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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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I. K. 47. Sitzung, am 19. November. 1023 ,-ä) die Verwaltung des Vermögens der Schul gemeinde und der der Schule gewidmeten Stif tungen, soweit nicht in Betreff der letzteren vom Stifter andere Bestimmungen getroffen sind, oder diese Verwaltung von Stadträthen zeither durch besondere Organe erfolgt ist". Zu ä und e des Alinea 2 des § 23. Die Zweite Kammer hat auf Antrag ihrer Deputa tion die Punkte ä und o in einen Punkt sub o zu sammengezogen und diesem folgende Fassung gegeben: „«) die Aufstellung der jährlichen, der Vertretung der politischen Gemeinde zur Genehmigung zu unterbreitenden Voranschläge über die Erforder nisse der Schuldn, die Verwendung der verwil- ligten Gelder und die Rechnungsablegung dar über. Soweit die Verwendung der verwilligtcn Gelder und die Rechnungsablegung durch von Stadträthen bestellte besondere Organe bis jetzt erfolgt ist, bewendet es dabei; doch ist die Jahres rechnung dem Schulvorstande vorzulegen, wäh rend 'die Justification den Stadtverordneten zu steht." Diese Fassung ist zum Theil eine Folge des von der jenseitigen Kammer angenommenen Grundsatzes, daß der Schulvorstand nur das Organ der bürgerlichen Gemeinde vertretung sein soll; da die unterzeichnete Deputation diesen Grundsatz nicht befürwortet hat, so ist sie auch nicht in der Lage, die aus demselben abzuleitenden Sätze in dem jenseitigen Kammerbeschlusse zur Annahme vor zuschlagen. Daß die Aufstellung der jährlichen Voranschläge über die Erfordernisse der Schulen, sowie die Rechnungs ablegung über Verwaltung der Schulkasse und über die damit in Zusammenhang stehenden Nachweise über die Verwendung der verwilligtcn Geldmittel zu dem Wir kungskreise des Schulvorstands gehören soll, besagt schon das Alinea 2 in den Punkten ä und s der Regierungs vorlage, so daß eine Nothwendigkeit zur Wahl einer anderen Fassung nicht erkannt zu werden vermag. Anlangend aber den zweiten Satz, von dem Worte: „soweit" an bis mit dem Worte: „vorzulegen," so empfiehlt derselbe sich aus demselben Grunde, aus welchem nach den vorstehenden Bemerkungen ein ähnlicher Zusatz zu Punkt v der Vorlage zu befürworten gewesen ist. Man be antragt nun hiernach: 1. Punkt o in der vorstehend referirten Fassung der Zweiten Kammer abzulehnen, 2. Punkt ä der Regierungsvorlage anzunehmen, ferner: 3. dem Punkt s der Regierungsvorlage zuzustimmen und 4. diesem Punkt s folgenden Zusatz anzufügen: „Soweit die Verwendung der verwilligtcn Gelder und die Rcchnungsableguug durch, von Stadträthen bestellte, besondere Organe bis jetzt erfolgt ist, bewendet es dabei; doch ist die Jahresrechnung dem Schulvorstande vorzulegen (8 35 Punkt 5)." Die Herren Regierungscommissare haben mit diesem Zusatze sich einverstanden. I. K. (L Abonnement ) In Punkt k des Alinea 2 ist von der Zweiten Kammer aus dem bereits wiederholt erwähnten Grunde das Wort/ „Schulgemeinde" mit: „Gemeinde" vertauscht worden. Der diesseitigen hohen Kammer wird anempfohlen: diesen Punkt nach der Fassung der Regierungsvorlage unverändert zu genehmigen. Die Punkte g, ü, i, des Alinea 2 haben die unveränderte Genehmigung der Zweiten Kam mer gefunden; auch der diesseitigen hohen Kammer wird die Annahme dieser Punkte empfohlen. Nach Punkt R ist in der Zweiten Kammer noch folgender Zusatz zur Aufnahme beschlossen worden: „Der Schulvorstand eines Schulverbands oder der Schule einer coufcssiouellen Minderheit hat die unter s gedachten Voranschläge der Schulbedürfnisse selbständig sestzustellen, soweit die Schulstatuten nicht etwas An deres bestimmen." Da nach den von der unterzeichneten Deputation ge machten Vorschlägen überhaupt für jede Schulgemeinde, ohne Unterschied, ob dieselbe einer confcssioncllen Ma jorität oder Minorität angehört, sowie, ob deren räumlich abgegrenzter Schulbezirk ein gemischter ist oder nicht, ein Schulvorstand zu bestellen sein wird, diesem aber in jedem Falle schon nach Punkt ä der Regierungsvorlage die Auf stellung der Voranschläge zufällt, so hält die Deputation die Aufnahme des jenseits beschlossenen, zuletzt erwähnten Satzes nicht für nothwcndig und beantragt daher, den selben abzulehnen. Präsident von Zehmen: Eine allgemeine Debatte über § 23 wird sich wohl kaum erforderlich machen und ich bitte daher den Herrn Referenten, uns den Vorschlag der Deputation zu Alinea l kundzugcben, wenn sich nicht noch Jemand zur allgemeinen Debatte meldet. — Das ist nicht der Fall. Referent Secretär Bürgermeister Löhr: Absatz 1 nebst der Aufschrift der „Schulvorstand" und mit der Ueberschrift des § 23 wird zur Genehmigung empfohlen. Präsident von Zehmen: Meldet sich Jemand zum Wort zum Absatz 1 8 23? Da das nicht der Fall ist, frage ich die Kammer: „ob sie Absatz 1 §23 nebst der Aufschrift: ä. „Der Schulvorstand" und mit der Ueber schrift des § 23 genehmigen will?" Einstimmig: I a. Referent Secretär Bürgermeister Löhr: Zu Absatz 2 lut. s hat die Zweite Kammer die Schlußworte: „insoweit olche die Schulgemeinde betreffen" gestrichen. Von Ihrer Deputation wird vorgeschlagen, Int. g des zweiten Alinea rn der Fassung des Regierungsentwurfs unverändert an zunehmen. 156
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