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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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fallen und ich will mir Vorbehalten, nach Befinden noch einen Antrag deshalb zu stellen. Königl. Commissar von Schimpfs: Die Unter stützungen, von denen hier die Rede ist, begründen sich auf das Mandat von 1819. Ich glaube aber, der Ab geordnete bezieht seine Anfrage auf das Gesetz, die Regu- lirung der Flüsse betreffend, von 1855. Dies kommt hier nicht in Frage. Es handelt sich hier nur um diejenigen Ufer- und Dammbauten, die auf Grund des Mandates von 1819 bewirkt werden, in welchem gewisse Unter stützungen des Staates in Aussicht gestellt sind. Diese werden streng nach dem Bedürfniß bemessen. Ihren Be trag hat die Deputation selbst angegeben, indem sie ange führt hat, daß zu Unterstützungsbauten 7776 Thlr. ver wendet worden sind. Referent Vicepräsident Oehmichen: Um Mißver ständnisse zu vermeiden, habe ich darauf aufmerksam zu machen, daß es nicht heißen soll 19,445 Thlr., sondern 49,445 Thlr., ferner muß es heißen auf Seite 53 nicht Weißeritz, sondern Wesenitz. Es sind das Druckfehler. Und ebenso ist da, wo von den Hafenzinsen für das Rent amt Pirna die Rede ist, sich darauf zu beziehen, daß unter den erhobenen'Hafenzinsen nur Nr. 3 in dieJntradenkasse zu Pirna fließt. Secretair Or. Loth: Da einem größeren Theile der Anwesenden die Verhältnisse des Elbverkehrs wohl nicht bekannt sein werden, so erlaube ich mir unter Hinweisung auf das für die Regulirung der Elbe geforderte Postulat einige Mittheilungen hierüber zu machen. Es liegen mir zunächst die Zahlen über den Verkehr der Stadt Dresden auf der Elbe vor. Und zwar hat sich derselbe belaufen für die vergangene Finanzperivde im Jahre 1861 auf 2,245,000 Ctr., im Jahre 1862 auf 2,450,000 Ctr. und 880,000 Personen; für das Jahr 1863 sind die Rechnungen noch nicht abgeschlossen. Es würde in diesem Jahre jedenfalls der Betrag des Verkehrs ein noch größerer ge wesen sein, als in den früheren Jahren, da unterdessen die Elbzölle bedeutend reducirt worden sind, wenn nicht der außerordentliche niedere Wasserstand des Jahres 1863 den Verkehr wesentlich gehindert hätte. Nächst Dresden hat nun auf der Elbe die Stadt Riesa einen sehr bedeutenden Verkehr; auch die Städte Meißen und Pirna treiben einen ansehnlichen Verkehr auf der Elbe. Nächstdem kommt als einer der bedeutendsten Factoren die Versendung des i schlagt, man noch weit hinter dem wirklichen Bestände zurückbleibt. Bedenkt man nun, daß die Ufer der Elbe innerhalb Sachsens eine Länge von 15'L Postmeile haben, so würde, wenn diese Verkehrsstraße durch eine Chaussee hergestellt werden sollte, die Herstellung derselben etwa eine Millionkosten, die jährlicheUnterhaltungaber21,000Thlr. Für die Elbe sind nun 2,000,000 Thlr. zur Herstellung gefordert und Unterhaltungskosten werden, sobald die Re gulirung vor sich gegangen ist, so gut wie gar keine wie der Vorkommen. Bemerkt man ferner, daß durch die Re gulirung der Elbe so bedeutende Landstrecken zwischen den Regulirungsbauten und den bisherigen Ufern entstehen- welche äußerst nutzbar dadurch werden, daß auf ihnen Weidenpflanzungen angelegt werden, welche einen höheren Ertrag geben, als selbst der beste Weizenboden-, so ergtebt sich, daß die aufgewendeten Summen auch noch eine nicht unbedeutende Jntrade für den Staat abwerfen werden. Aus dem Allen darf ich'wohl schließen, daß die Aufwen dung von zwei Millionen zu Herstellung einer so bedeuten den Verkehrsstraße gewiß eine solche ist, die billig und für den Staat nutzbringend sein wird. Es ist für Sachsen von großer Wichtigkeit, eine Verkehrsstraße, die ihm durch die Natur geboten ist und welche dem Weltverkehr dient, nicht nur zu erhalten, sondern auch so herzustellen, daß sie wirklich nutzbar wird. Der vergangene Sommer hat gezeigt, daß im natürlichen Zustande die Elbe nicht im Stande ist, zu jeder Zeit den Ansprüchen des Verkehrs, die an sie gemacht werden, zu genügen. Wenn dereinst die Elbregulirung vollendet sein wird, dann wird es nicht wieder vorkommen, wie in diesem Jahre, daß die sämmt- lichen Kähne mit r/g Ladung fahren, oder, wenn sie die Kosten.dieser geringen Ladung nicht aufwenden wollen, den größten Theil des Sommers^haben still liegen müssen. Ich wollte das nur erwähnen zur nochmaligen Unter stützung dieses Postulats von 70,000 Thlr. Abg. Mehnert: -Für diese 70,000 Thaler zur Elb- regulirnng werde ich ebenso, wie für die 45,000 Thaler zu Nebenflüssen stimmen und theile im Allgemeinen die An sicht des Abg. Rötzschke, daß man diejenigen Gegenden, die durch Hochwasser manchmal bedeutend leiden, ebenso unterstützt, wie andere durch die Verkehrsverhältnisse be günstigt werden. Ueber die Verwendung selbst will tch mir erlauben, namentlich in Beziehung der Nebenflüsse > meine Erfahrungen und Wünsche mitzutheilen. Wie der Sandsteins aus der sächsischen Schweiz vor, der zwar in ! Bericht auf S. 52 nachweist, besteht ein Antrag unter 1 seiner jetzigen Höhe sich nicht genau ermitteln läßt, jeden-! der dahin geht, daß die Adjacenten zur Vornahme des in falls aber den sämmtlichen übrigen Verkehr an Umfang! Frage befangenen Uferbaues angehalten werden sollen, erreicht. Ebenso werden von den Elbufern unterhalb! Ob sich das nicht Llos auf die Elbe bezieht, sondern auch Meißen bedeutende Quantitäten Bruchsteine als Pflaster- auf die Nebenflüsse, ist mir nicht ganz klar. Jedenfalls steine in die niederen Elbgegenden verführt. Ich glaube, aber, wenn ich das Gesetz von 1819 in Betracht ziehe, Le- daß, wenn man den ganzen Elbverkehr in den Jahren zieht sich das auch mit auf die Nebenflüsse. Nun ist 1861 und 1862 auf 5,000,000 Ctr. für jedes Jahr veran- allerdings hier bestimmt, daß zu Regulirung dieser Neben-
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