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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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die Debatte vorbehältlich des Schlußwortes des Herrn Referenten. Referent Kammerherr von der Planitz: Dem geehrten Herrn Vorredner gestatte ich mir nur zur Richtig stellung seiner Angabe zu erwidern, daß das Postulat für ein neues Gymnasium in Dresden nicht mittels eines königl. Decrets an die Stände gelangt ist, sondern daß darüber nur eine Position im außerordentlichen Budget vorhanden ist. Wenn er daher auf Zahlen Bezug genommen hat, die in einem königl. Dccrete stehen sollen, so entspricht das nicht ganz der Wahrheit. Es ist allerdings in den Acten der Zweiten Kammer eine Zuschrift des Cultus- ministerinms vorhanden, worin die Kosten des Schulwesens der Stadt Dresden auf eine Summe von 144,000 Thlr. angegeben sind, und wenn er daher uns mitgctheilt hat, daß diese Summe sich höher belaufe, so wird das wohl darin beruhen, daß die Gehaltserhöhungen der Lehrer damit noch nicht eingerechnet gewesen sind. Präsident von Zehmen: Ich bedauere, den Herrn Referenten unterbrechen zu müssen; aber wir müssen zunächst über das Postulat des außerordentlichen Budgets unter Nr. 6 abstimmen. Unter 0 des außerordentlichen Budgets ist eingestellt zur Erbauung eines neuen Gymnasial gebäudes in Dresden die Summe von 80,000 Thlr. „Genehmigt die Kammer diese Position nach der gedachten Höhe?" Einstimmig: Ja. Ich bitte den Herrn Referenten, zum Postulat für das Gymnasium zu Freiberg überzugchcn. Referent Kammerherr von der Planitz: Es folgt das königl. Decret Nr. 24. (Siehe dasselbe nebst Beilage sub s L.M. II. K. S. 1653 flg.) Ich darf mir wohl gestatten, von dem Vorlesen der Beilage »ab k abzusehen, und habe nur zu bemerken, daß die Mißstände, die bei dem Freiberger Gymnasium vor handen sind, bereits in der vorigen Landtagssession zur Sprache gekommen sind, daß eine Bewilligung zum Neubau damals aber nicbt beliebt wurde, weil die Sache noch nicht hinlänglich vorbereitet war. Gegenwärtig liegt nun aber die Sache so, daß die königl. Staatsregicrung sich mit dem Stadtrathe zu Freiberg in Einvernehmen gesetzt hat, daß man dahin übereingekommen ist, daß die Stadt Freiberg einen Bauplatz, sowie einen Beitrag von 10,000 Thlr. zu Herstellung dieser Neubauten in Aussicht stellt und daß von Seiten der Negierung 50,000Thlr. für den fraglichen Bau verlangt und für erforderlich angesehen werden. Es dürfte kein Bedenken obwalten, diese Bewilligung aus- zusprechcn. Präsident von Ze hin en: Unter der Voraussetzung, daß die Kammer und die königl. Staatsregierung beiderseits genehmigen, daß von Vorlesung der Beilage zum königl. Decret abgesehen werde, eröffne ich die Verhandlung. Verlangt Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall und ich kann zur Fragstclluug übergehen. Ich frage also die Kammer: „ob sie demVorschlagc derDeputation gemäß die von der Negierung in dem königl. Decret Nr. 24 postulirte Summe von 50,000Thlr. für das Gymnasium zu Freiberg bewilligen will?" Einstimmig bcwi lligt. Referent Kammerherr von der Planitz: Endlich werden für einen Neubau bei den vereinigten Gymnasial- und Realschulanstalten in Plauen 20,000 Thlr. postulirt mittels königl. Decrets Nr. 3. (Siehe dasselbe nebst Beilage ? L.M. II. K. S. 1654 flg.) Diese Forderung der königl. Staatsregierung ist im Laufe der Verhandlungen mit der Deputation der Zweiten Kammer dahin modificirt worden, daß die Staatsregierung erklärt hat, sie würde sich mit 15,000 Thlr. begnügen unter der Voraussetzung, daß sie ermächtigt werde, das vor wenigen Jahren angekaufte Tröger'sche Haus wieder verkaufen zu dürfen und den Erlös aus diesem Verkaufe ebenfalls zu dem beabsichtigten Neubau zu verwenden. Ihre Deputation, meine Herren, beantragt demgemäß: „1. zum Neubauc eines Nebengebäudes für die Gym nasial- undRealschulanstalt zu Plauen dicSummc von 15,000 Thlr. zu bewilligen, 2. die königl. Staatsregierung zum Verkaufe des Tröger'schcn Hauses zu ermächtigen und den Erlös davon gleichfalls der königl. Staatsregic rung für obigen Zweck zur Verfügung zu stellen.* Präsident von Zehmen: Wenn die Kammer auch hier genehmigt, daß von Vorlesung der Beilage zum königl. Decret abgesehen werde, und auch die hohe Staatsregicrung beistimmt, so werde ich die Debatte eröffnen. Verlangt Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall und ich kann daher zur Fragstellung übergehen. Sie haben den Dc- putationsantrag vernommen und frage ich daher: „Pflichtet die Kammer dem Gutachten ihrer Deputation bei?" Einstimmig: Ja. Wir gehen zum dritten Gegenstand der heutigen Tagesordnung über. Es ist der mündliche Bericht der dritten Deputation über den Antrag des Abg. Kretzschmar, die Aufhebung der Straf bestimmungen wegen verspäteter Kindtaufen
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