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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 140. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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in dieser Sache etwas eingehender zu sprechen, um so mehr, als unsere Ansichten in dieser Beziehung conform sind und ich die Unzuträglichkeiten, welche sich bezüglich! der pctirten Angelegenheit bisher in der Praxis hier herausgestellt haben, genugsam kennen lernte. Ich kann mich weder mit den Vorschlägen der geehrten Deputation, ! noch damit, daß von der hohen Staatsregicrung das Gene- ! rale vom 24. Juli l8H bei der Abweisung der Beschwerde führer zu Grunde gelegt worden ist, einverstanden erklären, weil ich wenigstens für meine Person die in diesem Gene rale aufgestellten Grundsätze nicht mit den für die Beschei dung der Petenten giltig gemachten Gründen in Einklang bringen kann. §. 1 dieses Generale vom 24. Juli 1811 spricht aus: „daß jeder Christ, auch ohne gesetzliche Er innerung und Anordnung, durch Grundsätze der Religion und um seines eigenen Bestens willen sich verpflichtet finden werde, die dem Gottesdienste gewidmeten Tage so zweckmäßig, als möglich, zu benutzen, folglich an Sonn-, Fest- und Bußtagen die Predigten und den Gottesdienst fleißig zu besuchen." Meine Herren I Damit ist aus gesprochen, daß es sich allerdings auch für die Bekenner einer Religionsgesellschaft um ihre Feiertage handelt; aber un möglich ist darin ausgesprochen, daß die Katholiken gehal ten sind, die Predigt und den Gottesdienst der Protestanten und Resormirten zu besuchen. Dieser Paragraph beweist also nicht, daß die Protestanten rein katholische Feiertage mit zu feiern haben, ganz abgesehen von einer Störung des Gottesdienstes. Nun sagt der S. 3 dieses Generale: „an Sonn-, Fest- und Bußtagen sollen gerichtliche Verhandlungen von den Beamten und Obrigkeiten in- und außerhalb der Amts- und Gerichtsstellen nicht vorgenommen werden." Meine Herren! Ob das geschieht, möchte ich sehr be zweifeln. Ich will ganz absehen von großen Städten, wie von den Hauptstädten Leipzig und Dresden, wo die Kirche aus einer gemischten Bevölkerung besteht; ich will nur eine kleine Stadt, z. B. Ostritz erwähnen. Hier ist die katholische Bevölkerung überwiegend und die Protestanten befinden sich in einem sehr geringen Procentsatz. Ich glaube kaum, daß die hohe Staatsregicrung das dortige Gerichtsamt an den katholischen Feiertagen analog der Bestimmung des §. 3 des Generale von 1811 feiern und nicht arbeiten läßt. So lange aber dieser §. 3 von Seiten der Staatsregierurig nicht eingehalten wird, kann ich die Landbevölkerung nicht dazu für verpflichtet halten. Ich glaube nicht, daß in Leipzig und Dresden die Protestanten gehalten sind, an den katholischen Feiertagen ihre Läden zu schließen, und auf dem Lande soll trotzdem die Majo rität gehalten sein, nach der Minorität "sich zu richten. Was überhaupt eine Majorität und Minorität in dieser Beziehung aussprechen soll, kann ich mir noch nicht recht klar machen. Aus der Ueberficht, welche die Deputation dem Berichte angehängt hat über sämmtliche um Schmeck ¬ witz bei Kamenz in dem Umkreise einer Meile wohnenden Katholiken und Protestanten, finden sich zwei Ortschaften vor, Lchndorf, wo die Katholiken 41 und die Protestanten 43 Personen zählen, und Kaschwitz, wo 43 Katholiken und 46 Protestanten vorhanden sind. Meine Herren! Ob eine solche Majorität oder Minorität irgend von Einfluß sein kann, das ist meiner Ansicht nach noch nicht bewiesen; denn diese Majorität oder Minorität kann in jedem Jahre sich verändern; es braucht ein Bauer auf dem Lande nur Gesinde zu micthen, das einer oder der andern Confcssion an gehört, oder es braucht nur eine Familie aus dem Dorfe zu ziehen und cs verändern sich sofort die Verhältnisse und die Minorität wird zur Majorität, wo jetzt die eine Con- fession eine Majorität und die andere eine Minorität hat. Es liegt mir fern, den confessioncllcn Frieden zu stören, er ist, Gott Lob, in der Lausitz bis jetzt erhalten worden; aber cs scheint mir, als wenn zu dieser Erhaltung auch das Entgegenkommen der Majorität gegenüber der Mino rität sein Theil hätte. Wir sehen das an dem Einwohnervcrzeichniß der be sprochenen Gegend, in welcher bei einer Gesammtzahl von 20,530 Personen blos ein Drittel katholischer Consession sind. Was die Petenten in der Petition anführen, daß von den Katholiken die Feiertage nicht in der durch das Gene rale von 1811 vorgeschriebenen Weise gehalten werden, kann ich aus Eigenen Erfahrungen bestätigen. Es ist eine ausgesprocheneThatsache, daß in der Bautzncr Gegend selbst in Gemeinden, in welchen vielleicht höchstens ein bis zwei Familien der anderen Kirche wohnen, die Bußtage und das Ncformationsfcst von diesen Einwohnern zur Vornahme von durchaus nicht als angemessen erscheinenden Arbeiten verwendet werden. Nun sagt der Bericht, daß die Kohlen werke Schmeckwitz nicht innerhalb der Gemeinde liegen, daß namentlich auch eine Kirche dort nicht vorhanden, daß also auch Störungen in der Art nicht vorkommen können, als sie in dem Generale von 1811 vorgesehen sind. Es liegen diese Kohlenwerke eine Viertelstunde entfernt und kann ich mir nicht denken, daß, wenn hier Kohlen geladen werden, ein Lärm davon znr nächstgclegmenKirche dringt, welche in Crostwitz liegt. Meine Herrn! Es ist wirklich für die Umgegend, die sich aus weiter Ferne mit dem Kohlen- bcdarfe von dort versehen muß, nicht glcichgiltig, ob die Fuhrwerke leer zurückkommen, wie der Fall oft vorgekom men ist und möglicherweise noch oft Vorkommen kann. Ich kann mich also nicht damit einverstanden erklären, daß die Deputation blos vorschlägt, an die hohe Staatsregierung das Gesuch zu richten: „dahin Veranstaltung zu treffen, daß in Gegenden mit confessioncll verschiedener Bevölkerung an für den über wiegenden Theil der Ortsangchörigen gebotenen Feier tagen der Gcwerbsbetrieh derjenigen Ortsbewohner, welche nach ihrem religiösen Bekenntnisse davon nicht betroffen sind, nur insoweit beschränkt werde, als die
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