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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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Weniger in den Städten — von denen wohl sehr viele sogenannte Selecten oder höhere Bürgerschulen be sitzen —, als ans dem Lande macht sich das Bedürfniß geltend, dag befähigten Söhnen unbemittelter Eltern, wenn sie aus der Volksschule entlassen sind, besser als bisher die Füglichkeit zu weiterer Ausbildung geboten werde. Der Elementarschule, als solcher, kann selbstverständlich weder der Beruf, noch die Verpflichtung obliegen, ihre Zöglinge so weit vorzubereiten, daß sie zur sofortigen Aufnahme in den bestehenden höheren Schulanstaltcn reif wären. Cs fehlen für solche Fälle geeignete Ucbergangs- schulen, und' scheint auch von Seiten der Staatsregierung nicht verkannt zu werden, daß ein derartiges Bedürfniß existirt, da sie nach Ausweis des Entwurfs zum neuen Volkssclmlgesetze die Errichtung mittlerer und höherer Volksschulen, bezichendlich Fortbildungsschulen in Vor schlag bringt. Man darf erwarten, daß mit dem Jns- lebentreten solcher Schulen jene Lücke ausgefüllt werden wird. Anlangend die höheren Schulanstalten, so ist nach Einführung der neuen Militärverfassung die Nothwcndig- keit ihrer Vermehrung rechtzeitig erkannt und mit Energie in Angriff genommen worden. Sachsen besitzt gegen wärtig: 12 Gymnasien, während ein dreizehntes, für welches im außerordentlichen Budget >,0,000 Thlr. postu- lirt sind, noch errichtet werden soll; 16 Realschulen mit Einschluß der noch in der Er richtung begriffenen Anstalten in Mittweida, Schneeberg, Bautzen und Freiberg; 14 Seminarien, von denen zwei noch unvollendet sind. Eine Zusammenstellung sämmtlicher im ordentlichen und außerordentlichen Budget, sowie mittels besonderer Decrete für die höheren Schulanstalten eingestellten Postu- late ergicbt, daß Sachsen in der laufenden Etatperiode allein für sein höheres Schulwesen, und ab gesehen von der Universität, folgende Summen: 112,308 Thlr. für Gelehrten- und Realschulen^ imordent- 107,338 - für Seminarien flieh. Buget, 147,000 . im außerordentlichen Budget, 2,000 - bereits erfolgte Mehrbewilligung hierzu, 130,000 - für Seminarneubauten, 50,000 - für das Gymnasium in Freiberg, 20,000 - für Gymnasium und Realschule in Plauen, mithin im Ganzen eine Summe von 568,646 Thlr. zu verausgaben im Begriffe steht, wobei noch zu bemer ken ist, daß diese Summe, falls die verschiedenen Anträge auf Mehrbewilligungen allenthalben Annahme finden, noch einer ansehnlichen Steigerung entgegensieht. Ließe sich nun billigerweise erwarten, daß ein Staat, der seinen höheren Schulanstalten so bedeutende Summen zuwendet, der Vernachlässigung derselben nicht geziehen werden kann, um so befremdlicher sind die heftigen An griffe, welche in neuester Zeit gegen das höhere Unterrichts wesen in Sachsen gerichtet werden. Namentlich ist der Nachweis zu führen versucht worden, es habe das höhere Schulwesen in Sachsen mit der Entwickelung desselben im übrigen Deutschland, besonders aber.in Preußen, nicht gleichen Schritt gehalten und unter der unverhältniß- mäßigen Begünstigung der Universität gelitten. Wäre dieser, mit unverkennbarer Dialectik und unter Anwendung geschickter Zahlcngruppirungen geführte Nach weis als erbracht zu betrachien gewesen, so würde für die versammelten Stände wohl Anlaß Vorgelegen haben, den Zustand der fraglichen Anstalten in nähere Erörte rung zu ziehen. Glücklicherweise ist es aber dem Ministerium, welches sich nicht hat entbrechen können, von diesen Angriffen Act zu nehmen, nicht schwer geworden, den Ungrund dieser Angriffe darzuthun. Es ist dies mittels einer, im Be sitze der Kammermitglicdcr befindlichen Denkschrift in so schlagender und überzeugender Weife geschehen, daß man wenigstens bei der Gewißheit wird Beruhigung fassen können, daß Sachsens höhere Schnlanstaltcn, mögen sie auch größerer Vervollkommnung noch fähig sein — hier wie anderwärts — den Vergleich mit denen der übrigen deutschen Staaten nicht zu scheuen brauchen, und daß die ser Partie unseres Schulwesens an der dazu berufenen Stelle nicht geringere Sorgfalt gewidmet wird, wie der Universität und der Volksschule. Durch die von den Ständen im Einverständniß mit der königl. Staatsregierung nachträglick beschlossenen Aufbesserungen der Bcamtengehalte erleiden die Bud- gctansätze mannichfache Aenderungen. Daß hiervon das Cultusdepartement verhältnißmäßig am wenigsten berührt wird und der für diese Aufbesserung erforderliche Mehr aufwand sich nuv auf 20,600 Thlr. beläuft, ist dadurch erklärlich, daß zum Ressort dieses Ministeriums eigentliche Staatsdiener nur in geringer Anzahl gehören. Das Gesammterforderniß für Abtheilung 6 des Budgets der Staatsausgaben beziffert sich auf: 775,503 Thlr., ergiebt mithin gegen 605,904 Thlr. in der letztverflossenen Vudgetperiode einen Mehrbedarf von: 169,599 Thlr. Präsident von Zeh men: Es wird der Herr Refe rent nun die Güte haben, den Antrag, der in diesem all gemeinen Theile enthalten ist, der Kammer vorzutragen. Referent Kammerherr von der Planitz: Der An trag lautet: „Die Staatsregierung wolle in Erwägung ziehen, ob sich über Errichtung und Unterhaltung höherer Schulanstalten, sowie über Unterstützung derjenigen Stadt- oder Landgemeinden, in denen höhere Schulen bereits errichtet sind, bestimmte Grundsätze feststellcn lassen, und das Ergebniß der nächsten Ständeversamm lung vorlegen." Präsident vonZehmen: Ich eröffne die Debatte über diesen ersten Theil des Berichts und über den eben vorgetragenen Antrag. Staatsminister Or. von Gerber: Ich habe über die hier angeregte Frage schon in der Zweiten Kammer die Bedenken geltend gemacht und ausgesprochen, welche die Negierung gegenüber einem solchen Anträge haben muß.
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