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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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rmm dies nicht beschließen, dann erst, glaube ich, würde es an. der Zeit sein, daß nicht blos der Verein in Plauen, sondern eine große Anzahl von Vereinen mit Beschwerden an die Kammer kommt, und dann erst würden wir Gele genheit haben, in bestimmter Weise uns darüber auszu sprechen, ob wir derartige Hebungen für zweckmäßig und zeitgemäß halten. Ich gebe sonach ganz anheim, ob die hohe Kammer nicht beschließen wolle unter Bezugnahme auf §. 115 sub o und in Anerkennung der von mir vor getragenen Gründe die jetzt vorliegende Petition für un zulässig zu erklären. Präsident Haberkorn: ALg. Zicsler hat zum dritten Male um das Wort gebeten; will ihm die Kammer dasselbe ertheilen? — Einstimmig: Ja. Abg. Ziesler: Es hat sich Dasjenige, was ich dem Herrn Abg. von Cricgern entgegenhalten wollte, bei nahe vollständig durch die Bemerkungen des Abg. Bauer erledigt. Wenn der Abgeordnete Bitten, die an die Kam mer gebracht werden zu dem Zwecke, daß die Kammer die von einzelnen Staatsangehörigen an die Staatsregierung gebrachten Petitionen befürworten und unterstützen solle, als anticipirte Beschwerden bezeichnet hat, nun, meine Herren, so ist diese Auffassung in der That eine Er findung, für die er sich getrost ein Patent geben lassen könnte; denn neu genug ist sie. Ich muß offen gestehen, daß ich nicht begreife, wie man darin eine Beschwerde er blicken könne, und es würden, wie Abg. Bauer richtig sagte, fast die meisten Petitionen dieser Art als anticipirte Beschwerden aufgefaßt werden können. Wir haben be Eisenbahn-Angelegenheiten den Fall sehr häufig, daß sich die für Eksenbahnprojecte Jnteressirenten gleichzeitig an die Kammer, wie an die Staatsregierung wenden und man würde in solchen Fällen allemal die Petitionen als anti cipirte Beschwerden ansehen müssen. Eine Beschwerde ist nur dann da, wenn der Beschwerdeführer nachzuweisen sucht, daß ein Gesetz verletzt oder ihm ein verfassungs mäßiges Recht abgeschnitten worden ist; nicht aber da, wo ausdrücklich nur darum gebeten wird, daß ein Recht ver liehen werden soll. Die materiellen Gründe übri gens, die für die Zurückweisung der Petition geltend ge macht worden sind, glaube ich, gehören nicht hierher. Es kann sich nur darum handeln, ob die fragliche Petition aus dem vom Vorstände der Deputation angeführten for mellen Grunde unzulässig sei. Abg. von Criegern: Ich habe bemerkt, daß der Ausdruck, dessen ich mich nebenbei mit bedient habe: „anti cipirte Beschwerde" zu einem großen Mißverständnisse ge führt hat. Ich hätte nun allerdings nicht geglaubt, daß auch ein so scharfsinniger Jurist, wie der letzte Sprecher, sich durch diesen Ausdruck von der wesentlichen Motivi- rung meines Antrags hätte ableiten lassen. Jndeß- es ist geschehen und ich schließe daraus, daß ich mich doch wohl nicht vollkommen deutlich austzedrückt haben mag und will deshalb versuchen, meine Ansicht klarer darzu legen. Ich habe die Eingabe genauer zu analysiren ge sucht und finde darin zweierlei, eine Beschwerde und eine Petition. Soweit sich nämlich die Eingabe auf den vor liegenden Fall erstreckt, ist sie ganz^gewiß nur eine Beschwerde. Eine Anticipation kommt dabei deshalb in Erwägung, weil eine Entscheidung von Seiten der Staats regierung noch nicht vorliegt. Das macht zugleich die Eingabe als Beschwerde nach §. 115 unter Z unzu lässig: Es liegt aber gleichzeitig, eine Petition in der Eingabe, indem nämlich die Verfasser sich darauf beziehen; daß die gesetzliche Bestimmung zu streng ausgelsgt werde. Insofern ist die Eingabe eine Petition. Die Antrag steller wünschen, daß die Staatsregierung künftig dem Gesetze eine andere Auslegung in andern ähnlichen Fällen gebe. Diese Petition tritt aber meines Erachtens in den Hintergrund, weil sich die ganze Eingabe erledigt, sobald die Antragsteller auf die Eingabe an das Ministerium eine beifällige Resolution erhalten. Nun ist außerdem auch die Ansicht, die ich mit aussprach, angefochten wor den, daß es nicht in der Stellung der Kammer liege, eine einzelne, nur einen bestimmten Fall betreffende Eingabe an die Regierung im Voraus zu befürworten. Bei dieser Ansicht muß ich durchaus stehen bleiben; aber sie muß natürlich mit einer gewissen Distinction angewendet wer den. Sie bezieht sich nur auf solche Fälle, wo die Staats-, regierung in ihrem Rechte ist, zu entscheiden; nicht aber auf solche Fälle, wo Alles vom freien Ermessen der Ne-' gierung abhängt, wie bei Eisenbahnangelegenheiten. Da kann von den Grenzen der Beschwerde und Petition gar nicht die Rede sein. Der Wunsch, eine Eisenbahn zu erhalten, wird der Regierung und der Kammer vorgelegt; die Regierung hat hier gar nicht aufGrund eines Gesetzes zu entscheiden, sondern sie hat nach Zweckmäßigkeits gründen zu ermessen, ob die Eisenbahn passend anzulegen sei oder nicht. Die Analogie -von Eisenbahnpetitionen kann also hier nicht einschlagen. Hiernächst wurde mir eingehalten, es sei sehr gefährlich und unerlaubt, die Be stimmung von 115 snb §. analog auf die Petition an- zuwenden. Das kann mir auch gar nicht einfallem . So weit aber die Eingabe eine Beschwerde ist, sich nur auf einen einzelnen Fall beschränkt, der derRegierung noch zur Entscheidung vorliegt, soweit ist 115 sub § anzu wenden. Von einer Analogie kann dabei nicht die Rede sein. Abg. von Nostitz-Wallwitz: Ungeachtet der präcisen Auseinandersetzung des Herrn Präsidenten über die Art und Weise der von ihm beabsichtigten Fragstellung Möchte ich mich dafür verwenden, daß der Antrag des Abg. Mammen, die ganze Angelegenheit an die vierte De putation zurückzugeben, zuerst zur Abstimmung gebracht würde, da ich ihn für einen Präjudiciellen halte. Es sind 52*
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