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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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von der aä 12 gemachten Bemerkung, bei der von ihr veranstalteten speciellen Prüfung gegen die Nichtigkeit der abgelegten Jahresrechnungen Erinnerungen zu ziehen nicht befunden hat. Dieselbe hat dabei zugleich die Ueber- zeugung gewonnen, daß, außer bei den 4^procentigcn Albertsbahnprioritätsschuldcn (vergl. oben zu 12), den hinsichtlich der Verzinsung und Tilgung der Staats schulden bestehenden gesetzlichen und bcziehendlich ver tragsmäßigen Bestimmungen im Uebrigen allenthalben entsprochen worden ist. Die Deputation rathet daher an: die Erste Kammer wolle, nach erfolgter Zustimmung der Zweiten Kammer, im Vereine mit dieser dem Land- tagsansschusse zu Verwaltung der Staatsschulden rück sichtlich der von demselben über diese Verwaltung auf die Jahre 1867 und 1868 abgelegten Rechnungen ge- wö nlichen Justificationsschcin ertheilen, hierbei jedoch den Vorbehalt aussprechen, daß über die Erfüllung der, bezüglich der planmäßigen Tilgung der vormaligen Albertsbahnprioritätsschuldcn, sowie bezüglich der Ver zinsung der darunter begriffenen Anleihen 6 und O vom 1. Juli 1868 ab, auf den Staat vertragsmäßig übergegangcuen Verpflichtungen auf die zweite Hälfte des Jahres 1868 aunoch der rechnungsmäßige Nach weis durch die auf das Jahr 1869 zu legende Rech nung werde gegeben werden. Die unter und ö*) diesem Berichte angefügten Beilagen gewähren eine Uebcrsicht über den Stand der sächsischen Staatsschulden am Schlüsse des Jahres 1866 und beziehendlich des Jahres >868. Präsident von Zehm en: Ich eröffne die Debatte über den Bericht. — Herr Geh. Finanzrath von Nostitz! Geh. Finanzrath von Nostitz-Wallwitz: Ich be absichtige nicht, über den Antrag der Deputation zu spre chen, sondern nur einen andern Punkt zur Sprache zu bringen. Der Herr Referent hat uns auf Seite 134 slg. eine sehr dankenswertste Zusammenstellung des Stan des der Staatsschulden am Schluffe des Jahres 1866 und beziehendlich des Jahres 1868 gegeben. So dankenswerth auch diese Zusammenstellung ist, so hat dieselbe, da sie sich auf einen Zeitraum, der vier und mehr Jahre zurückliegt, bezieht, vur ein historisches Interesse, und dasselbe gilt ei gentlich auch von der Uebcrsicht, die den Ständen in dem Rechenschaftsbericht gegeben worden. Da die Rechenschafts berichte erst zwei Jahre nach Abschluß der betreffenden Pe riode veröffentlicht werden, so geben sie auch nicht den wirklichen Stand, wie er augenblicklich ist, sondern geben den Stand, wie er vor Jahren gewesen ist. Mir scheint cs jedoch nicht blos im statistischen Interesse, sondern aus verschiedenen Gründen wünschenswerth zu sein, daß der Stand der Staatsschulden möglichst bald nach Schluß eines jeden Jahres, und zwar amtlich veröffentlicht werde. Ich erlaube mir deshalb zunächst eine Anfrage an die hier an- *) Siche dieselben am Schluß dieser Nummer wesenden Mitglieder des Landtagsausschusses, bezicstendlich den Herrn Vorsitzenden, ob es thunlich sei, derartige Ver öffentlichungen bald nach Schluffe des Jahres zu bewerk stelligen. Ich gehe allerdings davon aus, daß diese Zu sammenstellung, wenn sie wirklich ein klares Bild unserer Finanzlage liefern soll, nicht vom Landtagsausschusse allein, sondern gleichzeitig von der hohen Staatsrcgierung aus- gchen müßte, weil sie dann zugleich die Angaben derjeni gen Bestände zu enthalten hätte, die von den sächsischen Staatsschuldenpapicren in der Finanzhauptkasseliegen, da her momentan wenigstens dem Verkehre entzogen sind. Denn aus deu Beilagen des Rechenschaftsberichts ersehen wir, daß anscheinend der Betrag der sächsischen Staatsschulden weit höher ist, als factisch der Fall ist, weil ziemlich bedeu tende Beträge derselben in der Finanzhauptkasse liegen, die von der Summe der creirten Staatsschuld abgezogen W:rden müssen, um ein richtiges Bild der Finanzlage zu geben. Ich ersuche den Herrn Vorsitzenden des Landtags- a isschusses, mich darüber zu belehren, ob es überhaupt thunlich sein würde, eine derartige Uebcrsicht am Schlüsse jedes Jahres zu veröffentlichen. VicepräsidentOberbürgermeisterPfotenh auer: Die Erfüllung des eben ausgesprochenen Wunsches würde der Staatsschuldcnverwaltung keinerlei Schwierigkeiten bereiten; denn sic ist regelmäßig in den ersten Wochen des neubeginnendeu Jahres in der Lage, die vollständige Uebcrsicht der Staatsschulden, wie solche sich vor Schluß des abgelaufenen Jahres verhalten haben, in >,den Händen zu haben. Ob es aber den Ressort- und Compe- tenzverhältnissen des Landtagsausschufscs entsprechend sei, eine solche Veröffentlichung hinauszulassen, ob dies nicht vielmehr Sache der Finanzverwaltung, der Staatsregie rung selbst fei, das müßte ich der Erwägung der letzteren anhcimgeben. Ich kann nur wiederholen: die Staats schuldenverwaltung ist im Lause des Monats Januar des neuen Jahres unbedingt in der Lage, eine Uebcrsicht, wie Sie sie hier auf die Jahre 1867 und 1868 vorsinden, zu geben und vorzulegen. Geh. Finanzrath von Nostitz-Wallwitz: Ich bitte ums Wort! Ich bin dem Herrn Vicepräsidenten sehr dankbar für die freundliche Erthcilung der Auskunft. Ich habe keinen Grund, einen bestimmten Antrag in der von mir angedeutetcn Richtung zu stellen, begnüge mich viel mehr, die Sache angeregt zu haben. Präsident von Zehmen: Nach dieser Erklärung des geehrten Mitgliedes der Kammer wird der Sache zur Zeit keine weitere Folge zu geben sein. Wünscht noch Jemand das Wort? — Es ist dies nicht der Fall, ich schließe daher die Debatte. Ich habe an die Kammer die Frage zu richten: „ob sie den Antrag ihrer Deputation, wie 51*
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