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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 136. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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processe gemacht hat. In unserem großen Nachbarstaate i daß schon die Bestimmung in §. I des soeben von miu Sachße hervorgehobene Umstand, daß das dort schneller geht und daß dadurch als- Gemeinschuldner noch schneller Gelegenheit Preußen hat man auch ein kürzeres Verfahren beim Cvn- ' cursprocesse; theilweise ist man dort damit zufrieden, theilweise hört man Klagen besonders der Art, daß, wenn dieselben begründet sind, allerdings das handeltreibende Publicum nicht befriedigt wird. Man sagt dort: Lei dem abgekürzten Concursproeeßverfahren ist ein Cvncurs kein Ereigniß mehr; die Masse wird schnell ausgeschüttet, die Gläubiger verlieren eben, was nicht zur Deckung da ist, Md der Cridar kann schnell wieder von vorn ansangcn. Das ist Das, was man in Preußen sagt sowohl in kauf männischen, als in juristischen Kreisen, und cs sinddies jeden falls Wahrungen, die nicht für eine solche Beschleunigung des Comursproeeßverfahrens sprechen, Ich gebe gern zu und hoffe es, daß der zehnjährige Geburtstag bei einem künftigen neuen Concurswcsen nicht wieder wird Vorkommen können; indessen in zwei Monaten wird künf tig auch kein Cvncurs von irgend welchem Belang erledigt werden, Wenn in dieser Angelegenheit von juristischer Seite gesagt wurde, daß es bedauerlich wäre, daß der Concursproccß durch übertriebene Forderungen streit süchtiger Gläubiger in die Länge gezogen werden könnte, so muß ich dagegen bemerken, daß viele Fälle vorkommen und,.viele denkbar sind, wo Gläubiger, ohne streitsüchtig zu sein, dennoch -im Verhörstermine der ihnen entgegen - vom Mbg. Verfahren dann dem gegeben werde, alsbald wieder von vorn anzufangen, glaube ich, kann der Einführung eines schnelleren und zweckmäßigeren Verfahrens nicht entgegengehalten werden. Kommt Jemand in Cvncurs, so werden Die, welche mit ihm zu thun haben und in seinem Concurse Verluste erleiden, künftig sich in Acht nehmen, anderweit mit ihm Geschäfte zu machen. Der Herr Referent hat mir eingehalten, es fei der von mir gestellte Antrag aus dem Grunde bedenklich, weil auch die Bestimmungen in Kap. XX des Eoncursordnungsentwurfs auf dem Princip der Oeffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens Lasirten. Diesen Einwand vermag ich als richtig nicht anzuerkennen, Es hat auch der Herr Re ferent irgend einen Act, welcher nach Maßgabe der gedach ten Vorschriften behufs der schnelleren Ausschüttung der Masse vorzunehmen sein würde, nicht mit dem Bemerken zu erwähnen vermocht, daß das Princip der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens diesem Acte, entgegen stehen würde. Meine Herren! Wenn nach den Bestim mungen, wie ich sie ausgenommen sehen will, ein vorläu figer Vertheilungsplan entworfen, dieser Vertheilungsplan . den Gläubigern zur Genehmigung vorgelegt und mit der- , Ausschüttung der Masse vorgegangen wird, oder wenn aus , Anlaß von Erinnerungen, welche man gegen diesen Ver-. bedenken will, nicht nachgehen können und deshalb in das!' umständliche Beweisverfahren eintreten müssen, um ihr ! Eigenthumsrecht zu wahren. Das, meine Herren, kann man nicht Streitsucht nennep; man kann nicht sagen, wenn Einer einen Vergleich, der sein Interesse empfindlich beeinträchtigt, nicht annimmt, daß der streitsüchtig ist. Ahg. Schreck: Meine Herren! Ich bitte, mir noch einige Augenblicke Ihre Aufmerksamkeit zu schenken, weil die vorliegende Frage allerdings eine sehr wichtige ist. Zch will zunächst auf einzelne.Bemerkungen, welche gemacht worden sind, Einiges entgegnen. Der Herr Ahg. Welter hat betont, wie sehr die Aufhebung des Vorzugsrechtes der Ehefrauen gewünscht werde; er hat hinzvgefügt: es werde das Bestehen dieses Rechtes insbesondere von der Handelswrlt in bedauerlicher Weife gefühlt. Ich erlaube mir indeh einzuhalten, daß piese Frage eine höchst schwie rige ist und daß es bedenklich sein dürfte, dieselbe jetzt, wo wir alsbalh für den Norddeutschen Bund eineConcurs- vrduung zu erwarten haben,, zur Erledigung zn bringen. Eine große Anzahl der Bedenken, welche man seither dem Vorzugsrecht der Ehefrau gegenüber gefühlt und fest gehalten hast werden übrigens durch denjenigen Gesetz entwurf beseitigt werden, welcher annoch der ersten Depu tation zur Begutachtung vorliegt und welcher die Verträge zwischen Ehegatten betrifft. Ich erlaube mir, gleichzeitig daraus aufmerksam zu machen, meine hochgeehrten Herren, erwähnten Entwurfs nicht unerhebliche Bedenken gegen sich hat und Sie schon aus §. I des Gesetzentwurfs, welchen ich erwähnte, ersehen können, wie reiflich Be stimmungen der hier fraglichen Art erwogen sein wollen, ehe man wohlerworbenen Rechten, beziehentlich rechtsgiltigen Verträgen zu nahe tritt. So sehr vielleicht auch die Aufhebung des Vorzugsrechts der Ehefrau zu wünschen sein mag, halte ich allerdings auch meinerseits es nicht für gerathen, an diese Frage jetzt näher heranzutreten. Der geehrte Abg. Sachße hat in seiner Rede unter Anderem auf die in Preußen feit dem Jahre 1855 geltende Concursvrdnung Bezug genommen und erwähnt, daß man auch dort von mancher Seite über die Erfolge des jetzigen preußischen Cvncursverfahrens Tadel höre. MeineHerren! Ich habe Gelegenheit gehabt, bei der Prüfung des Ent wurfs einer Concursvrdnung, welcher uns vorgelegt war, die preußische Concursvrdnung näher ins Auge zu fassen, und ich theile die Bedenken, welche der Herr Abg. Sachße aussprach, nicht, erlaube mir vielmehr, ihn darauf auf merksam zu machen, daß auch die sächsische Regierung bei der Entwerfung einer Concursvrdnung für Sachsen den preußischen Entwurf wesentlich zur Unterlage genommen hat; ja, man sogar sagen kann, daß der Entwurf, welchen man uns vorgelegt hatte, in sehr vielen Punkten der stehenden Gläubigerschaft, die ihre Forderung zu gering i preußischen Concursvrdnung gleichlautend war. Der
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