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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1869/70
- Erscheinungsdatum
- 1870
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1869/70,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028289Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028289Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028289Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1869/70
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1869-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1869/70 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- SonstigesD. Summarische Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- BandBand 1869/70 -
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genügt werden." Nach unserer Fassung sowohl, als nach) pflanzt werden". Da mm die wegebaupflichtige Gemeinde den Erläuterungen, die wir gegeben haben, soll eben die diese Bäume nicht jenseits des. Grabenrandes auf die.au- Beurtheilung Dessen, was nöthig ist, um die Fahrbahn sicher zu bezeichnen, in das Ermessen der Wegebanbehörden gestellt werden, die nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch berechtigt sind, sogar gegen die Ansicht der betheiligten Wcgebaupflichtigcn das Nöthige anzuordnen. Was darüber hinausgeht, scheint uns aber auch außerhalb des Bereiches eines Wcgrbaugesetzcs zu liegen; es scheint mir nicht zu-' lässig zu sein, im gesetzgeberischen Wege Anordnungen zu treffen,, die so sehr in die Selbständigkeit der Gemeinden eingreifei'., denen durch einen gewissen — ich kann es: nicht anders nennen — Optimismus vorgeschrieben werden soll, wie und auf welche Weise sie ihre Wege bepflanzen sollen. ED liegt aber außerdeck in der Anordnung des Ge setzentwurfs, wenn dieser angenommen werden sollte, noch für viele Gegenden des Landes in der That eine große Gefahr. In den hügeligen Theilen unseres Landes ist die Obstbaucultur auf einem sehr hohen Standpunkt/die Wege sind aber meist nicht in der von dem Gesetzentwurf vor- geschlagenen Minimalbreite angelegt; die Gegend enthält eine Menge kleiner Ortschaften, die unter sich keinen er heblichen Verkehr haben. Wollte man die Wege überall nach den Vorschriften des Entwurfs Herstellen, so würde, wenn man eine übereifrige Aufsichtsbehörde als Straßen baubehörde dort haben sollte, die ganze dortige Gegend 'Gefahr laufen, daß ihre Obstbaumpflanzungen an den viel leicht etwas zu schmal angelegten Wegen wcggehauen werden müßten, die Wege würden verbreitert und nun würde den Gemeinden überlassen bleiben, die Wege neu zu bepflanzen. Zu diesem Resultate würde namentlich die in dem Gesetz entwürfe gebrauchte Wortfassung führen: „Insoweit nicht besondere Hindernisse vorliegen, sollen die Wege an der inneren Wegkante, an dem Grabemande mit Bäumen be pflanzt werden." Die Behörde wird also durch diese Wortfassung fast dahin gedrängt, wo nicht ganz ausnahms weise Zustände als Hindernisse auftrcten, der gesetzlich normalen Breite Geltung zu verschaffen. Wir verwickeln uns überhaupt, wenn wir die Fassung des Entwurfs annchmcn, wie ich glaube, in so viele vcr-- schiedene bedenkliche nnd mißliche, oft für die Betheiligten sehrcharte Fälle, daß ich unmöglich Vorschlägen kann, cs bei dem Entwurf zu lassen, undJhnett nochmals den Vor schlag der Deputation dringend empfehle. Specicll möchte ich nur noch einige Worte in Bezug auf den Antrag des Herrn Meinhold hinzufügen, welcher aus der Fassung der Zweiten Käckcker die Worte heransgelasscn haben wollte: „ nnd zwar bei vorhandenen Scitengräben an deren in nerem Rande". Ich möchte ihn daranf aufmerksam ma chen, daß er durch dieses Herauslassen gar Nichts gewinnt; denn es bleiben dann die Worte stehen: „.Auch soll, wo nicht besondere Hindernisse entgegenstehen, jeder Fahrweg mit hochstämmigen Bäumen, namentlich Obstbäumen be-i stoßenden Feld- oher Wicsenstücke Pflanzen kann, so würde sie, auch wenn diese Worte wegbleibcn, immer genöthigt sein, au der Innern Wegkanie zu pflanzen. Es tpürde.also die Auslassung dieser: Worte, zu gar Nichts führen. Rittmeister von Nostitz-Drzewiecki: Zu' einer thatsächlichen Berichtigung des 'Hetrn Referenten'! Der Herr Referent meint, daß der Läüöesculturrath zü ver schiedenen Zeiten sich verschieden ausgesprochen habe' in Bezug auf die' Öbstbaumanpflanzung an den Strossen. Nachdem ich aber dem Landesculturra'th stets und seit sei ner Errichtung bis zum'heutigen Tage angehört UÜd sämmtlichen Sitzungen beigeivöhnt habe, so muß ich deck widersprechen. Der LandeZcultürrath hat sich stets in brr Weise ausgesprochen, wie dies in der Vorlage der Staats- regierung seinen Ausdruck gefunden .hat. Referent Kammerherr von Zchmen: Ich babe dar auf nur zu erwidern, daß ich noch bei Beginn der-Sitzung Das, was ich vorhin bemerkt habe, aus dem Munde des Herrn Rittner verstanden zu haben glaube, der die Aeuße- rung gegen mich that — ich berufe mich auf Herrn Rittner selbst, der hier anwesend ist —, daß früher der Landes- cu turrath sick anders ausgesprochen habe. Sollte ich-mich darin irren, so würde dies auf diesem Umstande beruhen. Herr Rittner ist, wenn ich nicht irre, selbst Mitglied des Landescultürrathes. Rittergutsbesitzer Rittner: Die Debatte scheint ei nen ganz persönlichen Bezug auf mich zu nehmen. (Heiterkeit.) Demzufolge Will ich noch erklären, daß in den Be- rathnngcn des Landescultürrathes zu der Zeit, als ich ihm angchörte, die Meinungen über diesen Gegenstand getheilt waren, daß ich ickmer der Meinung angchangen, die ich hier ausgesprochen habe nnd daß ich auch vorhin nicht ge sagt: der. Lgndesculturrath habe diese Meinung ausgespro chen, sondern nur, daß ich nach allen Bcrathungen, denen ich beigewohnt, dennoch diese Ueberzeugung gewonnen und festgchalten. habe. Ich habe also nicht gesagt, daß der Landesculturrath sich in verschiedener Weise ausgespro chen habe. Präsident von Friesen: Das Resultat wird also wohl sein, daß die Sache zweifelhaft ist. (Heiterkeit.) Wir kommen nun zur Abstimmung. Die erste Frage wird auf den ersten Satz des Paragraphen gestcÜi werden müssen) der unverändert angenommen werden soll. Die zweite Frage werde ich aus die Fassung der Deputation — Seite 160 — und zwar auf den erstenAbsatz bis zu den Worten: „ ein Fußweg aber die Breite von einem Nieter 45*
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