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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1871/72,1
- Erscheinungsdatum
- 1872
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1871/72,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028284Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028284Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028284Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1871/72
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1872-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1871/72,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- BandBand 1871/72,1 -
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I, A, 44. Sitzung, am 14. Nppember. wüchse, die er uns vorgeführt hqf, in den religiösen Ver hältnissen einzelner Staaten, diese, meine Herren, wer den, wenn wix in hem Sinne, wie ich ihn angedeutet habe, unsere Schulen confessionell erhalten, bei uns nm solcher Schulverfassung willen nun und nimmermehr Nach folge finden. Dagegen, meine Herren, möchte ich die Frage anfwerfen, yh die feindliche Stellung, welche gewisse Theile unserer Gesellschaft der Kirche gegenüber cinneh^ men, ihren Grund nicht ganz anderswo zu snchen hat. Ich möchte namentlich daraus hindeuten, ob nicht die schroffe Erelusivität, welche pon vielen kirchlichen Seiten zur Schau getragen wird, recht eigentlich dazu angethan ist- nm die Theile unseres Volkes, denen das tiefere Ver- ständniß abgeht Md abgehen muß, von der Kirche abwen dig zu machen. Was nun aber von den Rechten der Kirche und der Fami lie geäußert worden ist, meine hochgeehrten Herren, so habe ich die vollste Ueherzeugung, daß unsere hohe Staatsregiernng die Rechte des Staates, der Kirche und der Familie gegenüber überall zur Geltung zu bringen wissen wird, ohne darum den begründeten Rechten der Kirche und der Familie zu nahe zu treten. Wenn aber etwa angedeutet werden sollte, daß die Auslegung dieser Rechte lediglich in die Hand der Kirche und der Familie gelegt Werden müßte, so wäre das ein Satz, mit dem ich meinerseits mich nicht einverstanden er klären könnte. Meine Herren! Nach Alledem, was ich heute gehört habe, muß ich nach wie vor der Ueberzeugung Ausdruck gehen, daß namentlich bei den Zahlenverhält- nissen unseres Landes die gesetzliche Vorschrift des Schul zwanges nm so weniger geboten oder auch nur rathsam ist, als sie überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Würde mir die hohe Staatsregierung und die Deputation mit dem Nachweise entgegengetreten sein, daß das Princip vollständig durchgesührt werden müsse, daß somit folge xecht der Staat und die Gemeinde zu verpflichten seien, überall den Anhängern jedes religiösen Bekenntnisses in diesem Bekenntnisse die Ausbildung ihrer Jugend zu ver mitteln , so würde ich dieser Consequenz meine Anerken nung nicht haben versagen können, ja, man würde sich mit derselben viel eher haben einverstanden erklären dürfen, als mit einer Halbheit, der ich im Entwürfe begegne, die ich aber selbst dann nicht billigen kann, wenn ich mit einem Theile derselben einverstanden sein müßte. Ich habe zur Mptivirung meiner Abstimmung etwas Weiteres nicht hin- zuzufügen, als die einzige Bemerkung , daß, wenn ich ge gen Absatz 1 in § 6 des Entwurfs stimme, ich damit die in diesem Paragraphen -enthaltenen Ausnahmen nicht ab lehne. Aber ich will durch meine Abstimmung bekunden, daß ich ein Princip, worauf von den ersten hochwürdigcn .Herren Vorrednern so außerordentliches Gewicht gelegt ist, -in dieser Bestimmung als durchgeführt nicht anerkenne. Stastsminister Or. von Gerber: Obschon ich be- I.K. (S. Abonnement.) reits in der gestrigen Verhandlung Gelegenheit gehqht habe, auf Einiges, was der geehrte letzte Herr Vorredner vorgebracht hat, zu antworten, so nöthigen mich doch die Worte, welche er gegenwärtig ausgesprochen, wenigstens Einiges zur Rechtfertigung des Entwurfes nachzuholen. Ich glaube, daß ich es nicht unterlassen darf, gegen zwei Vorwürfe, welche er dem Entwürfe entgegensetzt den letz- tsreu in Schutz zu nehmen. Einmal hat er, wenn ich nicht ganz irre, das Princip des Entwurfes ein schroffes genannt und er hat wiederholt darauf hingewiesen, daß der Entwurf darin einen Mangel habe, daß er ein con- fessionellcs Zwangsrecht ausübe. Meine Herren! Was thut der Entwurf, nm diesen Vorwurf zu verdienen? Er schließt sich an die thatsächlichen Verhältnisse des Volkes an, wie sie sind. Er schließt sich an die Thatsache an^ daß in unserem Lande 98'LProcentProtestanten, daß etwa 53,000 Katholiken und 30,000 Rcformirte sind und einM wenige Tausend Andere, welche einer anderen Confession zugehören, und gicbt eine Organisation, cs jeder dieser Confcssioncn möglich macht, ihr Recht zu finden. Ist das nun schroff? Ist das ein Zwang? — Aber — und das ist das Zweite — der Entwurf hat sich nicht da bei beruhigt, jeder Confession ihr Recht zu geben, sondern er sagt, wenn die Verhältnisse der Art sind, daß in einem einzelnen Orte einzelne zerstreute Mitglieder einer anderen Confession zngchören, so sollt ihr euch diesen gegenüber nicht abschlicßen, sondern ihr sollt ihnen die Thüren öffnen und sollt eure Schulen gastlich aufmachen, sollt sie einladen, theilzunchmcn. Ist das schroff, meine Herren? Ist das ein Zwang, ist das ein confessioneller Zwang, den wir ausüben? Ich glaube nicht, daß man den Entwurf so nennen kann. Zuletzt aber hat der geehrte Herr Vor redner gesagt, daß der Entwurf tadelnswürdig sei, weil er nicht einmal consequent sei. Nach den Vordersätzen hätte ich diese Anklage nicht erwartet; nach den Vordersätzen mußte ich glauben, daß der verehrte Herr Abgeordnete den Entwurf unter allen Umständen dann tadeln würde, wenn er consequent das Princip her Confessionsschule bis zur letzten Folgerung verfolgte. Dies hat der Entwurf nicht gethqn. Er biegt die schroffen Folgerungen ab aus Rück sicht der Humanität, aus Rücksicht freundlichen Entgegen kommens gegen die anderen Konfessionen angehörenden Staatsbürger. Aber um so weniger habe ich den Vorwurf des Herrn Vorredners begreifen können, indem er sagt, wenn nur der Entwurf wenigstens consequent gewesen wäre, wenn er sein Princip wenigstens bis auf alle Fol gerungen verfolgte. Ich finde in diesen beiden Angriffen einen, wie mir cs scheint, nicht lösbaren Widerspruch und glaube, daß der Entwurf gegenüber denselben gerechtfertigt erscheinen wird. Kammerherr von Erdmannsdorff: Ich komme heute gerade, wie gestern irr die unangenehme Lage, un- 139 '
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