Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
von Sahr. von Böhlau. von Egidy. Bürgermeister Hirschberg. von Ferber. Oberappellationsgerichtspräsident vr. Sickel. Geh. Nath von König. Handels- und Gewerbekammerpräsident Rülke. Bürgermeister Müller. - Clauß. von Watzdorf-Störmthal. von Erdmannsdorff. Graf von Hohenthal. Deumer. von Einsiedel-Scharfenstein. Gras von Rex. Kraft. Meinhold. Seiler. von Burgk. von Metzsch. Landesältester Hempel. > Präsident von Zehmen. > - Der Gesetzentwurf ist sonach einstimmig an genommen. Auf der Tagesordnung stehen nun noch einige Be richte und Anzeigen der vierten Deputation, und zwar zuerst der mündliche Bericht, resp. An zeige der vierten Deputation über die Pe tition des Gastwirths Seyffert in Börln und Genossen wegen Entschädigung für entzogene Gasthofs- und Schankrechte.*) — Referent ist Herr Meinhold. Referent Rittergutsbesitzer Meinhold: Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen, ob sie von der Verlesung der Petition absehen will. Präsident von Zehmen: Ich frage die Kammer: Will sie absehen von dem Verlesen der betreffenden Peti tion? — Einstimmig. Referent Rittergutsbesitzer Meinhold: DerSchank« Wirth Seyffert aus Börln hat sich in Gemeinschaft mit einigen 60 anderen Schankwirthen aus der Gegend von Wur zen und Oschatz an die Ständekammern mit der Bitte gewen det, bei der Regierung zu bevorworten, daß sie eine Ent schädigung für ihre in Wegfall gekommenen Realrechte er halten möchten. Sie haben diese Bitte damit begründet, „daß es eine Ungerechtigkeit sei, wenn realberechtigtc Gast hofs- und Schankbesitzer nicht entschädigt würden, welche *) Vergl. L.M. ll. K. S, 496 flgg. ihr Besitzthum mit schwerem Gelde erwerben müssen und fort und fort bedeutende Abgaben zu bestreiten und erlegen gehabt haben und noch haben, während sie doch nicht allein durch die Gewerbegesetzgcbung in ihrem Gewerbe verküm mert worden seien, sondern auch schon vorher durch die Er richtung der Eisenbahnen eine so bedeutende Verringerung in ihrem Erwerbe haben erleiden müssen." Sie ersuchen, ihnen dieselbe Gerechtigkeit zu Theil werden zu lassen, wie den Rittergutsbesitzern, Bäckern, Müllern, Cavillern u. s. w., (Heiterkeit.) welchen durch die Ablösung ihrer Rechte eine Entschädi gung zu Theil geworden sei. Sie hatten sich bereits in gleicher Weise mit einem gleichen Gesuche an die hohe Staatsregierung gewendet. Diese hat sie damit abgewiesen, „daß weder die Buudesgewerbeordnung, noch die Landes- gefetzgebung zum Vorgehen in der beantragten Richtung einen Anhalt böten." Ihr Petitum geht augenblicklich dahin, der königl. Staatsrcgierung „das Gesuch um Ge währung einer Entschädigung in der erbetenen Maße oder in anderer Weise zu geneigter Berücksichtigung zu empfeh len". Nun soll an sich ja nicht verkannt werden, daß die Gastwirthe in der That in der neueren Zeit, wenigstens einzelne und ganz besonders die früher Ncalberechtigten, durch mancherlei Verhältnisse in ihrem Gewerbe wesentlich geschädigt worden sind. Es ist aber, insoweit in dieser Petition eine Abänderung der bestehenden gesetzlichen Be stimmungen zu erblicken sein dürfte, was man immerhin aus dieser Petition herauslcsen kann, die Bitte nicht an die richtige Adresse gerichtet. Die Petenten würden sich vielmehr in dieser Beziehung an die Neichsgesetzgebung wenden müssen; denn an die Reichsgesetzgebung ist ja be kanntlich die Entschließung über die Gewerbegesetzgebung übergegangen. Was nun die Entschädigung für die in Wegfall ge brachten Realrechte anlangt, so können die Petenten nicht behaupten und haben noch weniger nachgewiesen, daß ihnen durch ihr Realrecht früher ein ausschließliches Recht zur Betreibung des Schankes eingeräumt worden ist. Es ge hört aber nach § 7 des neuen Gewerbcgesetzes ein aus schließliches Recht, d. h. ein Verbietungsrecht dazu, wenn die Gewerbegesetzgebung der einzelnen Länder eintreten und dafür eine Entschädigung gewähren kann. Es ist neben bei auch eine Entschädigung deshalb nicht gut möglich, weil ja diese Realrechte an sich gar nicht in Wegfall ge kommen sind; sie bestehen gewissermaßen augenblicklich noch, sie sind durch die Gewerbegesetzgcbung nicht auf gehoben, wenn schon zuzugeben ist, daß ihr Effect gegen wärtig so ziemlich auf Null reducirt worden ist. Es befinden sich demnach die Petenten in keiner schlimmeren Lage, als manche andere Gewerbtreibende, z. B. Bäcker, Schmiede, Apotheker u. dgl., die früher auch wohl Rcalgerechtigkeiten hatten, denen aber durch die neue Gesetzgebung und die da durch hervorgerufene Concurrenz eine wesentliche Benach-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview