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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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terziehe und sobald als möglich der Kammer einen Ge setzentwurf vorlege", daß in diesem Anträge die Worte: „sobald als mög lich" lieber weggelassen worden wären; denn, meine Her ren, eine dringende Nothwcndigkeit, mit Revision dieses Gesetzes vorzugehen, scheint mir nicht vorzulicgen. Ueber- haupt finde ich cs nicht angemessen, wenn man die Negie rung gewissermaßen hierzu drängt, was denn doch in den Worten: „sobald als möglich" liegt. Wir haben schon oft darüber geklagt, daß wir an die Regierung der artige Anträge gestellt haben. Uebcrlasscn wir es also auch hier der Regierung, zu welchem Zeitpunkte sic die be antragte Revision des Gesetzes verlegen will. Ich weiß nicht, ob ich einen besonderen Antrag stellen soll. Ich würde wenigstens darauf antragen, daß bei der Abstim mung die Frage getrennt und eine besondere Frage auf Weglassung der Worte: „sobald als möglich" gestellt wird. Präsident von Zeh men: Ich werde auf den Wunsch des Herrn von Metzsch bei der Fragstellung Rücksicht nehmen. Graf von Hohenthal: Gestatten Sie mir, meine Herren, als Vorstand der dritten Deputation, unseren Be richt mit einigen Worten einzuführen, die theils sich dem selben anschlicßen werden, theils dazu bestimmt sind, meine persönliche Abstimmung zu mvtiviren. Ich wende mich zu nächst zu meinem sehr geehrten Nachbar zur Rechten, der heute durch einen Zufall auf der äußersten Rechten sitzt und somit den Platz eingenommen hat, der ihm vollständig ge bührt, und bitte ihn, sich überzeugt zu halten, daß wir uns des versus memorislis, mit welchem er vor einiger Zeit seine Rede über die Reorganisation des Landesculturraths schloß, sehr wohl erinnert haben. Wir haben uns ferner der Be sorgniß nicht zu verschließen vermocht, daß das conclusum unseres Berichts auch noch anderweiten Bedenken in diesem Saale begegnen würde. Wir mußten uns folglich auf gefordert fühlen, den vorliegenden Gegenstand sowohl vom Standpunkte der Opportunität, als auch in sachlicher Be ziehung einer gründlichen Prüfung zu unterwerfen. Ich kann Ihnen die Versicherung geben, daß das redlich ge schehen ist und daß wir erst nach einigen Sitzungen zur Feststellung unseres Votums gelangt sind. Die Gesindeordnung vom Jahre 1835 ist jedenfalls eines der besten, eines der werthvollsten Gesetze, welches das Land der constitutionellen Aera verdankt. Es stammt aus jener Periode unseres inneren Staatslebens, in der es zwar an Differenzen und abweichenden Meinungen zwischen den drei legislativen Factoren nicht gefehlt hat, in welcher aber diese Factoren durch gemeinsame Principicn, Auffassungen und Anschauungen vereinigt waren, so daß, wenn schließlich Compromisse stattfanden, diese auf rein sachlichen Erwägungen beruhten. Sie fanden nicht, wie dies später der Fall war, in äußeren Veranlassungen und Ursachen ihre Genesis. Wenn wir nun trotzdemJhncn heute Vorschlägen, sich bei der Staatsrcgierung sür eine Umarbeitung, Abänderung oder Revision der Gcsindcord- uung zu verwenden, so liegt das ganz einfach darin, daß, wie schon der geehrte Vorredner erwähnt hat, wir uns cben nicht den Unterschied zwischen den Verhältnissen des Jahres 1835 und den gegenwärtigen verhehlen konnten. Die Be stimmungen der Gesindeordnung ergaben sich damals aus den Beziehungen von Herrschaften und Dienenden ganz von selbst; sie waren infolge dessen werthvoll und nutz bringend für beide Theile, und wenn cs zu Störungen und Conflictcn kam, so fanden sie ihren Ausgleich dadurch, daß damals weder ein Mangel, noch ein Ueberfluß an Dienstboten war, und daß, so zu sagen, Angebot und Nach frage in vollem Gleichgewichte waren. Dieser Zustand hat etwa zwei Dccennien hindurch gedauert. Alsdann stellte sich auf dem platten Lande —und von diesem kann ja, wie der Herr Kammerherr von Metzsch erwähnte, allein hier die Rede sein — ein sehr empfindlicher, leider progressiver Mangel an Arbeitskräften heraus, welche durch die Industrie, die Eisenbahnen, die Neubauten und endlich durch die erhöhte Recrutirung absorbirt wurden. Die Folgen konnten nicht ausbleiben. Die Ansprüche des Gesindes steigerten sich; cs mehrten sich die Differenzen; die Herrschaften ließen sich, um gutes oder wenigstens leidliches Gesinde zu er halten, allerlei Ungehorsam und Renitenz gefallen; con- tractbrüchigcs Gesinde ließ man ziehen, dic Gesindcordnung wurde mangelhaft gehandhabt und wenn einmal eine Herrschaft sich entschloß, einen Dienstboten fortzuschickcn,. so fand dieser sofort im benachbarten Dorfe ein Unter kommen, vielleicht sogar ein besseres. Kehrte er aber nach einiger Zeit zurück, so ward er zwar nicht gerade wie der verlorene Sohn, jedoch recht freundlich ausgenommen. Diese Uebelstände, die — denn man darf dies nicht verschweigen — auch häufig durch unverständige An forderungen und inhumane Behandlung von Seiten der Herrschaft potenzirt wurden, sind, wie sich Mehrere von Ihnen erinnern werden, im Jahre 1864 in der Zweiten Kammer zur Sprache gebracht worden. Es geschah dieses infolge verschiedener Petitionen, die mehrere landwirth- schastliche Kreisvereine an die Kammer gerichtet hatten und die darauf hinausgingen, daß vor allen Dingen das Gesinde schärfer zu vinculiren sei, sowie daß die gesetzlichen Bestimmungen in einer strengeren Weise, als bisher, zu handhaben seien. Die Zweite Kammer hat damals diese Anträge verworfen und die Sachen sind beim Alten ge blieben. Waren bisher die Klagen mehr von Seiten der Herrschaften, als von den Dienstboten ausgcgangen, so scheinen auch die letzteren Anlaß zur Unzufriedenheit ge habt zu haben. Wenigstens haben ihre Gravamina un längst in der Zweiten Kammer an hervorragender Stelle einen beredten Anwalt gefunden. Ich will auf die dies- fallsige Discussion nicht im Detail zurückgreifen; aber her-
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