Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
I. K. 18. Sitzung, am 1P Februar. 330 enthalten sind. Johann. (1-8) Präsident vonZehmen: Ich frage die Kammer: ob sie genehmigt, daß von Vorlesung der Motiven abgesehen werde? — Einstimmig. — Ich habe dieselbe Frage an die hohe Staatsregierung zu richten, ob sie sich ebenfalls damit einverstanden erklärt? — Einverstanden. Referent Bürgermeister Müller: Das königl. Decret lautet: Se. Majestät lassen den getreuen Ständen den Entwurf eines Gesetzes wegen Aufhebung mehrerer, die Straßeugcsctzgcbung betreffender Bestimmungen nebst zu gehörigen Motiven zugehen und sehen der Erklärung der selben hierauf in Huld und Gnaden entgegen. Dresden, den 8. Januar 1872. Die nicht vorgelesenen Motiven lauten folgender maßen: Zum Schutze der Straßen und des darauf statt- findcnden Verkehrs bestehen jetzt nur die im § 1 des vvr- crsicktlichen Gesetzentwurfs bezeichneten, lediglich auf die fiscalischen Chausseen bezüglichen Vorschriften, während es an dergleichen allgemeinen polizeilichen Bestimmungen für andere Arten von öffentlichen Straßen zur Zeit noch fehlt. Nun ist aber auch hinsichtlich dieser letzteren das .Bedürfniß nach solchen Vorschriften im Laufe der Zeit immer fühlbarer geworden und erscheint es daher wün- schenswerth, unter Berücksichtigung der bei Handhabung' der für die Chausseen geltenden Vorschriften gemachten Erfahrungen nunmehr für alle Arten von öffentlichen Wegen gleichmäßig anzuwendende Bestimmungen zu treffen. Bedarf es nun zwar hierzu, da es sich dabei nur um eine polizeiliche, im Verordnungswege zu regulirende Angelegenheit handelt, nicht der ständischen Mitwirkung, so muß doch der beabsichtigten Regelung die Aufhebung der im § 1 des Gesetzentwurfs bezeichneten Vorschriften vorausgehen, deren Abänderung und Vervollständigung nach den gemachten Erfahrungen in mehrfacher Hinsicht sowohl an sich, als auch um deswillen wünschenswert erscheint, um die Abweichungen von den entsprechenden Vorschriften des mittels Neichsgesetzes vom 15. Mai 1871 Publicirtcn Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich in §§ 366, 370, 67 und 70 zu beseitigen. Diese Aufhebung fetzt aber mit Rücksicht darauf, daß die fraglichen Vorschriften mit dem Gesetze, die Erhebung des Chausseegeldes betreffend, vom 9. Februar 1833, promulgirt worden und bczichendlich in dem Steuer- strafgcsetze vom 4. April 1838 enthalten sind, die Zu stimmung der Stände voraus. Richard Freiherr von Friesen. Hermann von Nostitz-Wallwitz. Vom an trcten die dem Gesetze ,vom 9. November 1833, die Erhebung des Chausseegcldcs betreffend, unter Nr. 6 bis mit 15 an- geschlossenen Strafbestimmungen, sowie die §§32, 34, 35 und 36 des Steuerstrafgesetzes vom 4. April 1838 vollständig, dagegen die Nr. 17, 18 und 20 der zuerst erwähnten Strafvorschriftcn, sowie die §§ 56, 65, 66 und 67 des Stcuerstrafgesctzes nur, insoweit sie sich auf ckaussee- und brückenpolizeiliche Vergehen beziehen, außer Kraft. Der Gesetzentwurf lautet: Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen re. re. re. verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: § 1- ,,Die Regierung zu ersuchen, in dem später^ Es würden nun die Motiven zu verlesen sein; ich frei werdenden bisherigen Polytechnikum den An» aber voraus, daß der Abkürzung halber davon ab- """ Kunsigm.rb.muftums , „E, da di. MihLd« «p dich«,.» ! g.lcsen haben und sie zum Theil, auch in dem Berichte ablehnen wolle? Wenn sich Niemand gegen den Antrag der Deputation erhebt, so werde ich denselben als angenommen erachten. Es erhebt sich Niemand; der Deputationsvorschlag ist ein stimmig angenommen. . Hiermit würde dieser Gegenstand seine Erledigung gefunden haben. — Der dritte Gegenstand der Tagesord nung ist die Berathung des Berichts der ersten Deputation über das königl. Decret Nr. 33, die Auf hebungmehrer er,dieStraßengesetzgebung betreffender Bestimmungen betreffend. — Referent ist Herr Bürgermeister Müller. Referent Bürgermeister M üller: Der Bericht lautet: Unsere Ministerien der Finanzen und des Innern > Durch den mittels allerhöchsten Decrets Nr. -33 an haben die zur Regelung des Verkehrs auf den öffentlichen die Staude und zwar zunächst an die Erste Kammer ge- Straßen und zu deren Schutze erforderlichen Polizeilichen langten Gesetzentwurf sollen von einem noch zu bcstim- > Vorschriften im Verordnungswege zu erlassen. . wenden Zeitpunkte an mehrere Strafbestimmungen, welche Urkundlich baben Wir dieses dem, die Erhebung des Chausseegeld cs betreffenden Gesetze yaven -wrr die, es vom 9. November l 833 angcfügt und beziehendlich in dem . . Gesetz Steuerstrafgesetze vom 4. April 1838 enthalten sind, theils eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel bei- vollständig,' theils insoweit sie sich auf chaussee- und drucken lassen. brückenpolizeiliche Vergehen beziehen, außer Kraft gesetzt Dresden, den und die zur Regelung des Verkehrs auf den öffentlichen
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview