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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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Versicherungsgesetzes, beziehendlich veränderte Classification der zeitherigen Beiträge. Präsident vonZehmen: Sind an die vierte De putation abzugeben. (Nr. 205.) Petition des Gemeindevorstands Friedrich Ferdinand König zu Nerchau und Genossen um Herstel lung einer von Grimma aus auf dem rechten Mulden ufer nach Wurzen führenden Chaussee. Präsident von Zehmeu: Betrifft einen Budget gegenstand, ist daher zunächst an die Zweite Kammer ab- zngeben. (Nr. 208.) Bericht der zweiten Deputation über das königl. Decret Nr. 12, die Kriegseinqu'artierungs- entfchädigung betreffend. (Nr. 207.) Bericht der ersten Deputation über das königl. Decret Nr. 32, betreffend Heu Entwurf eines Gesetzes' zu Ergänzung und Abänderung des Gesetzes, die Errichtung der Landesculturrentenbank betreffend. Präsident von Zehmen: Beide Berichte sind in Druck gegeben und werden, wenn möglich, noch heute Abend vertheilt. Sie werden auf eine der nächsten Tages ordnungen gesetzt werden. Dies war der letzte Gegenstand unserer Registrande. — Entschuldigt haben sich für heute Herr Geh. Hofrath Professor vr. Heinze wegen Amtsgeschäften, ebenso Herr Freiherr von Burgk und endlich Herr von Posern wegen Unwohlseins. Wir können nunmehr zur Tagesordnung über gehen, und zwar ist die erste Nummer derselben: die Be- rathung des Berichts der zweiten Deputation über das königl. Decret, denUmbau des alten Galeriegcbäudes behufs Aufnahme des hi storischen Museums und der Porzellansamm lung betreffend.*) — Referent ist Herr von Böhlau. Referent von Böhlau: (Das betreffende königl. Decret siche L.M. II- K. S. 463.) Es würde nunmehr die Beilage sub D zu verlesen sein; ich habe aber den Herrn Präsidenten zu ersuchen, die Frage an eie Kammer und an die hohe Staatsregierung zu stellen, ob davon abgesehen werden kann. Präsident von Zehmen: Will die Kammer von der Verlesung der Beilage sud O zum königl. Decret ab sehen? — Wenn Niemand sich dagegen erhebt, nehme ich an, daß Sie damit einverstanden sind. Diese Frage ist be jahend beantwortet. — Hat die hohe Staatsregierung gegen diese Abweichung von der Landtags-Ordnung Et was einzuwcndcn? — Es ist auch nicht der Fall. ') Vergl. L.M. II. K. T. 483 figg. (Die betreffende Beilage sub D siehe L.M. II. K. S. 464 flg.) . Referent von Böhla n: Der Bericht der zweiten Deputation lautet folgendermaßen: Mittels königl. Decrets vom 29. November vorigen Jahres ist der Ständeversammlung eine Borlage der königl. Staatsregierung unterbreitet worden, in welcher dieselbe ausschließlich einer bereits auf dem Landtage 1863/64 für denselben Zweck bewilligten Summe von 50,500 Thlr. eine solche von 150,000 Thlr. für den Um bau des alten Galeriegebäudes in Dresden behufs Ver legung des historischen Museums und der Porzellan- und Gefäßsammlung in dasselbe, von denen sich ersteres zur Zeit noch in den nordwestlichen Zwingerpavillons und letztere in dem Souterrain des Japanischen Palais be findet, postulirt. Den historischen Hergang der Sache und warum man nachmals und nach schon begonnenem Baue von dem damals ausgestellten Projecte vollständig wieder ab sehen zu müssen geglaubt hat, ebenso aus welchem Grunde man die Herstellung eines in der letzten Ständeversamm- luug beantragten Kunstgewerbemuseums und Verbindung desselben mit den in Frage stehenden Sammlungen nicht für thunlich erachtet, sowie den Plan für den jetzt in Aussicht genommenen Umbau und die Ausstattung des Galeriegebäudes geben sowohl die genannte Vorlage in Verbindung mit einer vom königl. Finanzministerium zu den Acten gegebenen detaillirten Darlegung nebst Kosten anschlag, als auch der Bericht der zweiten Deputation der Zweiten Kammer genau wieder, auf welche sich sonach die unterzeichnete Deputation hiermit zu verweisen erlaubt. Die jenseitige Deputation, welche die sämmtlichen hier fraglichen Localitäten unter Führung der königl. Commissare einer genauen Besichtigung unterworfen hat, und mit ihr die Zweite Kammer haben zunächst die dringende Nothwendigkeit der Verlegung der beiden ge nannten Sammlungen aus den ihnen bisher angewiesenen Räumen und ebenso die der Restauration des alten Galeriegebäudes erneut anerkannt, welches ohnedem seinem Verfalle immer mehr entgegengehen würde, und in Rück sicht dieser beiden Momente, sowie in richtiger Wür digung des Grundsatzes, daß für den Ausbau und die würdige Ausschmückung eines derartigen Staatsgebäudes, zumal in so hervorragender Lage, blose Ersparnißrück- sichten nicht den Ausschlag geben können, hat die Zweite Kammer auf Anrathen ihrer Deputation in ihrer Sitzung vom 22. Januar dieses Jahres die geforderte Summe einstimmig bewilligt. Auch die unterzeichnete Deputation will nicht bergen, daß ihr die Höhe des gestellten Postulats im Vergleich mit der früher beanspruchten Summe als mit dieser nicht im Verhältnisse stehend erschien. Sie hat deshalb nicht unterlassen, die ihr gegebenen Unterlagen und Anschläge auf das Sorgfältigste zu prüfen. Mußte sie aber einer seits dem kommissarischen Ausspruch Rechnung tragen, daß mit der dort bewilligten Summe nicht nur nicht aus zukommen, sondern auch, die damals beabsichtigte Unter bringung beider Sammlungen in einer Etage unzweck mäßig gewesen wäre, so hatte sie andererseits auch die
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