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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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1868 360,000 - 293,845 1868, 877,820 Thlr. ausgezahlt, mithin als Baarvorrath, 22,180 900,000 Thlr. Sa. w. o. in Die Verzinsung der Anleihen unter H und L hat 734,900 Thlr. 293,900 - 297,000 - 100,000 - 1,125,800 Thlr, denkasse zur Verzinsung cingelieferten 600,000 Thlr. pro 1867 und lange in Verwahrung zu behalten waren, bis darüber im Wege des Gesetzes anderweit verfügt worden sein wird. Von den nach Ausweis der vorliegenden beiden ersten Rechnungen aus der Finanzhauptkasse an die Staatsschul-! 22,l8u Thlr. — Ngr. Sa. w. o. bei der Kasse zu asserviren und in die Rechnung pro 1869 in Einnahme zu übertragen. Hierbei gestattet sich die Deputation, noch Nachricht- lich zu bemerken, das; in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Decembcr >869 l§ 1) die vorgedachtermaßcn bei dem Staatsschuldcnausschnsse niedergelegte Summe von 6 1,350,000 Thlr. angestiegcn, deren Verzinsung nach Höhe von 4 Procent jährlich in den Terminen Johannis und Neujahr, vom 1. Juli 1868 an lausend, zu erfolgen hat. Für die Tilgung ist jährlich 1 Procent des Schuld kapitals unter Zuschlag der durch die Ausloosung erspart werdenden Zinsen ausgesetzt und hat die Ausloosung jedesmal Johannis und Neujahr, mit Johannis 1869 be ginnend, zu erfolge». 900,000 Thlr. Sa. hat letztere an Zinsen 583,975 Thlr. im Jahre 1867 und Zu 11. Die im Jahre 1868 übernommene 4prv- centige Albertsbahnactienschuld betreffend. Zwischen der königl. Staatsregierung und der Albertseisenbahnacticngescllschaft ist unterm 24. November 1868 ein Vertrag abgeschlossen worden, nach welchem die von letzterer Gesellschaft ausgegcbcncn 9000 Stück Acticn a 100 Thlr. als Schuld auf den Staat übcrgcgangcn sind und jede Actie durch Abstempelung auf den Betrag von 150 Thlr. zu erhöhen gewesen ist. Diese Schuld, ursprünglich 900,000 Thlr., ist hier durch auf Zu 12. Die im Jahre 1868 übernommene 4^Pro- centige Albertsbahnprioritätenschuld be treffend. Nach Inhalt von § 8 des vorstehend zu 1 l näher bezeichneten allerhöchsten Decrcts vom 28-November 1868 und nach 1 und 5 des dabei gleichzeitig angczogencn Vertrags vom 24. November 1868 sind die auf dem Grundstückscomplcxe der Albertsbabn ruhenden 4'^pro- centigen Prioritätsanleihen !nt. 8, 0 und D, in dersel ben Weise, wie unter die 11 aufgeführte 4 proccntige Alberts- eiscnbahnacticnschuld, nach ihrem Staude vom 3V. Juni 1868 als Schuld auf den Staat zu übernehmen ge wesen. Diese Prioritätenschulden bezifferten sich an diesem Tage auf auf 13,500 Thlr. und der Zinsenbedarf auf 54,000 Thlr. Da indeß die erstmalige Ausloosung erst im Termin Johannis 1869 zu erfolgen hat und die Albertsbahn erst mit dem 1. Juli 1868 in das Eigcnthum des Staates ! übergegangcn ist, so kommt bei der gegenwärtigen ersten, das zweite Halbjahr 1868 umfassenden Rechnung lediglich der Nachweis der auf diesen Zeitraum erfolgten Ab- führuug der stipulirten Zinsen in Frage. in den Terminen 2. Januar und 1. Juli, derjenigen un ter 0 und v in den Terminen t. April und I. October jeden Jahres zu erfolgen. Als Tilgungsfond ist für die Anleihen unter R, 6 1 Prvcent jährlich mit Zuschlag der durch die Aus- loosnngen nach 5 Procent erspart werdenden Zinsen, da die ursprüngliche Verzinsung 5 Proccnt betrug und erst durch Eonvcrtirnng auf 4 Vs Procent herabgesetzt wurde, und für die Anleihe!) Procent mit Zuschlag der durch die Auslösungen nach 4l4 Proccnt erspart werdenden Zinsen ausgesetzt, und stehen erstgenannte Anleihen be reits in der Verloosung, wogegen letztere erst mit dem Termine Neujahr 1873 in die Verloosung cintritt. Die Ausloosung sämmtlicher Anleihen findet jährlich einmal, und zwar zu Neujahr statt. Millionen Thlr. in bproccntigen Staatsschuldenkasseu scheine» an das königl. Finanzministerium zu geeigneter Verwendung zurückzugeben sind, dagegen (8 2) von diesem die Summe von 6 Millionen Thlr. in 4 procentigcn, auf Grund des Gesetzes vom 26. Juni 1868 ansgefertigten Staatsschuldcnkassenscheinen Int. s! an den Landtags- äusschuß zu Verwaltung der Staatsschulden abzugeben und bei letzterem so lange in Verwahrung zu halten ist, bis im Wege des Gesetzes anderweit darüber ver fügt wird. 7349 Obligationen unter !it. 2939 ' - - . L, 2970 - - - 0, 1000 - - - v, Vergl. allerhöchstes Decret vom 28. November 1868 Nr. >81 sammt unter II bcigedrncktem Vertrage vom 24. November 1868, Gesctz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1868, II. Abth. S. 1385 bis 1390. Das jährliche L ilgungsquantum beläuft sich hiernach 900,000 Thlr. Sa. w. o. . Nach der gelegten Rechnung hat nun aber die in Kasse behalten, wie der Rechnungsabschluß pro 1868 Finanzhauptkassc den auf das zweite Halbjahr 1868 er- ausweist. i forderlich gewesenen Zinsenbcdarf mit 27,000 Thlr. für Dieser baare Bestand ist zur Bezahlung der rückstän-Termin 31. December 1868 an die Staatsschulden- diaeil ! lasse abgegeben und letztere davon 26,556 Thlr. Zinsen 457 Thlr. 15 Ngr. Zinsreste bis mit 1867 und j abgeführt, die übrigen 444 Thlr. aber in Kassenvorrath 21,722 - >5 - Finsen für 1868 > behalten, welcher zur Berichtigung der nicht abgehobene» —' " / Zinsen zu verwenden und in die Rechnung auf das Jahr 1869 zu übertragen sein wird. ! K. (1. Abonnement.) 51
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