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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 135. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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treffenden Beklagten eine höhere Strafe zuzuziehen oder sich die Füglichkeit zur Erlangung eines Schmerzensgeldes zu sichern. Wenn bei einer einfachen Rauferei einem Be theiligten auch nur die Nase geblutet hat oder ein Finger verstaucht ist, so läuft er zunächst zum Arzt und läßt sich verbinden, damit die Untersuchung dem Gegner nur recht viel Gelb koste. Um nun vor Ausschreitungen dieser Art einen Riegel vorzuschiebcn, würde ich den Antrag stellen, daß matt auch leichtere Körperverletzungen einer nur sechs monatlichen Verjährung unterstelle, und daher meinen An trag dahin richten, die Novelle XXVIII in folgender Weise zu fassen: „Verletzungen der Ehre, sowie leichte Körperverletzungen (Artikel 167,3 des Strafgesetzbuches), soweit diese Vergehen auf Antrag gestraft werden, ver jähren mit Ablauf von sechs Monaten", und dann in Consequenz dieses Antrages bei Artikel 115 eine ähnliche Einschaltung der Worte: „leichtenKörperverletzung" nach „ Ehrenverlctzung " Leizufügen. Ich bitte den Herrn Prä sidenten, den Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident^Haberkorn: Es beantragt also der Abg. Bauer eine Erweiterung der Novelle XXVIII durch Hin zufügung der Worte zu Art. 110: „sowie leichte Körper verletzungen" und ebenso zu Art. 115. — Wird dieser Antrag unterstützt'? — Zahlreich. Begehrt hierüber Jemand das Wort? — Der Herr Commissari Kgl. Commissar Generalstaatsanwalt l)r. Schwarze: Die Bemerkungen des geehrten Abg. Bauer auf Grund seiner Practischen Erfahrungen sind allerdings von der Art, daß auch ich in der Lage bin, sie zu bestätigen. Nur in Bezug auf einen Punkt erlaube ich mir, einen Einwand zu er heben. Es hat mich überrascht, daß der Abg. Bauer die Mitthcilung gemacht hat, daß bei den Gerichten, wo er practicirt, die Denunciation. über eine Ehrenverletzung ohne Weiteres durch einen Eid bestärkt werden kann, und die Nachtheile, die der Abg. Bauer aus dieser Praxis uns geschildert hat, sind auch In der That solche, deren Berech tigung ich nicht in Abrede stelle; allein ich muß versichern, daß diese Praxis der Gerichte, wo sie vorgekommen ist, offenbar gegen das Gesetz und namentlich gegen den Geist des Gesetzes verstößt. Ich würde dem Abg. Bauer sehr dankbar sein, wenn er dergleichen Fälle namhaft machte, weil ich in dieser Beziehung in voller Uebereinstimmung mit ihm bin, daß eine Praxis dieser Art offenbar zu vielen Nachtheilen führt. Was den Antrag des Herrn Abg. Bauer betrifft, so würde die Regierung, sobald ein solcher Antrag durch die Kammern an sie käme, ihn der ein gehendsten Prüfung unterziehen. Gegenwärtig kann ich mich nicht definitiv aussprechen, weil es nicht unbedenklich erscheint, sofort einen Neuen, wenn schon kleinen Ritz in das System der Strafgesetzgebung zu machen und in die von der Deputation vorgeschlagene Novelle eine neue Kategorie von Vergehen hereinzuziehen, die allerdings, wie ich zugebe, in mancher Beziehung gleichartig mit den übrigen hier fraglichen Vergehen behandelt werden kann. Daß in der Praxis sehr häufig die Realinjurie und die leichte Körperverletzung Hand in Hand gehen und dadurch dem Richter die ohnehin schwierige Unterscheidung beider Vergehensarten erschwert wird, das gebe ich dem Herrn Abg. Bauer zu. Also wenn ein Antrag an die Regie rung käme, so würde sie gewiß in Erwägung ziehen, ob eine formell gleichmäßige Behandlung, wie sie der Herr Abg. Bauer anstrebt, bei einer sehr nahen materiellen Gleichheit beider Vergehen zulässig erscheint. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so schließe ich die Debatte und erwarte, ob der Herr Referent zu sprechen wünscht. (Wird verneint.) Ich werde eine besondere Frage auf den Zusatzantrag des Herrn Abg. Bauer richten und demgemäß frage ich die Kammer: „ob sie Novelle XXVIII nach der Fassung, wie solche die Deputation vorgeschlagen hat und welche auf S. 533 zu ersehen ist: > „Verletzungen der Ehre, soweit solche auf An trag gestraft werden, verjähren mit Ablauf von sechs Monaten" annimmt?" Einstimmig. ' Dazu hat der Abg. Bauer beantragt, nach den Wor ten: „Verletzungen der Ehre" einzuschalten: „sowie leichte Körperverletzungen (Art. 167, s des Strafgesetzbuches)". „Will die Kammer diesen Antrag annehmen?" Gegen 10 Stimmen angenommen. „Nimmt ferner die Kammer Novelle XXVIII in Bezug auf den Zusatz zu Artikel 111 an?" Einstimmig. Ferner zu Artikel 115: „Nimmt die Kammer den Zusatz hüerzu nach dem Vorschläge der Deputation an?" Einstimmig. Und nun frage ich: „ob die Kammer nach Antrag des Abg. Bauer in den eben angenommenen Zusatzartikel 115 noch nach dem Worte: „Ehrenverletzung" ein schalten will die Worte: „oder leichten Kör perverletzung"?" Gegen 10 Stimmen angenommen. Wir gehen zu Novelle XXIX über. Referent Müller (Chemnitz): Im Berichte heißt es weiter: . , :
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