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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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bliebenen Baarbestandes von 400 Thlr. erfolgt. Da mit hat diese Anleihe vollständige Erledigung gefunden und das Nechnungswerk über dieselbe ihre Endschaft er reicht. Die auf das Jahr 1867 vorliegende Rechnung bildet die Schlußrechnung. Derselbe ist zu Deckung der vorhandenen Passiv reste bestimmt. Diese aber bestehen in: 11,600 Thlr. nicht abgehobenen ausgeloosten Kapitalien, 292 - - - vertragmäßigen Prämien und 12,690 - unerhobeneu Zinsen. 24,582 Thlr. Sa. wie vorstehend. - Amortisation 40,000 8,000,000 66,600 1868 130,600 200,173 10 . 200,444 65,515 134,072 64,968 20 127,334 s 1868 ordentlichen Prämie, Zinsen und Zinsreste, 1868: Kapitalien, Kapitalrcste und außerordentliche Prämien, Zinsen und Zinsreste. res 1866, zur Verzinsung, Tilgung und zu außerordentlichen Prämien aus der Finanzhauptkasse im Jahre 1867, desgleichen im Jahre 1868, ausgclvost worden, so daß der von der Staatskasse noch zu vertretende Schuld- Ende 1868 nur noch auf 412,400 - 824,800 Thlr. Sa. 3,268,400 Thlr. sich belaufen hat. Bei der Staatsschuldenkasse berechnet sich die Ein nahme auf: 15,854 Thlr. 10 Ngr. Bestand am Schlüsse des Jah- 416,471 Thlr. 20 Ngr. Sa. der Einnahme, wovon bezahlt worden sind: 1867: bis auf pro Schluß 1866 herabgegangen, im Jahre 1868 jedoch durch Hinzutritt von anderweit wieder bis auf 391,889 Thlr. 20 Ngr. Sa. der Ausgabe. Die Rechnung auf 1868 schließt daher ab mit einem baaren Kassenbestande von: 24,582 Thlr., welcher in der Rechnung auf 1869 in Einnahme zu übertragen sein wird. Zu 8. Die in denJahren 1852, 1855,1858, 1859,1862, 1866 und 1868 creirten vereinigten 4procentigen Staatsanleihen betreffend. Die Creationssumme der Anleihen von 1852 bis mit 1866 betrug überhaupt: 45,024,000 Thlr., ist in den Jahren 1857 bis mit 1866 durch planmäßige Ausloosnng von Zu 7. Die im Jahre 1851 auf den Staat übernommene sächsisch-schlesische Eise nbahnactienschuld betreffend. Die vorgedachte, infolge allerhöchsten Decrets vom 31. Januar 1851 auf den Staat übernommene Schuld betrug ursprünglich 4 Millionen Thaler, ist mit 4 Procent zu verzinsen, mit jährlich 1 Procent unter Zuschlag der ersparten Zinsen zu tilgen und wird nach dem Tilgungs plane zu Johannis 1869 vollständig getilgt sein. Die Staatsregierung hat vertragsmäßig jährlich 200,000 Thlr., und zwar: 160,000 Thlr. zur Verzinsung und an die Staatsschuldenkasse abzuführen. Das jährliche Tilgnngsquantum wächst um diejenigen Beträge, welche durch die vorherigen Kapitalsabzahlangen an den Zinsen erspart werden. Schluß 1866 war diese Schuld bis aus 3,399,000 Thlr. getilgt, darauf sind 6t 000 Thlr. 1867 und Thlr. — Ngr. ausgelooste Kapitalien und Kapitalreste, incl. deraußer- 51,060,800 Thlr. gestiegen, womit die Creationssnmmc der sämmtlichcn nci 8 bezeich neten Anleihen bis mit 1868 die Höhe von 53,024,000 Thlr. erreicht hat. In Gemäßheit des mit ständischer Genehmigung er lassenen Gesetzes vom 8. Februar 1868 (Gesetz- und Ver ordnungsblatt vom Jahre 1868, I. Abth., S. 60) ist nämlich zu den darin naher angegebenen Zwecken die Creation einer neuen 4proccntigen Staatsanleihe in der Höhe von 8,000,000 Thlr. erfolgt, und zwar mit 5,000,000 Thlr. in 10,000 Stück Scheinen Serie I L 500 Thlr. und 30,000 Stück Scheinen Serie II ü 100 Thlr. Da diese neue Staatsanleihe nach § 3 des an geführten Gesetzes in Anschluß an die bereits bestehenden vereinigten 4procentigen Anleihen 1852/66 gebracht und mit diesen unter einem Zinsen- und Tilgungsplane vereinigt worden ist, so schließt sich auch die Nummer- folge dieser neuen Staatsschuldcnkasscnscheine den End nummern von Serie I und II der vorhergcgangcnen Staatsanleihe von 1866 an und ist gleich der letzteren planmäßig von und mit dem Termine 2. Januar 1871 ab mit jährlich 1 Procent des ursprünglichen Schuld betrags, jedoch ohne Zinsenznschlag, zu amortisiren der gestalt, daß von diesem Termine an dem bezüglich der Anleihen 1852/62 feststchcndcn planmäßig cvnstanten Halbjahrcsbctrage der Tilguugsmittcl eine weitere Erhöh ung um 80,925 Thlr-, einschließlich der durch K 5 des Anleihegcsetzcs vom 2. Januar 1866 im Betrage von 34,683 Thlr. bereits festgcstelltcn dergleichen, hinzuzutre ten hat. Durch planmäßige Ausloosnng sind nun aber auf die vereinigte 4procentigc Staatsschuld in den beiden Rechnungsjahren 1867 und 1868 nach Ausweis der vor liegenden beiden Jahresrcchnungen 412,400 Thlr. Kapitalien im Jahre 1867 und 1,963,200 43,060,800 zahlbar und diese Beträge von der Finanzhauptkasse zur Kapitalsabzahlung an die Staatsschuldenkasse auch wirk- ! lich eingeliefert worden.
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