzuweisen." Wenn ich nun recht verstanden habe, so handelt es sich in der vorliegenden Petition darum, den Petenten das Recht zu verschaffen, Waffenübungen vor zunehmen. Ich gebe Ihrem Ermessen anheim, ob ein der artiges Gesuch zu befürworte:: zu dem Wirkungskreise der Stände gehöre. Also ganz abgesehen davon, ob es sich hierum eine Beschwerde handelt, möchte ich doch kaum glauben, daß die Petition zulässig ist. Secretär Schenk: Die Deputation ist zu diesem Beschlüsse deshalb gelangt, weil sic sich sagen mußte, daß diese Petition der hohen Staatsregicrung zur Entscheidung noch gar nicht Vorgelegen habe, daß sie also gewissermaßen intempestiv sei. Es würde die Beschwerde statthaft sein, wenn die Petition von Seiten der hohen Staatsregicrung abgelehnt worden wäre. Solange man aber gar noch nicht weiß, was höhern Orts beschlossen wird, so lange kann die Deputation es nicht als zu ihrem Ressort gehörig betrachten, durch Fassung einer Entschließung jener Ent scheidung vorgreisen zu wollen. Abg. Lang: Sollte die Deputation diese Petition zurückweisen und die Kammer das Verfahren billigen, so würde ich später dieselbe zur meinigen machen. Ich kenne den Wortlaut derselben nicht, indeß weiß ich, daß die Petenten den. besten Willen haben, dem Gemeinwesen Nutzen zu schaffen, und von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet wäre- es doch schade, wenn eine so gemein nützige Sache ohne Weiteres beseitigt werden sollte. Abg. Ziesler: Ich muß noch eine Bemerkung mir erlauben. Nur gegen die geschehene Motivirung habe ich mich ausgesprochen, nur dagegen, daß die Petition aus dem Grunde zurückgewicsen werden solle, weil nicht nach gewiesen sei, daß das Ministerium die Beschwerde unerledigt gelassen habe. Es handelt sich aber hier, wie gesagt, gar nicht um eine Beschwerde und 8- 115Z ist gar nicht anwendbar aus den gegenwärtigen Fall. Blos da gegen habe ich mich ausgesprochen. Abg. Mammen: Ich kann nur wiederholen, daß ich sehr bedauere, daß jene Petition, die in dieser Richtung vorwärts geht, kurz abgemacht werden soll. Ich muß aber ebenfalls wiederholen, daß ich unter Bezugnahme auf die Worte, welche der Herr Secretär Schenk gesagt hat, doch der Meinung bin, daß für heute dagegen Nichts weiter zu thun ist. Die Aeußerung des Abg. Günther anlangend, so müßte ich der entgegentreten. Ich glaube, daß Peti tionen, welche darauf hinausgehen, daß das Volk sich wehrhaft machen solle, daß Waffenübungen angestellt wer den sollen, allerdings zum Wirkungskreise der Stände ge-
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