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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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Herren, scheint mir, auch. Ich weiß nicht, ob ich jetzt schon über die Sache selbst sprechen darf oder ob der Herr Präsident, wie die Sache jetzt steht, den Antrag zur Unter stützung bringen und mir dann erst das Wort ertheilen will. Präsident von Zeh men: Ich werde die Mitglieder der Deputation einzeln aufrufen, da bei meiner Frage, ob die übrigen Herren bcitreten, sie sich erhoben haben, ohne ein Nein zu erklären; wenigstens habe ich keines gehört. — Herr von Erdmannsdorss! Kammerherr von Erdmannsdorss: Ich trete bei! Bürgermeister Müller: Nein! Rittergutsbesitzer Meinhold: Nein! Freiherr von Ferber: Za, ich trete bei! Bürgermeister Clauß: Ich wünsche die Sache durch Localstatut Vorbehalten. Präsident von Zeh men: Die Stimmen stehen, es ist also kein Deputationsantrag vorhanden. Ich frage: ob die Kammer den Vorschlag des Referenten unterstützt? — Uebervoll unterstützt; er ist Ge genstand der Debatte. Herr von Erdmannsdorss hat das Wort! Kammerherr von Erdmannsdorss: Meine Her ren! Es liegt von Seiten der Deputation kein daraus ge richteter Antrag vor und das hängt so zusammen: Wieder Herr Referent schon auseinandergesetzt, hat er beim Vor trag in der Deputation uns darauf hingewiesen, daß diese Bestimmung ganz analog sei der entsprechenden in der Kirchenvorstandsordnung, und dies ist für mich, ich kann nicht wissen, ob auch bei den übrigen Deputationsmitgliedern, der durchschlagende Grund gewesen, hier keine Bestimmung aufzunehmen, durch welche eine Verschiedenheit mit der Kirchenvorstandsordnung entsteht. Nach Dem, was der Herr Bürgermeister Martini ausgcführt hat, dem auch der Referent zustimmte, tritt die Sache jetzt in ein ganz anderes Stadium, oder richtiger gesagt, es ist uns Etwas entgangen. Indem wir uns bestrebt haben, keine Differenz hervorzurufen mit der Bestimmung derKirchcnvorstandsordnung, sind wir allerdings, wie ich einräumen muß, in einen andernFehler ver fallen und haben eine Differenz geschaffen mit dem uns jetzt vorliegenden Gesetze. Der Herr Referent hat sehr richtig hervvrgehoben, daß, nachdem man eine Bestimmung ge troffen hat, auf welche Weise durch die Lehrer selbst die jenigen Lehrer gewählt werden, welche in den Schulvor stand kommen sollen, ist cs wohlrichtiger, wennwirUeber einstimmung mit dem hier vorliegenden Gesetze herzustellen suchen, als mit der uns jetzt nicht beschäftigenden Kirchen ordnung. Das ist der Grund, warum ich michZür den Vorschlag des Herrn Referenten ausgesprochen habe. Wenn uns Herr Bürgermeister Müller einhielt, das könnte durch Localstatut bewirkt werden, so muß ich dem widersprechen. Das Localstatut kann nur bestimmen, wieviel Geistliche in den Schulvorstand kommen; aber es kann nicht Sache des Localstatuts sein, den Wahlmodus vorzuschreiben, den müssen wir entweder so lassen, wie die Kirchenvorstands ordnung es vorschreibt oder wie dieses Gesetz es für die Wahl der Lehrer festsetzt, oder, was wohl praktischer ist und womit der Referent sich ebenfalls einverstanden er klärt hat, in diesem Gesetze Etwas aussprechen und, ich glaube, der Vorschlag, den der Herr Neserent gemacht hat, ist ebenso einfach, alssachentsprechcnd, und ich erlaubemir, Ihnen dringend den Vorschlag des Referenten zu empfehlen. Präsident von Zeh men: Verlangt noch Jemand das Wort? — Herr Seiler hat das Wort! Rittergutsbesitzer Seiler: Ich will nur noch die geehrte Kammer davor warnen, diesem Satze beizustimmen, auch mit der Veränderung, welche jetzt ein Theil der De putation vorgeschlagen hat. Wollen Sie denn mit Gewalt auch in den Kreis der Lehrer Zwietracht und Parteiungen werfen, wollen Sie haben, daß unter Umständen von jungen Lehrern gegen ältere, gegen Vorgesetzte, gegen Di rectoren offen Front gemacht oder heimlich gewühlt wird und daß schlühlich die jüngsten, „beweglichsten" Ele mente in den Kirchenvorstand gewählt werden? Meine Herren! Ich könnte es, erlauben Sie mir den Ausdruck, bei meinem Gewissen nicht verantworten, solchen Bestim mungen nicht entgegengetreten zu sein. Präsident von Zeh men: Wenn Niemand mehr das Wort begehrt, so schließe ich hier die Debatte und werde zur Fragstellung übergehen. Ich werde den Absatz 2 nach den Vorschlägen unserer Deputation zur Abstimmung zu bringen haben und werde ihn Punkt für Punkt zur Ab stimmung bringen. Vorher ist aber für den Fall der An nahme des ersten Alinea des 8 25 nach dem Vorschläge un serer Deputation über den Unterantrag des Herrn Refe renten zu entscheiden. Der Herr Referent beantragt also für den Fall der Annahme des Alinea 1 § 25 nach der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung, daß in dem Satze „die Wahl der ständigen Lehrer und Directoren (§ 24 2)" u. s. w- folgende Worte eingeschoben werden: hinter „Dircctoren" „sowie der Geistlichen" und in der Paranthese hinter 2 noch Absatz 3. „Genehmigt die Kammer eventuell diesen Einschub?" Gegen 9 Stimmen ist er angenommen. Ich werde nun satzweise verfahren. Ich frage die Kammer zuerst: „will sie die Worte genehmigen: Die Wahl der in ß 24 Unter 1 -gedach ten Schulvorsteher- geschieht durch» die bürgerliche
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