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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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Alles dieses hat die Regierung zu erwägen und sie wird also durch diese Erwägung dabin gedrängt, außerordentlich sorgfältig in der Wahl der Bezirksschulinspectoren zu Werke zu gehen, um Männer zu eihaltcn, welche wirklich diesen bedeutenden Beruf auszuführen im Stande sind. Es ist ja nun ricktig, daß derartige Männer vorzugsweise im Kreise Derjenigen zu suchen sind, welche die höheren Prüfungen bestanden und damit ein Zeugniß für ihre voll ständige Durchbildung abgelegt haben. Aber, meine Herren, ich wünschte nicht, daß, wenn die Regierung dieses auch anerkennt, sie, wie der Antrag der beiheiligten Kreise lautet, gehindert sein sollte, unter Umständen auch von diesem äußeren Anhaltspunkte abzuweichen und einen Lehrer zu dem Posten eines Bezirksschulinspectors zu beför dern, welcher nicht diese Prüfungen bestand, sondern seine hervorragende und ausgezeichnete Qualifikation in son stiger Weise bekundet hat. Ich glaubte, die Regierung mnß sich dieses Vorbehalten, und indem sie dieses thut, ist sie überzeugt, daß sic damit dem Gesetze eine erhebende Einwirkung auf den ganzenLchrerstand beilegt. Der ganze Lchrerstand weiß dann: hier ist eine Bahn der Lhätigkeit des Aufsteigens geöffnet, welche durch eigenes Verdienst beschritten werden kann. Aus diesem Grunde bitte ich dringend, daß auch die hohe Kammer die eingegangene Pe tition auf sich beruhen lasse. Vicepräsidcnt Oberbürgermeister Pfotenhauer: Es meldet sich Niemand zum Worte. Ich schließe daher die Debatte nnd frage den Herrn Referent, ob er das Schluß wort zu nehmen beabsichtigt? — Der Herr Referent! Referent Secretär Bürgermeister Löhr: Zur Er läuterung bemerke ich, daß die Petition aus zwei Theilen besteht, zweierlei Petita enthält. Das eine Petitum hängt mit dem § 29 zusammen. Deshalb hielt die Deputation für nothwendig, insoweit der Petition gegenwärtig zu ge denken. — Das zweite Petitum bezieht sich dagegen auf §8 32fig., welcher von den Bezirksschulinspectionen und den Bezirksschulinspectoren handelt, und ich hatte, wenn ich mich nicht g nz irre, gleich von vornherein angedeutet, daß dieser Passn s bei jenem Abschnitt von der Deputation zur Sprache ge 'acht werden würde. Staatsmin ster vr. vonGerber:Jch bitte um Ent schuldigung, w nn ich dieses übersehen habe. Ich habe diese Petition iu der Deputation bereits zu besprechen ge habt und dort erschien sie mir als ein untrennbares Ganze. Ich habe, nachdem ein Theil derselben hier erwähnt wor den ist, geglaubt, gleich auch den anderen Punkt anknüpfen nnd meine Erklärung abgeben zu sollen. Da aber die Deputation, wie ich glaube, mit meiner Ansicht überein stimmt, so würde es vielleicht zweckmäßig sein, die Sache hier zu erledigen. Referent Secretär Bürgermeister Löhr; Sofern das Präsidium, bezichendlich die hohe Kammer «S für an gemessen erachten sollte, beide Punkte der Petition an dieser Stelle zur Erledigung zu bringen, so würde dem kein Bedenken entgegcnstchen; denn nach dem Standpunkte der Petenten selbst ist ein gewisser innerer Zusammenhang zwischen beiden Theilen der Petition anzunehmen. Es haben nämlich, wie ich zur weiteren Erläuterung des zweiten Petitums hinzuzusügen mir gestatten muß, nachdem die Petenten zuerst beantragt, es möge den Geistlichen, welche mit der Localschulaufsicht betraut werden sollen, eine Prüfung über ihre pädagogische Befähigung dazu ab gefordert werden, dieselben die weitere Folgerung gezogen, daß umgekehrt und in noch stärkerem Maße die Nothwen digkeit vorliege, an die Bezirksschulinspectoren das Erfor derniß einer höheren wissenschaftlichen Befähigung zu stellen, und aus dieser Erwägung ist schließlich das Petitum her vorgegangen, es möge von den Bezirksschulinspectoren verlangt werden, daß sie das Abiturientenexamen auf einem deutschen Gymnasium und entweder das Candidatenexamen für das höhere Schulamt oder das für das Predigtamt mit Erfolg bestanden haben. Die hohe Kammer hat aus dem Munde Sr. Exccllcnz des Herrn Staatsministers, wie in der gestrigen Conferenz auch die Deputation vernommen, daß die königl. Staatsregierung im Allgemeinen an dem Grundsätze fcsthält, dieFunction der Bezirksschulinspectoren iu die Hände von Männern zu legen, welche sowohl praktisch, als wissenschaftlich genügend befähigt sind. Dieselbe hat indeß Bedenken getragen, dazu zuzustimmen, daß gewisse specicll bezeichnete Prüfungen dem Betreffenden zurPflicht gemacht und auferlegt werden. Die königl. Staatsregie- rung wünscht nicht zu weit beschränkt zu werden, um sich nicht die Möglichkeit entzogen zu sehen, für die betreffenden Aemter auch praktisch befähigte, tüchtige, fachmännisch be währte Lehrer zu berufen, sei es aus den Städten, sei eS von dem Lande, und es wird die Regierung hierbei gleich zeitig von der Erwägung und Absicht geleitet, daß es den Lehrerstand moralisch heben würde, wenn dessen Mitgliedern eine Aussicht auf höhere Beförderung auf diese Weise ge boten wird. Ihre Deputation ist nun zwar an und für sich der Meinung, daß die blose fachmännische Routine und die praktische Bewährung allein zur Verwaltung des Amtes eines Bezirksschulinspectors noch nicht ausreicht, daß dazu auch ein gewisses höheres theoretisches Wissen und der Nachweis desselben, sowie Geschäftskenntniß und Gewandt heit im geschäftlichen Verkehre mit Behörden, Gemeinden und Lehrern absolut nothwendig sei; sie erachtet indeß auch ihrerseits es für zu weitgehend, namentlich für den Anfang und während der Uebergangsperiode ans der alten in die neue Schulgesetzgebung bestimmte Vorschriften in dem Sinne, wie sie die Petition wünscht, in das Gesetz auf zunehmen, weil nicht ohne Grund befürchtet werden müßte, daß einmal dann der obersten Schulbehörde die Hände in der Auswahl der zur Nchernahme der Functjyn tines
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