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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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machen. Es würde, wie das bereits wiederholt in der heutigen Debatte von dem Herrn Negierungscommissar dargelegt worden ist, es würde dem Ministerium nicht bei gekommen sein, den Versuch einer Reformirung einer hauptsächlichen Entschließung des Gerichtsamtes vorzu nehmen, wenn diese wirklich erfolgt wäre. Ich erinnere mich eines Vorgangs, der vor nicht zu langer Zeit hier in Dresden sich begab, wo an der Brühl'schen Terrasse das Aufsetzen eines Hauses geschah. Es war die stadträth- liche Erlaubniß ertheilt worden in Uebereinstimmung noch mit den concurrirenden Besitzern des Staatseigen- thums. Das Ministerium seinerseits, als es von der Sache Kenntniß erhielt, hatte die Erlaubniß sehr zu be klagen, weil nach seiner Ansicht damit keine Verschönerung der Stadt, sondern das Gegentheil hervorgebracht wurde; es ist ihm aber nicht beigegangen, den Versuch zu machen, hier die bereits ertheilte Genehmigung wieder rückgängig zu machen. Ganz anders verhält es sich hier im vorlie genden Fall. Der Eigenthümer der betreffenden Grund stücke hat offenbar einen Anspruch auf Ausführung des Baues nicht eher, als bis er von dem Gerichtsamte die Erlaubniß wirklich erlangt hat. Die hat er nicht erlangt; das Gerichtsamt hat sich veranlaßt gefunden, Bericht zu erstatten und das Ministerium ist dadurch in die Lage ge kommenen derSache zu verfügen, keineswegs mit derAb- sicht, schlüßlich dem Bauunternehmer Vorschriften zu machen, absolute Vorschriften, oder ihn in der Ausnutzung seines Grundstücks zu hindern, sondern alles Mögliche aufzubieten, um ihn durch ein aufhältliches Verfahren zur Modification seiner Baupläne zu bewegen. Es hat nun der geehrte Abg. Schreck über die Zweck mäßigkeit der ästhetischen Rücksichten, die das Ministerium befolgt hat, Zweifel erhoben; er hält uns den Ponton schuppen, das Chaisenhails entgegen. Ich theile ganz seine Anschauungen bezüglich, dieser beiden Erscheinungen; aber cs liegt mehr in seinen Händen, als in den meinen, diesem Uebelstande Abhülfe zu verschaffen. Wenn es ihm gefallen will, bei der hohen Kammer vorzuschlagen eine Entschädigung für den Pontonschuppen an das Kriegs ministerium und für das Chaisenhaus eine Entschädigung an den Stadtrath, so wird das Ministerium gewiß betä tigen, wie wenig es einseitig eben dcrRücksichtsnahme auf ästhetische Momente entgegensteht. Ich muß aber zugleich hinzufügen, daß diese ästhetischen Momente durchaus nicht auf einer willkürlichen Auffassung des grünen Tisches im Ministerium des Innern beruhen, sondern daß in der für Dresden jetzt zusammengesetzten Verschönerungs- und Baucvmmission, welche ihr Urtheil zu geben hatte, aller dings die ersten Sommitäten der Kunst in Dresden ver treten sind. Indessen, es kann wohl nicht ernstlich die Absicht sein, daß gerade hierüber, über die Zweckmäßig keit dieser von dem Ministerium eingenommenen ästheti schen Rücksichtnahme Erörterungen und Verhandlungen stattfindcn. Die Deputation hat es mehr auf dasPrincip gestellt und im Einzelfallc würde wohl, wenn irgend ein Bauunternehmer darüber Beschwerde führen sollte bei der Kammer, daß ihm ein Bauriß nicht genehmigt werde, ich glaube, es würde die Kammer wohl Anstand nehmen, es für ihreAufgabe zu erklären, aus dasNähcre des Baurisses einzugehen und über eine Geschmackssache Entschließung zu fassen. Den Vergleich, den der Petent und mit ihm die geehrte Deputation mit der Mühle von Sanssouci an stellt, glaube ich daher auch nicht als ganz zutreffend an sehen zu dürfen; es handelte sich in jenem Falle um eine Enteignung, von der hier nicht die Rede ist, von einer Enteignung zu Privatzwecken, während das Ministerium lediglich das Interesse der Stadt als einer Gesammtheit im Auge gehabt hat, und wenn-das Ministerium hier die Rücksichtsnahme auf Dresden, auf seine Annehmlichkeiten in den Vordergrund stellte, so mußte es sich auch der Hoff nung überlassen, daß die Kammer dabei nicht würde die ser Auffassung die Beurtheilung angedeihen lassen, als sei sie zu particular. Schon bei anderen Gelegenheiten ist es von der Regierung und von den Vertretern der Stadt Dresden in der Kammer mit Recht hcrvorgchvben worden, daß Alles, was dem Flor Dresdens zu Gute kommt, auch dem Lande zu Gute kommt, wohin Alles ausströmt, was Dresdens Wohlstand hervorbringt, und der starke Fremden verkehr in Dresden und Alles, was sich daraus entwickelt, steht im Zusammenhänge mehr oder minder mit seiner ge schmackvollen und anmuthigen Umgebung. Das Alles aber hindert nicht, daß die Regierung entschieden betonen muß, wie sie keineswegs der Ansicht ist, in so einem Falle ihre Ansichten über sogenannte Schönheit der Umgebungen unter allen Umständen zur Geltung zu bringen und Nö- thigungen eintreten zu lassen. Es wird die Negierung, wenn der Antrag des Abg. Martini Annahme finden sollte, im Deputationsbericht und in den Verhandlungen der Kammer eine hinreichende Aufforderung erkennen, darauf alle Rücksicht zu nehmen. Werden dagegen die Anträge der geehrten Deputation angenommen, so würde ich im Voraus das zu bemerken haben, daß die Regierung dem ersten Anträge eigentlich schon entsprochen hat, nämlich in der Richtung, daß die Kreisdirection die Verordnung er halten hat, das Gerichtsamt dahin mit Anweisung zu ver sehen, daß zwischen den Gemeinden Zschertnitz und Räck nitz infolge der jetzt bevorstelwnden Verlegung des böhmi schen Bahnhofes oder in Bezugnahme darauf die Auf stellung eines gemeinsamen Bauplanes erfolge, wodurch also schon an sich die Sache in dieHand des Gerichtsamts gelegt ist. Indessen, ich mache noch darauf aufmerksam, daß, abgesehen von den Einwendungen, die gegen den zwei ten Antrag von mehreren Mitgliedern der hohen Kammer gemacht worden sind, die Annahme eines solchen Antrages allerdings eine unausbleibliche Folge haben würde, wor unter die Regierung für ihren Standpunkt nicht sowohl 76---
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