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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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liehen Gründen verpflichtet ist. Wenn die Frage gestellt wird, auf welchem Grunde die bei dieser Positron bewillig ten Ausgaben beruhen, so ist es ein doppelter: einmal be ruhen sie aus dem Eigenthumsv erhältnisse des Staates, indem der Staat bei solchen Flüssen, deren Eigenthümer er ist, auch die Bauverbindlichkeit hat; nach der jetzigen Gesetzgebung gehören hierher die wenigen öffentlichen Flüsse, die Sachsen hat. Das ist der eine Grund. Der andere Grund, warum der Staat Laut, liegt in einem öffentlichen Interesse, in der Fahrbarerhaltung der Ströme. Wenn ein geehrter Abgeordneter die Flüsse mit Wegen vergleicht und annimmt, daß der Staat aus dem selben Grunde, aus welchem.er die Wege baut, auch die Flußbauten aussühren müsse, so wird die Kammer er messen, daß diese Analogie doch höchstens auf schiffbare Flüsse passen würde, welche in der That Straßen sind und als solche dienen. Aus diesem Grunde wenden wir auf die Elbe viel, sehr viel mehr, als wozu der Staat als Eigenthümer verpflichtet wäre, weil dieElbe dem allgemei nen Handelsinteresse des Landes im hohen Grade dient. Dieser Grund aber, vom Staate Etwas zu verlangen, schlägt bei nichtschiffbarcn Flüssen nicht ein. Ich will aber damit nicht sagen, daß nicht in einzelnen Fällen, z. B. bei großen lleberschwemmungen und- außerordent lichen Naturereignissen so große Härten eintreten kön nen, daß der Staat eintreten muß; wenn er dies aber thut, so geschieht dies aus einem andern Grunde und aus keinem solchen, der hier maßgebend ist. Dazu wird ent weder eine besondere Bewilligung Seiten der Stände ver langt, wie auch oft geschehen ist, oder, wenn es sich nur um eine kleine Summe handelt, so ist der bei dem Mini sterium des Innern sür Calamitose bestimmte Fond be nutzt und daraus zuweilen eine Unterstützung gewährt worden. Ich würde dringend wünschen, daß man Lei dieser Position kein anderes Motiv mit hineinbrächte, keine Bewilligung aus andern Gründen- ausspräche, als die ist, wozu der Staat entweder verpflichtet ist als Eigenthümer oder wenn das allgemeine Interesse der Schiffbarkeit es erheischt. Abg. ZI e s l e r : Je seltener ich-Mich in det Lage be finde, mit den politischen Ansichten- der Herren Abgg. Seiler und von Nostitz-Paulsdorf übereinzustimmen, um so freudiger muß ich bekennen, daß ich demjenigen, Nias diese beiden-Herren dem Abg. Dörstling auf seine letzten Aeußcrungen entgegenhiclten, Wort fürWort bcipflichte, und ich hege die zuversichtliche Hoffnung, daß die Staatsregie- rung den Wünschen, die der Abg. Dörstling ausgesprochen hät, auch nicht das Mindeste Gehör schenken werde. Wo- hin- sollte cs führen, wenn die Staatsregicrung sich prin- cipiell fürvcrpflichtct erachten oder es nur für angemessen rind in der Aufgabe dcs Staates liegend erachten Wollte, den Ad- jacenttn won fließenden Gewässern, gleichviel, ob es öffent liche oder- Privatflusse sind - aus der Staatskasse für die Gefahren-UNd Schäden äuszükoMmen, die aus dieser M- jateNz naturgemäß erwachsen? Es würde das zu einer ganz kommunistischen Auffassung der Staatsaufgaben hiü- führen, wie sie allerdings in älterer Zeit wohl hier und da stattgefunden haben mag. Wir leben Nicht mehr in den Zeiten und unter der Regierung des Säturn, von welcher ein alter römischer Geschichtsschreiber rühmen mochte: „Hin fnit jnstitia, ut oirmia ownidus doni- Nuinin 68sout." Wenn der Abg. Dörstling geäußert hat: „ZedeM gebühret das Seine", so Unterschreibe ich dasvöll- ständig; aber ich folgere daraus und füge noch hinzu: „Jedem gebühret auch die Unterhaltung des SeiNeN". Abg. Lcchla: Ich gehöre einer Fabrikstadt an, durch Welche die kleine Striegis ihren Weg nimmt. Aber ich muß doch auch bekennen, nachdem ich so Manches über diese Angelegenheit hier vernommen habe, daß es höchst gefährlich und wohl vielleicht nicht einmal ein gut ge wählter Weg sein würde, wenn man Entschädigungen ans der Staatskasse in dieser Beziehung bewilligen würde. Meine Stadt, die vorzugsweise blos durch dieses Wasser ihre blühende, schöne Industrie befördern kann, würde den Schaden, den dieser Fluß angcrichtct, durchaus nicht be rücksichtigen. Ich weise auch noch darauf hin, daß ja nicht der Einzelne in so einer Stadt, wie z. B. Hainichen ist, das zu entrichten hat, sondern daß die Commuukasse dafür einstehen muß. Der Einzelne hat nur den großen Gewinn, z. B. bei uns, wo er blos durch das vorbeiflie ßende Wasser sein Geschäft betreibt, welches er gerade deshalb aufsucht, wie die Orte, an denen das' Wasser vorbeigcht. Die Communkässe bezahlt' aück) hte Wasser schäden im Allgemeinen und wenn rechtzeitig die Commun- vertreter ihre Schuldigkeit thun, so kann auch keineswegs so großer Schaden angerichtet werden; jedenfalls aber werden sie weniger Kosten verursachen. Ich schließe mich daher unter allen Verhältnissen auch den Anschauungen an, daß derartige Entschädigungen niemals aus Staats mitteln bewilligt werden. Abg. Sekretär Schenk: Des geehrten Abg. Dörst ling Ansicht,-daß das Wasser ein Schah sei, schließe ich mich vollständig an; allein leider kann ich dies nicht auch in Bezug auf seine Meinung, daß dieser Schatz auch der Landwirthschaft eröffnet worden sei. Dies ist leider noch nicht der Fall; wir sehen das Wasser Tausende von Rä dern und Getrieben lustig und zumVortheil der Industrie fördern; aber zu landwirthschastlichcn'Zwecken wird es beider noch wenig verwendet. Wohl aber wird und muß es noch dahin kommen, daß auch die Landwirthschaft Bor- theile vom Wasser zieht,, und ich behalte mir vor, nöthi- genfalls bei Gelegenheit einen bezüglichen Antrag einzu- wingen. Abg. von Erie gern: Der geehrte Abg. Dörstling wies auch darauf hin, daß wahrscheinlich die Gesetzgebung 57«
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