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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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zeitherige höchste Besoldung von 320 anstatt zeither 200Thlr.künftig 250Thlr.beiderAnstellung, Thlr. die Erhöhung sogar 80 Thlr. be 260 der Inhalt des Ge- mit b) Thlr. Thlr. Jahren ' zeither 200 künftig 250 hei der Anstellung, zu k (in Orten 5000 von Thlr. über 10,000 Einwohnern): von Thlr. am bis von Anstellung, Jahren, 2l0 220 230 250 270 280 290 300 jähriger Dienst zeit den a) nach 5 - 10 - 15 - 20 - 25 festes vom 15. März 1870 im neuen Entwürfe beibchalten. Die zweite Kammer hat nach erfolgter ausführlicher Berichterstattung feiten der ersten Deputation in der Sitzung vom 2. Februar dieses Jahres den Gesetzentwurf 3. daß für die Directorenstellen anstatt zeither nicht unter 450 Tblr. in Orten zu 5000 Einwohnern, künftig 500 Tblr., anstatt zeither nicht unter 600 Thlr. in Orten zu c (in Orten Thlr. 5000 bis 15,000 Einwohnern, künftig 650 Thlr., in Orten von 5000 bis 10,00o Ein wohnern, wie zeither nicht unter 8oO Thlr. in Orten über 15,000 Einwohnern, künftig 800 Thlr. in Orten über 10,000 Einwohnern gewährt werden sollen, und 4. daß der Gehalt ständiger Lehrer an Schulen von 40 und weniger Kindern über diesen Gesetzentwurf, sowie auch über den Entwurf eines Bolksschulgesetzes gewählt worden ist, hat sich zu nächst mit der präjudiciellen Frage beschäftigt: ob es thuulich und gerathen sei, die Gesetzvorlage über die Lehrergehalte zu erledigen, bevor fcststebt, ob und in welcher Form der Entwurf über das Bolksschnlgesetz endgiltig zum Abschlusse gelangen werde? Die Deputation bejaht diese Frage im Interesse der Lehrer und erachtet ihre Ansicht jür begründet. Denn wenn auch dagegen eingehalten werden kann, daß die in K 20 des Schnlgesetzcntwurss aufgcführten, ans der Anstellung erwachsenden Rechte der Lehrer einer seits und die Obliegenheiten derselben andererseits (§ 2t alleinigen beiden Abänderungen genehmigt: daß das Einkommen von einem Kirchendiensle (8 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 3) nur insoweit in Anrechnung kommen soll, als es die Summe von 200 Thlr. übersteigt, während der Entwurf die gegenwärtig gütige Summe von 100 Thlr. bei- be'halten haben will, daß in § 2 Absatz 3 an die Stelle des Satzes: „Es haben jedoch auf diese Zulagen — nur solche Lehrer Anspruch, die bei untadel- haftem Verhalten durch ihre Leistungen im Amte befriedigen," o) in der Ständischen Schrift zu erklären: daß bei Normirung der Lehrergchaltc die Gar nison eines Ortes als zur Einwohnerschaft desselben gehörig angesehen werde, 0) bei der königl. Staatsregiernng zu beantragen: es möge dieselbe in Erwägung ziehen, ob sich nicht bestimmte Normen für die Unterstützung der Schulgemeinden feiten des Staates auf- stcllen lassen, und das Ergebnis) dieser Er örterungen dem nächsten Landtage vorlegen. Endlich hat die Zweite Kammer <-) die Angegangenen, im jenseitigen Berichte S. 75 speciell verzeichneten zwölf Petitionen für er ledigt erklärt Die unterzeichnete außerordentliche Deputation, welche 7. dieses Monats zum Behuf der Berichterstattung Bei Vergleichung der neuen Bestimmungen mit dem Gesetze vom 15. März 1870 crgiebt sich ferner: betragen soll. In allen übrigen Punkten ist gesetzt werden soll: > „Es haben jedoch auf diese Zulagen — nur solche Lehrer' Anspruch, deren sittliches , Verhalten und amtliche Leistungen zu begrün ¬ deten Beschwerden keinen Anlaß gegeben haben." Außerdem ist von der Zweiten Kammer beschlossen worden: zeither 260 künftig 280 bei der Anstellung, - 350 - 350 nach 5jähriger Dienstzeit, trägt; d) in Orten von 5000 bis 10,000 Ein ! wohnern (zeither 15,000) eine Erhöhung des Anfangsgehalts um 20 Thlr. statt finden und eine fünfte Alterszulagestaffel vom 25. Dienstjahrc ab um 50 Thlr, hinzukommen soll; v) in Orten von mehr als 10,000 Ein wohnern (zeither 15,000), außer der schon aus Punkt 1 sich ergebenden Auf besserung von 20 Thlr. für den An- fangsgchalt, ebenfalls eine Zulage vom -25. Dienstjahrc ab um 50 Thlr. einzn- treten hat, was durch die folgende Scala besser veranschlagt werden mag: zu s (in Orten bis zu 5000 Einwohnern): j > bis zu 10,000 Einwohnern): i Thlr. 230 - 280 bei einer Dienstzeit von 5 260 - 310 s s K » 10 290 - 340 - s s - 15 320 - 370 x s r r 20 — - 4N0 - - - - 25 zeither 230 künftig 250 bei der - 300 - 300 nach 5 - 350 - 350 - 10 - 400 - 400 - 15 - 450 - 450 - 20 - — - 500 - 25 - 350 350 nach 5 - 400 400 - 10 s 450 s 450 - 15 L 500 s 500 - 20 S — L 550 25 86"
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