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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1869/70
- Erscheinungsdatum
- 1870
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1869/70,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028289Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028289Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028289Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1869/70
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1870-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1869/70 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- SonstigesD. Summarische Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- BandBand 1869/70 -
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die Frage über die Modtfication der Patrimonialgerichts barkeit vorgelcgt wurde, in welchem die Staatsregierung uns vorschlug, den Rittergutsbesitzern und Patrimonial- gcrichtsinhabern gewisse Rechte vorzubehalten, dagegen die Gerichtsbarkeit selbst an den Staat zu übergeben. Damals haben beide Kammern ihr Gutachten ausgesprochen und zwar in abweichenden Erklärungen und es sind damals, ich erinnere mich dessen noch ganz genau, drei verschiedene Ansichten der Staatsrcgierung in einer Schrift übergeben worden. Der damals zu berathende Gegenstand war ein gutachtlicher, wie der, der. heute vorliegt. Nun kann die Berathung beginnen. Herr von Nostitz! Rittmeister von Nostitz-Drzewiecki: Wie die hohe Kammer aus dem Vortrage des Herrn Referenten und aus dem Deputationsgutachten entnommen haben wird, geht aus demselben hervor, daß die Majorität , der Deputa tion durchaus nicht schroff auf der Einkommensteuer besteht, wie dies jenseits der Fall ist. Es liegt dgs-schon in der ganzen Stellung der hohen Ersten Kammer, die sie immer eingenommen hat, und zwar in der Stellung, daß sie nie in Sprüngen die Gesetzgebung zu verbessern die Absicht gehabt hat, und ich stimme in diesem. Punkte vollständig mit der Majorität überein und habe mich aufrichtig der selben angeschlossen. ED ist selbstverständlich, daß bei einer so hochwichtigen, so einschneidenden Frage die größten und eingehendsten Erwägungen voransgehen müssen und daß, wenn man überhaupt eine Aenderung anstrebt, diese nur Schritt vor Schritt gemacht werden darf. Die Majorität will zufolge dessen auch, die bisherige Art und Weise der Grundsteuer als äußeres Merkmal beibehalten wissen; sie ist nur nicht mit ihrer bisherigen Anwendung und Aus legung einverstanden. Nun stellt es sich bei dieser Frage ganz eigenthümlich heraus, daß sowohl die hohe Staais- regierung, als sämmtliche Handels- und Gewerbekammern, sowie sämmtliche Gutachten des Landesculturrathes und der landwirthschaftlichen Vereine alle übereinstimmend sind, daß die Einkommensteuer , im Princip die richtigste Steuer sei. Doch will ich den wenig beliebten Namen der Ein kommensteuer lieber umwandeln in die Bezeichnung: Steuer vom reinen Einkommen. Die hohe Staatsregierung selbst nennt in ihrem Decrete diese Steuer das Ideal einer Steuer. Sämmtliche Handelskammern, deren.Gutachten mir vorliegen, sind darin übereinstimmend, daß das Prin zip derselben das allein richtige sei; nur heißt es immer: ja, auf uns wollen wir dieses Princip in Ausführung gebracht wissen; aber der Grundbesitz darf es niemals thun, der.Grundbesitz, der steht auf ganz anderen Basen, als wir;, der. hat z. B. ein so sicheres Einkommen, der ist auch ganz sicher zu fassend er kann nicht davongehen, erhatVor- vechte aller Art und was dem mehr ist. Nun,Meine Herren- gerade diese Punkte, die angeführt worden sind, geben dem Praktischen, Grundbesitzer und insbesondere dem ländlichen Grundbesitzer Veranlassung, sich dieser Ansicht entgegen zustellen. Jeder Landwirth oder ländliche Grundbesitzer weiß ebenso, wie der städtische, daß die Schwierigkeiten, ein reines durchschnittliches, einigermaßen befriedigendes Einkommen von seinemBesitzthume zu erlangen- sehrgroße sind. Er hängt ja nicht, wie der Gewerbs-und Geldmann, von seinem Speculationsgeiste allein ab; er hängt von Witterung, Wind und Wetter, Frost und Hitze, von allem Möglichen ab, ,und. mag er sich noch so sehr anstrengen,, so wird er niemals Das, erreichen,, was er, sich vorsetzt und erwartet hat. In der Regel bleiben die Berechnungen, die auch der Nüchternste macht, weit hinter Dem zurück, was er sich Anfangs dachte, das er einnehmcn würde. Nun sagt man andererseits: ja, der Staat kann diese Steuer nicht entbehren; weshalb nicht? Weil in schwierigen Zeiten der Grundbesitzer immer da ist; der kann immer gefaßt werden, Bei anderen Gelegenheiten im Geschäfts- leben, da nimmt man.doch aber.iy der Regel an, daßDer- jenige, der sicher^ seine Verbindlichkeiten erfüllt, weniger scharf herangenommen wird- als der Unsichere. Nein! Weil der Grundbesitzer seine Verbindlichkeiten erfüllt, weil er sie erfüllen muß, deshalb wird er. drei- und vierfach so hoch angezogen, als der,Gewerbtreibende„ Kapitalistu.s.w. Das sind Widersprüche, meine Herren, die zu, dem Re sultate führen, daß die Gleichheit vor dem Gesetze nicht vorhanden ist. Und wenn § 39 der Verfassungsurkünde auch mit unserer Uebereinstimmung gaasi verletzt worden ist, so sehe ich doch nicht ein,; warum man gerade in dieser Beziehung nicht eine demselben entsprechende.'Aenderung vornehmen will, während man doch sonst auf allen- Ge bieten der Gesetzgebung gewaltige, Schritte thut; -aber diesen einzigen Schritt zu thun, dem Grundbesitze, sein Recht widerfahren zu lassen- das kann-man nicht.. ,Da sind allerhand der widersprechendsten Gegengründr vorhan den, und ich muß in der That beklagen, daß auch eine Hauptopposition mit von Seiten des hohen Finanzministe riums auszugehen scheint; aus welchem Grunde, weiß ich in derThat nicht. Ich kann mir keinen andern Grund den ken, als den.,, oaß es sich vor der Arbeit scheut. Wenn ich auch zugebe, daß sie eine gewaltige ist; aber um endlich den Grundbesitz nicht allzu sehr zu schädigen, muß auch dieses Hinderniß überwunden werden. Ich bitte diehohcKammer daher, der Majorität beizutreten. Handels- und Gewerbekammerpräsident Rülke: Ich beabsichtige nicht, auf Specialitäten einzugehen, ich beklage es nur im höchsten Grade, daß diese höchst wichtige Frage- dic wichtigste vielleicht der ganzen Session, erst heute auf die Tagesordnung gekommen ist. Das allerhöchste Drcret ist bereits am 19. October v. I., also vor 4 Monaten, an die Stände gelangt, jedenfalls, um denselben- die nöthige Zeit zur Erörterung dieser wichtigen Frage zu gönnen. Ich war daher erstaunt, vor wenig Tagen aus der Tages-
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