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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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königl. Ministerium verschiedene Bittschriften gelangt, die durch eine Bekanntmachung im Frankfurter Journal ver anlaßt worden sind, und das Ministerium hat damals bei der englischen Regierung angefragt und Auskunft er halten, und zwar weil alle Angaben in dem Bittschreiben darin übereinstimmten, daß General Köhler in ostindischen Diensten verstorben sei, so ist auch Nachforschung in der Weise erfolgt und die Antwort von der englischen Regie rung eingegangen „daß, nachdem mit den königl. Com- missaren für die ostindischen Angelegenheiten diesfalls Vernehmung geschehen, von diesen die Rückantwort erfolgt sei, wie bereits früher auf Anfrage der französischen Re gierung nach einem Individuum desselben Namens Nach forschungen in Indien angestellt worden seien, daß jedoch weder über diePerson, noch über deren nachgelassenes Ver mögen irgend eine Auskunft habe erlangt werden kön nen". Das hat das Ministerium den Bittstellern mit- getheilt und dabei aus einen Brief vom preußischen Gene ralkonsul C. Hebeler in London an Köhler in Lippstadt hingewiesen, der im Frankfurter Journal und auch in Nr. 21 der Leipziger Zeitung vom 3. August 1851 abge druckt worden war. Ich bitte um die Erlaubniß, diesen Brief im Zusammenhänge vortragen zu dürfen: London, den 26. April. In Entgegnung Ihres heute empfangenen Schrei bens vom 24. d. M. erachte ich es für meine Pflicht, Sie von jeglicher Bctheiligung an der von einem un genannten Zeitungsschreiber Allen, die den Namen Köhler führen, angerathencn Eongreßvereinigung, Behufs Be gründung ihrer Ansprüche auf den angeblichen, in der That fabelhaften Nachlaß eines hier verstorbenen Mannes gleichen Namens, auf das Entschiedenste abzurathen. Das Sachverhältniß ist in aller Kürze Folgendes: Im Jahre 1758 wurde unweit dieser Hauptstadt, nämlich zuWoolwich, geboren und getauft George Fredcrik Kayler (also nicht Köhler), von dem behauptet wird, daß er ungeachtet feiner niedrigen Abkunft sich in englischen Kriegsdiensten bis zum General emporgcschwungcn habe und mit Hinter lassung eines Vermögens von etwa 9000 Pfund Sterling (also keine achtzig Millionen Gulden) kinderlos verstor ben sei. Nach dessen Todte traten von Zeit zu Zeit einige zwanzig Erbprätendcnten auf, von denen cs jedoch Keinem gelang, so wenig die Identität des Erblassers, noch ihre eigene Verwandtschaft mit demselben zu con- statiren und da dergleichen Beweisführungen in diesem Lande mit sehr großen Kosten verbunden find, so setzten viele dieser unglücklichen Reklamanten ihre ganze Habe dabei zu. Der gedachte Nachlaß soll demnächst durch die Vertheidigung des Krvnanwalts bereits auf weniger als 5000 Pfund Sterling (!!!) reducirt sein und durch die stets noch auftauchenden Ansprüche noch immer mehr zusammenschmelzen. Unter diesen Umständen halte ich es für meine Pflicht, jenseitigen Unterthanen von jeglichen kostspieligen Schritten, überzeugt von deren Erfolglosig keit, abzurathen, so wie ich mich denn auch in diesem Sinne mehreren deutschen Regierungen gegenüber mehr fach auszusprechen veranlaßt gefunden habe. C. Hebeler, königl. preuß. Generalconsul. Dieses Schreiben hat der Empfänger in Lippstadt selbst veröffentlicht. Nun ist vom Jahre 1852 an bis zum Jahre 1862 in den Acter? Nichts weiter enthalten. Da tritt aber nun unser Petent in den Acten auf Der hat sich zunächst an das Ministerium mündlich gewendet, dann schriftlich, hat sich auch direct an die königl. sächsische Ge sandtschaft zu London gewendet, und hier schließt sich unser heutiger Bericht an. Ich habe damit die Lücke ausgefüllt, die in der Beschwerde enthalten ist, daß, wie der Petent anführt, man im Ministerium gesagt habe, es gäbe keine Köhler'sche, sondern nur eine Kayler'sche Erbschaft. Das Ministerium hat es nach den Acten in dieser Zeit nicht anders gewußt. Zum Beweis noch, daß das Ministerium Lei dieser Sache Nichts versehen hat, füge ich hinzu: Äer Petent hatte sich an Se. Excellenz den Herrn Staats minister der auswärtigen Angelegenheiten von Beust ge-' wendet in einem Schreiben, datirt Ende April oder Anfang Mai 1862, und darauf hat das Ministerium sofort, weil durch die Angaben, die Petent vorgebracht hatte, die Sache eine andere Gestalt zu bekommen schien, sich an die säch sische Gesandtschaft nach London gewendet und Bericht über die Sache erfordert mit dem Auftrage, bei der groß britannischen Regierung Erkundigung einzuziehen. Am 22. Mai ist der Bericht von dem Gesandten durch das Ministerium erfordert worden und am 20. Mai ist der Bericht aus London abgegangen auf das von Mathes direct an den Gesandten gerichtete Bittschreibcn. Mithin dient dies als Beweis, daß eine Zeitversäumniß nicht stattgefunden hat, sondern daß Alles gethan worden ist, was nur hat gethan werden können. In der Hauptsache geht aus den Acten hervor, daß nach Sachsen kein Geld gekommen sein kann, und wenn die Schullehrerwittwe Köhler in Kesselsdorf solches erhalten hat, so ist wenigstens aus den Acten nicht zu ersehen, daß es durch das Mini sterium gegangen ist. Uebcrhaupt kommt der Name „Schul lehrer Köhler in Kcsselsdorf" außer in den Schreiben, die Mathes eingereicht hat, gar nicht vor. Es wird also auch diese nachträgliche Eingabe des Petenten an der Ent schließung der Kammer Nichts ändern können. Ich er laube mir nun, im Bericht sortzufahrcn: Nach dieser Auseinandersetzung schlägt die Deputa tion vor: Die Petition, in so weit sic die Vermittelung der Kammer wegen Erlangung der Erbschaft betrifft, für unzulässig zu erklären; die Beschwerde aber gegen das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten als ungegründet auf sich beruhen zu lassen, dieselbe aber noch an die Erste Kammer abzugeben. Präsident Haberkorn: BegehrtJemand dasWortd Abg. Dörstling: Mich interessirtdie Angelegenheit blos insoweit, als ich michhierbeimit Bedauern erinnere, daß ich nicht selten ärmereLeute auch in Sachsen getroffen habe, die in der Verfolgung ähnlicher nebelhafter Erbschaft
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