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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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44 I. K. 5. Sitzung, am 8. Januar. bleibt genau dasselbe. Der Patron brauchte früher nicht Rücksicht darauf zu nehmen, jetzt aber auch nicht. Wie also darin eine Verstärkung gefunden werden kann, ver stehe ich nicht. Wenn der Herr Bürgermeister meint, es wäre auch das jetzige Gesetz nur vorübergehend, nun ja, das ist eine Ansicht und ich will nicht lengnen, ich fürchte, daß sie richtig ist; wenn nämlich die jetzt herrschende Aeit- strömnng weiter schreitet, so hat Herr Bürgermeister vr. Koch Recht. Jndeß, das bleibt Gott anheim gestellt, wie das wird. Nur das habe ich nochmals zur Beruhigung des Herrn von Posern hervvrzuheben: eine Schwäche des jetzt berechtigten Standes, ein krankhafter Zustand desselben liegt darin nickt, wenn er zustimmt. Es handelt sich hier, das habe ich schon bei vielen Gelegenheiten gesagt, durchaus nicht nm Erhaltung eines Rechts, ja, ich be haupte sogar, es ist eigentlich eine Vermengung der Be griffe, wenn immer nur von den Collatur r e ch t e n ge sprochen wird. Auf die Pflichten des Collators ist viel mehr das Gewicht zu legen. Der Ausdruck: Collatur- rechte ist zwar eingebürgert und auch in die Gesetzes sprache übergegangen, formell ist er also vielleicht richtig; aber der Sache nach ist cs die Cvllaturpflicht, die schwerer wiegt, und die Pflichten, die darauf liegen, wiegen unendlich schwerer, als die Rechte, die damit verbunden sind. . Präsident vonZchm en: Herr von Posern schien die Absicht zu haben, das Wort nehmen zu wollen. Klostervoigt von Posern: Ich will aufs Wort zur Entgegnung verzichten. Staatsminister a. D. vr. von Falkenstein: Ich bedauere, daß das erste Mal, wo ich in dieser hohen Kam mer das Wort ergreife, ich es richten muß gegen einen meiner ältesten Freunde und Bekannten, der sich-veranlaßt gefunden hat, persönlich meine Wirksamkeit der früheren Zeit anzugreifcn. Ich kann mich indessen ans Weniges beschranken; denn das Wesentliche, was ich über die Sache selbst sagen könnte, ist bereits von dem Herrn Staats minister des Cultus gesagt und auch von dem Herrn von Erdmannsoorff angedeutet worden; ich beschränke mich also nur auf das, was mir persönlich Herr von Posern zum Angehör gegeben hat. Er bemerkt erstlich, er begreife nicht, wie ich, nachdem ich kurze Zeit vorher erst den § 25 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vor- geschlagen und vertheidigt hätte, nun so kurze Zeit daraus eine so wesentliche Modification dieses Gesetzes schon hätte der Synode vorlegen können; es sei dies ohne Zweifel ein Weg gewesen, auf den mir insbesondere mancher ältere Geistliche Weihrauch, wie er sich ausdrückte, gestreut haben möge; allein er könne nicht begreifen, wie ein Cultus- minister in so kurzer Zeit seine Ansicht über das Patronat so gänzlich hätte ändern können. Daraus habe ich ihm nun mit Beziehung auf das, was von Seiten des Minister tisches bereits gesagt worden ist, zu erwidern, daß, wenn er die Güte gehabt hätte, die Motiven zu dem Gesetzentwürfe und die Verhandlungen der Synode durchzulesen, er wohl die Ueberzeugung gewonnen haben würde, daß nicht blos die Ansicht des Kirchcnregimcnts, sondern die Ansicht der gesammten Synode, der weltlichen wie der geistlichen Mitglieder die war, daß der 8 25, obgleich von den Kammern erst beschlossen, in seiner bisherigen Fassung nicht den eigentlichen Wünschen entspreche und auch den Zweck nicht vollkommen erreiche. Nun, scheint mir, ist es Sache und Pflicht eines jeden Ministers und insbesondere auch des Kirchenrcgiments, wenn man sich von der Un zulänglichkeit einer Bestimmung überzeugt hat, sei es in kurzer oder in längerer Frist und die Gelegenheit bietet sich dar, sie zu verbessern, daß man daher dann nicht Anstand nehmen muß, gleichviel, ob es einem Einzelnen gefällt oder nicht gefällt, dasjenige zu ändern, was man für nothwendig und richtig erkannt hat. Er sagte ferner, es wäre ja unmöglich gewesen, Erfahrungen in dieser kurzen Zeit zu sammeln. Ich muß ihm darauf entgegnen, daß das nicht nur nicht unmöglich gewesen ist, sondern daß allerdings das Kirchenregiment diese Erfahrungen bereits gemacht hatte in den vielen Besetzungsfällen, eie während dieser Zeit vorkamen, daß es sich überzeugen mußte, daß der §25 weder die Gemeinden noch die Patrone befriedige. Ja, ich kann noch hinzufügen, daß damals, als der §25 so wie er bisher bestand, zur Besprechung kam, von meiner Seite im Wesentlichen schon oamals fast dieselben Bestimmungen in Vorschlag gekommen sind, die jetzt von der Synode als die zweckmäßigsten genehmigt wurden, daß aber damals meine Vorschläge bei der Majorität der Depu tation keinen Anklaug fanden. Nebrigcns hat der Herr von Posern stets von der Aufhebung des Patrouatrechts, von dem Wegfall des Patronatrechts gesprochen, während, wie von dem Herrn Staatsminister bereits dargelegt worden ist, es sich gar nicht vom Wegfall, sondern von einem Vergleich — wenn ich so sagen soll — zwischen den verschiedenen Principien, namentlich zwischen den Gemeindeinteressen und den Rechten der Patrone handelt, und nun jenen Interessen und diesen Rechten Rechnung getragen worden ist durch Feststellung der Art, wie das Collaturrecht künftig ausgeübt werden soll. Wenn der Herr von Posern bemerkte, es sei — ich muß hier die Auffassung des Herrn von Erdmannsdorff modificiren — Herr von Posern hat blos gesagt.es sei eine Krankheit der Zeit, daß man Alles, was in den neuen Verhältnissen geboten werde, ohne Weiteres annehme, so kann ich, was den vorliegenden Fall betrifft, eine Krankheit darin um so weniger finden, als ich eben meine, daß die ganze Maßregel sich auf eine sehr gesunde Ansicht gründet, daß man eben weiter sieht, als in früheren Zeiten, daß man ernster und bestimmter Dasjenige vor
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