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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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Die Deputation zu ihrem Gutachten übergehend hat zu vörderst hervorzuheben, wie es zur Beurtheilung der Sache lediglich darauf ankommt, zu wissen, was eigent lich der Grund war, durch welchen sich der Stadtrath zu Meißen zum polizeilichen Einschreiten veranlaßt gefunden hatte. Die vvrangeführten, sowie die in der eingereichten Schrift noch weiter enthaltenen Angaben des Beschwerde führers sind ungenügend und es erschien auffallend, daß er die ziemlich umfänglichen Verordnungen des Mini steriums abschriftlich beigefügt, die an ihn ergangenen polizeilichen Verfügungen aber weggelassen und deren Inhalt nur kurz im Texte der Beschwerdeschrift ange führt hatte, da doch zu vermuthen stand, daß diesen Verfügungen auch jedenfalls die Gründe beigefügt ge wesen waren. Dieser Umstand gab Veranlassung zur Einsicht nahme der betreffenden Acten. Aus diesen ergiebt sich nun, daß der Stadtrath zu Meißen infolge bei ihm an gebrachter Beschwerde Grund genug gehabt hat, in der fraglichen Sache Polizeiliche Anordnungen zu treffen. Der Stadtrath Lindner hat zunächst den glimpflichsten, kostenfreien Weg gewählt, hat Brebecken privatim, zwar in der Meinung, daß es ein Düngerhaufen sei, auf Be seitigung' des Uebelstand es, welcher Beschwerde herbei geführt hatte, aufmerksam gemacht und erst dann, als Brebeck diese Meinung ausführlich schriftlich widerlegt und darzuthun versucht hat, daß seinem Vornehmen ein Polizeiliches Einschreiten nicht entgegenstehen könne, hat sich der Stadtrath zu Besichtigungen und polizeilichen Verfügungen getrieben gesehen. Hätte sich nun Brebeck wenigstens noch nach der ersten Verfügung beruhiget, so wäre die Sache mit Ent richtung der geringen ihm publicirten Kosten an 1 Thlr. 2 Ngr. d Pf. 'beseitiget gewesen. Er hat aber auch hier gegen schriftlich remonstrirt, die Befugniß des Stadt raths in dieser Sache bestritten und beantragt: daß die erlassene Verfügung zurückgenommen und er mit Abfor derung des angeführten Kostenbetrags verschont werde. Durch diesen Widerspruch hat sich nun der Stadt rath zu wiederholter Besichtigung und Verfügung ver anlaßt gesehen, wodurch denn, wie durch die von Brebeck eingewendeten Recurse die Kosten sich auf den ansehn lichen Betrag erhöht haben. Die Deputation glaubt nicht alles in den Acten Enthaltene, gegen Brebeck Sprechende in gegenwärtigem Berichte referiren zu müssen und beschränkt'sich darauf, anzuführen: daß Brebeck schon im Jahre vorher wegen gleicher Vornahmen an dieser Stelle eine Verwarnung erhalten hat und daß dieser Stelle gegenüber ein be wohntes Haus steht; auch ist Lei der ersten Besichtigung befunden worden, daß die verwendeten Bestandtheile be lästigende Ausdünstungen verbreitet haben, wodurch jeden falls Beschwerde an den Stadtrath veranlaßt worden ist. Da nun die Befugniß des Stadtraths, polizeiliche Verfügungen in dieser Sache zu erlassen, sich als voll kommen gerechtfertigt darstellt und Brebeck durch seine unbegründeten Widersprüche cs selbst verschuldet hat, daß die Kosten zu dieser Höhe gekommen sind, so schlägt die Deputation der Kammer vor die Beschwerde auf sich beruhen zu lassen; sie aber noch an die Erste Kammer abzugeben. Secretär vn. Loth: Ich habe, nachdem die Be schwerde eingegangen war, mich an Ort und Stelle er kundigt und kann aus der Erfahrung, die ich gemacht habe, versichern, daß dem Berichte in jeder Beziehung beizu stimmen ist und daß die muthwillige Herbeiführung von Kosten, welche durch den Beschwerdeführer verursacht worden ist, es nicht nur als berechtigt, sondern auch als billig finden läßt, daß die Beschwerde, wie die Deputation vorschlägt, abgewiesen werde. Präsident Hab er körn: Wünscht noch Jemand zu sprechen? — Es ist nicht der Fall. „Will die Kammer diese Beschwerde auf sich beruhen, jedoch noch an die erste Kammer ge langen lassen?" Einstimmig: Ja. Wir gehen zum dritten Gegenstände, zur Berathung des Berichts der dritten Deputation über den Antrag des Abg. Barth, das Verfahren bei Verabschie dung der Kriegsreservisten betreffend. Herr Abg. Ploß wird uns den Vortrag erstatten. (Die königl. Commissare Generalmajor von Zes ch au und Geh. Kriegsrath Mann treten ein.) Referent Ploß: Es wird zunächst die Kammer zu fragen sein, ob sie vom Vorlesen des Antrages sammt Be gründung ab sieht?*) Das ganze Schriftstück ist übrigens in der Kammer bei Einreichung schon vorgelesen worden. Präsident Haberkorn: Will die Kammer davon absehen? — Einstimmig: Ja. Referent Ploß: Nachdem in der 21. öffentlichen Sitzung von dem Herrn Abg. Barth ein ständischer Antrag mit schrift licher Begründung, die Verabschiedung der Kriegsreser visten betreffend, eingebracht und in derselben Sitzung dieser Antrag der dritten Deputation zur speciellen Be rathung und Berichterstattung überwiesen wurde, so hat die Deputation zur Erledigung dieses Auftrages der hohen Kammer Folgendes vorzuführen. Der Herr Antragsteller giebt zunächst an, daß die Kricgsreservisten zur Erlangung ihrer Militärabschieds- scheine eine Reise nach der Residenz unternehmen müß ten, wodurch ihnen Opfer an Zeit und Geld zugemuthet würden, sowie, daß dieser Uebelstand bereits in der 17. öffentlichen Sitzung von dem unterzeichneten Referenten angeregt worden sei. Der Herr Antragsteller hat fernerweit erklärt, daß der bei jener Anfrage augcdeutete Modus, die königl« Gerichtsämter mit der vorgeschlagenen erleichterten Ver abschiedung zu beauftragen, seine Billigung nicht finden könne, weil man die Gerichtsämter mit Anfertigung von circa 4000 Protokollen jährlich belästigen und durch eine solche Arbeitsvermehrung der von der Ständeversamm lung angestrcbten Beamtenverminderung geradezu ent- gegentreten würde, ein Umstand, der ihn veranlasse, für Erreichung des vorgedachten Zieles einen einfacheren Weg der hohen Kammer vorzuschlagen, indem er wünsche B s. am Schluß dieser Nummer.
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