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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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Am allerwenigsten aber können die dafür angegebe- 4,87-i,58i Thlr. tigen Gehaltsaufbesserungen gende: bei beträgt, so würde bei einem zehnprocentigen Zuschläge nen Motiven als richtige erkannt werden. Denn gerade ein Mehrbedarf von ungefähr diejenigen Beamten, deren Stellung eine Repräsentation Es ist für zweckmäßig erachtet worden, zunächst über diese Scala abstimmen zu lassen, und der darauf bezüg liche Antrag lautet: die Kammer wolle ihr Einverständniß mit dieser Ge haltsscala erklären. Diesen Antrag hat die Zweite Kammer angenommen und Ihre Deputation empfiehlt ebenfalls den unveränder ten Beitritt. Im Laufe der Verhandlungen ist von den Abgg. Or. Minckwitz und Genossen ein Amendement zu vorstehendem Anträge eingebracht und von der Kammer zum Beschluß erhoben worden. Es lautet: mit Vorbehalt der Entschließung in einzelnen Fällen bei der Specialberathung. Auch dieser Zusatz wird der diesseitigen Annahme empfohlen. Für die Gehgltsklassen von und über 3000 Thlr hat die Staatsregierung eine Zulage von 300 Thlr. in Vor schlag gebracht; die Majorität der jenseitigen Deputation hat sie auf 200 Thlr. reducirt, während eine Minorität dem Vorschläge der Regierung beigetreten ist. Es ist daher beantragt worden: die Kammer wolle beschließen, bei Gehalten von 3000 Thlr. und darüber eine Gehaltszulage von 200 Thlr. eintreten zu lassen, während dagegen die Minorität den Antrag gestellt hat: statt „200 Thlr." zu setzen: „300 Thlr." Der Antrag der Majorität ist angenommen, der der Minorität abgelehnt worden. Die Deputation kann sich hiermit nicht einverstanden darnach die Summe berechnen zu können, um die es sich handelt. Diese weitläufigen und zeitraubenden Verhandlungen mußten nothwendigerweise allen übrigen vorangehen, und wenn dadurch allerdings eine bedauerliche Verzögerung in die Bndgetberathung gebracht worden ist, so darf auch nicht verkannt werden, daß es sich um die Feststellung eines stetig fortlaufenden Ausgabeobjccts handelt, dessen Höhe bedeutend genug ist, um die gründlichsten und um fassendsten Erörterungen darüber eintreten zu lassen. Die unterzeichnete Deputation konnte den eingeschla- gcnen Weg nur als einen angemessenen und Praktischen änsehen, weshalb sie auch in der Hauptsache der hohen Kammer eine ähnliche Berathungsmodalität empfiehlt. Um indcß die Angelegenheit der baldigen Erledigung zuzuführen, hat man dieselbe vom Budget, welches gegen wärtig noch den Vorberathungen unterliegt, getrennt und in einem Vorberichte, wie hiermit geschieht, an die Kam mer gebracht. Was nun zunächst die Frage hinsichtlich der Gehalts zulagen selbst anlangt, so dürfte sich wohl kaum ein Zweifel über deren Nothwendigkeit erheben lassen, da be kanntlich in den letzten Jahren eine Preissteigerung aller, und am meisten der nothwendigsten Lebensbedürfnisse ein- getrcten ist, welche die gegenwärtig bestehenden Gehalte zum großen Theil als auskömmliche nicht mehr erscheinen lassen. Um nun aber auch die Interessen der Steuerpflich tigen nicht zu verletzen, war es keine leichte Aufgabe, die richtige Grenzlinie zu finden, bis zu welcher man gehen konnte, um die Wünsche und Hoffnungen der Bc- theiligten zu befriedigen und ohne sich dem Vorwurfe zu großer Freigebigkeit auszusetzen. Die Vereinbarungen, welche in dieser Beziehung zwischen der hohen Staatsregierung und der zweiten De putation der jenseitigen Kammer fcstgestellt worden sind und nach umfänglichen Verhandlungen die Annahme der Kammer selbst gesunden haben, erscheinen sachgemäß, so daß sie als annehmbar bezeichnet werden können. Hatte man auch ursprünglich die Absicht, die Er höhungen nür bis zu 800 Thlr. eintreten zu lassen, so hat man es schlüßlich doch nicht für angemessen erachtet, höher besoldeten Staatsdienern den Anspruch auf eine Gehaltsaufbesserung zu versagen, und die Deputation ist der Meinung, daß es ein Gebot der Gerechtigkeit war, von jedweder Ausnahme abzusehen, bis auf diejenigen Beamten, deren Gehalte aus rein industriellen Staats anstalten fließen und daher nach den Zeitbedürfnissen ge regelt werden müssen, und sodann für solche, deren Ge halte vorzugsweise auf Tantieme gegründet sind. Dagegen nehmen alle anderen festangestellten Beam- en, welche derartige Bezüge nicht haben, in der Regel und nur mit einzelnen Ausnahmen an der Aufbesserung Theil. Da, wo solche eintreten, sollen dieselben beson ders motivirt werden. Beim Kultusministerium tritt die Aufbesserung un- 488,000 Thlr. erforderlich gewesen sein, und da allein 3,481,827 Thlr. auf die Gehalte bis mit 800 Thlr. entfallen, dies allein schon eine Mehrausgabe von 348,000 Thlr. beansprucht haben. Die von der jenseitigen Deputation mit der Staats regierung vereinbarte und von der Kammer für die künf- genehmigte L-cala ist fol- ter Berücksichtigung jedesmaliger besonderer Umstände ein. erklären, da sie keinen Grund zu finden vermag, weshalb Da nach den Mitteilungen des königl. Finanz-!man eine einzige Gehaltskategorie herausgreift, um sie Ministeriums die Totalsumme der festen Gehalte ! ungünstiger zu stellen, als alle übrigen. Gehalten bis 169 Thlr. mit 25 Thlr., von 170 - 249 - 30 - - 250 - 349 - 40 - - 350 - 499 - 50 - - 500 - 649 - 60 - - 650 - 749 - 70 - - 750 - 899 - 80 - - 900 - 999 - 90 - - 1000 - 1399 - 100 - - 1400 - 1599 - 140 - - 1600 - 1799 - 160 - - 1800 - 1999 - 180 - - 2000 - 2099 - 200 -
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