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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
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ich die Universität besuchte, recht gut, daß schon damals, also vor einigen 30 Jahren, zahlreiche Akademisten in Freiberg existirtcn, die bereits Universitäten frequentirt hatten. Ich erinnere mich recht gut, daß die Eigenthüm- lichkeiten, welchen in den Motiven so große Bedeutung beigelegt werden will, schon damals auf der Bergakademie zu Freiberg Eingang gefunden hatten, daß man dort ganz so, wie in Leipzig, studentischen Gewohnheiten huldigte, daß man dort wie da Fechtboden, Verbindungen, Commerce, Comments hatte, daß die dort Studirenden Satisfaction nahmen, gaben und erhielten, wie alle übrigen Corps in Leipzig. Es herrschten damals schon ganz dieselben Eigenthümlichkeiten des Studentenlebens in Freiberg; wie jetzt dort die Zustände sind, vermag ich allerdings nichtzu beurtheilen und ich sollte wohl meinen, daß, wenn man 1834 die eximirten Gerichtsstände der Akademisten zu Tharandt und Freiberg aufgehoben hat, man es nicht ohne alle Kenntniß der damaligen dasigenZustände gethan hat. Nun, meine Herren, worin bestehen denn übrigens die Eigenthümlichkeiten des Studentenlebens? In den Motiven ist gesagt, sie beständen in dem Ueberspringen der Grenzen der hergebrachten Sitte, das hier weit eher zu Überschreitung en führte, als in anderen bürgerlichen Verhältnissen. Es ist unleugbar vieles Richtige in diesen Sätzen. Die Eigenthümlichkeiten des Studentenlcbcns bestehen meines Erachtens und meiner Erinnerung nach im Sichlosmachen von vielen lästigen Fesseln und Schran ken, die die meisten Schichten der Gesellschaft, namentlich die höchsten und Mittlern Kreise sich selbst auflegen, unter denen sie, wie sie, wenn sie recht offen sein wollten, selbst eingestehen müßten, häufig selbst leiden und sich langwei len, und welche sie in der Regel den gutenTon zu nennen belieben. Jene Eigentümlichkeiten bestehen ferner in einem lebhaften Demonstriren und Opponiren gegen alle engherzige Philisterhaftigkeit, gegen Pedantismus, gegen alle Langweiligkeit, Exclusivität und steife Vornehmthuerei. Und fragen Sie nach den Quellen dieser Eigenthümlich keiten, so finden Sie, daß es zumeist der Beruf ist, der diese Neigungen hervorruft, der Sinn für Freiheit, den theoretische Studien jederzeit wecken, nähren und stärken, das Gefühl der innenwohnenden Jugendfrische, die Sorg losigkeit der äußern Lebensstellung, die gesunde, kräftige Jünglinge zur Freude und bei dem Zusammensein zahl reicher Gleichgestnnnten oft auch zur Ausgelassenheit stimmt und führt. In solchen Kreisen darf es nicht Wunder nehmen, wenn die Freude als Königin aus dem Throne sitzt und wir Aeltern werden dieser Jugend in der Erinnerung an vergangene schönere Tage gewiß nicht mißgönnen, wenn sie singt: „Wir find die Könige der Welt, wir finds durch unsre Freude." Aber diese eigentüm liche Richtung des Studentenlebens erheischt keine Exem tionen von den allgemeinen Landesgesetzen; sie beansprucht blos Nachsicht, Schonung für harmlose Ausgelassenheiten, und diese mag ihr immerhin geschenkt werden, ja man wird sie ihr um so bereitwilliger gewähren, als sie nicht selten sogar den Beifall der Mitwelt findet. Die akademische Freiheit mag ich nickt besckränkt wissen; aber nur suche ich sie ganz anderswo, als in Exemtionen von Recht und Gesetz; die suche und finde ich in der Freiheit der Wissen schaft und ihrer Lehre. Wenn die akademische Jugend selbst auch für Ausschreitungen, die sich bis zu Verbrechen verirren, Exemtionen fordert, dann geht sie zuweit; wenn sie ihre Ungebundenhcit so weit ausdehnen will, dann, meine Herren, muß ihr der Ernst des Gesetzes gezeigt werden, vor dem sich Alle — mithin auch sie — zu beu gen haben. Nun meint man nach den Motiven, dann würde sie weit härter, nachhaltiger, fortwirkender und in ihrem Bildungsgang in störendcrcr Weise getroffen werden, als die Studirenden auf der Universität. Aber eines- theils scheint mir denn doch dasjenige, was in den Moti ven S. 112 in dieser Beziebung gesagt ist, nicht ganz von aller Ucbertreibung frei zu sein, da bei einer umsichtigen, allen Milderungsgründen Rechnung tragenden Anwendung des Strafgesetzbuches auch gegen die Akademisten in Frei berg und Tharandt in Fällen der hier fraglichen Art mög lichst milde Strafen zur Anwendung kommen können; andererseits aber und in so fern hier keine Uebertreibung vorliegen sollte, mußte ich allerdings die Ansicht aus sprechen, daß, weil sich dann eine ganz ungerechtfertigte Bevorzugung der Studirenden zu Leipzig Herausstellen würde, es viel gerathener und zweckmäßiger wäre, man beseitigte die Bevorzugung der Studirenden zu Leipzig, als daß man die Akademisten zu Freiberg und Tharandt in gleicher Weise bevorzugte zumNachtheile und Aergernisse al ler übrigen in ähnlicken oder gleichen Verhältnissen Stehen den. Man meint ferner nach Inhalt derMotiven, eine solche große Ungleichheit müßte entweder zu Vertuschungen und Connivenzen selbst Seiten derBehörden oder zu an sich nicht wünschenswerthen häufigen Begnadigungen führen. Ich aber, meine Herren, meine, daß diese Argumentation auf einer Voraussetzung beruht, die mir denn doch kaum zu lässig erscheinen will, auf der Voraussetzung nämlich, daß sich die Gerichte des Landes den Akademisten zu Liebe grober Nachlässigkeit, ja Pflichtvcrgessenheit schuldig machen könnten und daß einer solchen Rechtsungleichheit, einem solchen Aufgehen der Justiz in der Verwaltung, wie durch die Vorlage herbeigesührt werden würde, eine vielleicht dann und wann etwas weitgehende Milde bei der eriminal- rechtlichen Beurtheilung einzelner Fälle, ja selbst eine Ausgleichung der Schärfe des Gesetzes durch zahlreiche Begnadigungen immer noch vorzuziehen sein würde. Im Allgemeinen noch muß ich mich gegen die Vorlage und- deren Motivirung aus folgenden Gründen aussprechen. Jede Rechtsnngleichheit stört, kränkt und verletzt die Rechte aller Uebrigen, welche nicht gleiche Vorrechte ge nießen; ja, setzt die Privilegien der Mißgunst, dem
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