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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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wenden. Wir haben den Antrag so gestellt, wie er in der Zweiten Kammer gestellt war und also diese Worte bei der Gelegenheit übersehen. Präsident von Zehmen: Es ist die Petition mehre rer Dammmeister, die bet Position 87 erwähnt ist, bereits in die Debatte gezogen worden und ich glaube, mich des Einverständnisses der Kammer versichert halten zu dürfen, wenn ich gleichzeitig diese Petition mit dem darauf bezüg lichen Anträge zur Debatte stelle und frage, ob Jemand bezüglich der Position 87 und der gedachten Petition noch Etwas zu erinnern hat? — Es ist nicht der Fall und ich werde nunmehr zur Fragstellung übergehen. Zunächst fragt ich die Kammer: „will sie bei Position 87 36,185 Thlr. nor malen äßig bewilligen?" Einstimmig: Ja. Don der Zweiten Kammer ist der Antrag beschlossen worden: „1. die Staatsdienereigenschaft den Dammmeistern von ihrer Anstellung als solche an zu verleihen, sofern sie die an den Pensionsfond zu leistenden Beiträge auf die gleiche Zeit nachzahlen." Nach der vorhin gemachten erläuternden Bemerkung, der auch der Herr Referent beigetreten ist, wird aber die ser Antrag in folgender Fassung zur Abstimmung zu brin gen sein: „Die Kammer wolle bei der Staatsregierung beantragen, die Staatsdienereigenschaft den Damm meistern von ihrer Anstellung als solche an zu verleihen, sofern sie die an den Pensionsfond zu leistenden Beiträge ans die gleiche Zeit nachzahlen." Unsere Deputation schlägt den Beitritt zu diesem An träge vor, und ich frage die Kammer: „tritt sie diesem Vorschläge ihrer Depu tation bei?" Einstimmig: Ja. Unsere Deputation schlägt ferner vor: „Im Ücbrigen aber die Petition von Bor mann und Genossen, soweit sie sich auf Gehalts aufbesserung und steigende Besoldung bezieht, 2. durch Lie gefaßten Beschlüsse über diesen Gegenstand als erledigt zu erklären." „Tritt die Kammer auch hierin dem Gut achten ihrer Deputation bei?" Einstimmig: Ja. Und ferner schlägt die Deputation vor: „3. die Petition in Bezug auf die anderen Punkte auf sich beruhen zu lassen." „Genehmigt dir Kammer auch dieses Gut achten ihrer Deputation?" Ebenfalls einstimmig: Ja. Referent König!. Hoheit Kronprinz Albert: Po sition 88, 27,200 Thlr. normalmäßig, wird zur Bewil ligung empfohlen. Präsident von Zehmen: Wenn Niemand hierzu das Wort begehrt, so richte ich an die Kammer die Frage: „ob sie bei Position 88 27,200 Thlr. normal mäßig bewilligen will?" Einstimmig: Ja. Referent Königl. Hoheit Kronprinz Albert: Po sition 89s 1.1, 19,300 Thlr. normalmäßig und 1000 Thlr. transitorisch. Scalamäßige Erhöhung: 1150 Thlr. nor malmäßig und 100 Thlr. transitorisch, also im Ganzen 20,450 Thlr. normalmäßig und 1100 Thlr. transitorisch, wird zur Bewilligung empfohlen. Der Bericht fährt fort: Die Stelle unter », Straßenbaucommifsar, wurde nicht bedacht, da dieselbe bereits um 300 Thlr. erhöht worden ist. I. 2. Erforderniß: 12,400 Thlr. normalmäßig und 400 - transitorisch. Präsident von Zehmen: Ich frage zunächst, ob Jemand das Wort zu Pos. 89»I l verlangt? — Es ist nicht der Fall. Die Erhöhung, die von der zweiten De putation empfohlen wird zu Pos. 89s I I, bringt die Summe von 19,300 Thlr. normalmäßig und 1000 Thlr. transitorisch, im Ganzen auf 20,450 Thlr. normalmäßig und 1100 Thlr. transitorisch. Wenn Niemand zu dieser Position das Wort verlangt, so werde ich die Frage auf die gedachten Summen richten. Ich frage daher die Kammer: „Bewilligt sie bei Pos. 89sI 1 20,450 Thlr. normalmäßig und 1100 Thlr. transitorisch?" Einstimmig: Ja. Referent Königl. Hoheit Kronprinz Albert: II3. Erfvrderniß: 9200 Thlr. normalmäßig und MO Thlr. transitorisch. Erhöht um 500 Thlr. normalmäßig und 230 Thlr. transitorisch, also im Ganzen werden verlangt 9700 Thlr. normalmäßig und 730 Thlr. transitorisch. Der Bericht fährt fort: Die transitorische Erhöhung betrifft die Stelle dcS Wasserbaudirectors, welche zwar nicht erhöht werden soll, wie bei la, deren jetziger langjähriger Inhaber die scalamäßige Erhöhung indeß als persönliche Zulage er halten soll.
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