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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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digungen haben sie bis zum Jahre 1856 immer Hoff nung erregende Nachrichten erhalten; im Jahre 1856 hat der Schullehrer Köhler den nachtragenden Anver wandten aber erklärt: gute Freunde im Ministerium und der Appellationsrath Metzler hätten für ihn allein die Erbschaft durchgesetzt, auch sei ihm versprochen wor den, man werde Alles thun, um daß die klebrigen kein Recht erhielten und somit von der Erbschaft ausge schlossen blieben. Hierauf sei der Schullehrer Köhler durch einen von den übrigen Anverwandten beauftragten Rechtsanwalt Lei dem Gerichtsamte'Wilsdruff verklagt worden; der Schullehrer habe auch vor dem Gerichtsamte Termine gehabt; aber nach längerer Zeit habe der beauftragte Rechtsanwalt seinen Auftraggebern erklärt: dagegen könne ein Anwalt Nichts thun, dieser Erbschaftssache ständen von Oben herein zu große Schwierigkeiten ent gegen. Petent hat sich dann an das königl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten gewendet; da ihn aber die erhaltene Auskunft nicht befriedigt und er darin eine absichtliche Verheimlichung des wahren Sachstandes erblickt hat, so hat er, gestützt auf §. 36 der Verfassungs urkunde, eine unterthLnige Supplik an Se. Majestät den König eingereicht und um Schutz und Beistand wegen seiner Erbrechte gebeten, worauf er beschieden worden ist, daß Se. Majestät in Privatstreitigkeiten nicht ein schreiten könne. Nach dessen Erfolg hat sich Petent wieder und zwar unter dem 10. Mai 1862 an das königl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten gewendet, worauf ihm durch eine im Original beiliegende Zufertigung vom 4. Juni 1862 der Sachstand auseinandergesetzt und ihm angegeben worden ist, wohin er sich wegen Verfolgung seiner Ansprüche in London zu wenden habe. Dabei hat ihm das königl. Ministerium den Rath ertheilt, daß er, wenn er seiner Sache nicht ganz sicher und seine Ansprüche nicht klar nachzuweisen im Stande sei, der damit voraussichtlich verbundenen erheblichen Kosten wegen lieber davon absehen möge. Hierauf hat sich Petent an das großbritannische Ministerium direct gewendet und darauf von der königl. großbritannischen Gesandtschaft allhier unter dem 7. Ja nuar 1863 und aus eine anderweite Zuschrift von dem Rechtsconsulenten der königl. sächsischen Gesandtschaft zu London Hofrath Colguhoun unter dem 7. März 1863 im Original beiliegende Antworten erhalten, auf deren Inhalt, um Wiederholungen zu vermeiden, später kurz zurückzukommen sein wird. Da er nun den Inhalt der beiden letztangeführten Schreiben in einer Weise aufgefaßt hat, die ihn in dem gegen das königl. Ministerium der auswärtigen Ange legenheiten gefaßten Mißtrauen, als ob es ihm zu Gunsten der Familie des inzwischen verstorbenen Schul lehrers Köhler den wahren Sachstand verheimliche, noch mehr bestärkt, so hat er am 21. December 1863 eine Beschwerde gegen das königl. Ministerium der auswär tigen Angelegenheiten beim königl. Gesammtministerium eingereicht, worauf er durch letzteres unter dem 22. De cember 1863 schriftlich beschieden worden ist, daß das Gesammtministerium keine Beschwerde-Instanz bilde und seine Eingabe an das königl. Ministerium der auswär tigen Angelegenheiten abgegeben worden sei. Petent glaubt nun, daß er durch bas Verfahren des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten in seinen Erbrechten zu Gunsten der Schullehrer Köhlcr'schen Fa milie beeinträchtigt worden ist, und kommt nun auf Grund 36 und 42 der Verfaffungsurkunde, durch das eingereichte Schreiben die Hülfe der Ständeversamm lung, zu erbitten, was er folgendermaßen zusammenfaßt: „Die Kammer werde aus seinen Angaben Grund genug entnehmen, um das Ministerium der auswär tigen Angelegenheiten zur Verantwortung zu ziehen" und verbindet damit das Petitum: „Die Stände wollen der vorliegenden Petition eine besondere und schleunige Berücksichtigung zu Theil werden lassen und dafür Sorge tragen, daß er und die mitbetheiligten Erben auch ihren Theil von der Erbschaftsmaffe erhalten." Nach diesem auszugsweise angeführten Inhalte der ein gereichten Schrift geht die Deputation zu ihrem Gut achten über. Aus dem hier vorausgeschickten Inhalte der Schrift wird sofort zu entnehmen gewesen sein, daß die Petition an sich unzulässig gewesen sein würde, wenn nicht gleich zeitig eine Beschwerde gegen das königl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten damit verbunden wäre; denn was die vermeintliche Bevortheilung durch den Schullehrer Köhler in Kesselsdorf anlangt, so ist zwar das Petitum nicht ausdrücklich auf Untersuchung des selben gerichtet; aber aus dem Inhalte der Schrift geht deutlich hervor, daß er die Einwirkung der Kammern gerade darauf mit gerichtet wissen will. Abgesehen davon, ob überhaupt diese Privatstreitig keit zur Kompetenz der Ständeversammlung gehören würde, so fehlen aber auch dazu alle Nachweist und es ist so nach dies nur als eine Mittheilung zur Erläuterung und zum Verständniß des Sachverhältnisses anzusehen. Das Petitum selbst: „daß die Kammer dafür Sorge tragen wolle, daß Petent und die mitbetheiligten Erben auch ihren Theil von der Erbschaftsmasse erhalten," wird ebenfalls für unzulässig zu erklären sein, da es nicht Sache der Ständeversammlung sein kann, hier für den Petenten einzutreten und seine vermeintlichen Erb- ansprücbe geltend zu machen. Da aber nun Petent in seiner Schrift directe und indirecte Beschuleigungen gegen das königl. Ministerium der auswärtigen Angelegen heiten ausspricht, als sei dasselbe zu Gunsten des Schul lehrers Köhler parteiisch verfahren, habe ihm gegen über die Thatsachen unrichtig angegeben und verheim licht, und sagt: „Die Kammern würden in seinen Angaben Grund genug finden, um das Ministerium zur Verantwor tung zu ziehen," so glaubte die Deputation denn doch in dieser Beziehung die Angelegenheit näher prüfen zu müssen. Durch eingczogene Erkundigungen und Einsicht der Acten hat sich nun die Deputation überzeugt, daß der Petent in dem vorausgefaßten sicheren Glauben an den baldigen Besitz einer bedeutenden Erbschaft, sowie unter dem Einflüsse'der angeblichen Aeußerungen des Schul lehrers Köhler, daß seine guten Freunde im Ministe rium Alles anwenden würden, um daß die übrigen 137»
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