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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 153. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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Eröffnung der Entscheidung an einzuwcndcn und bin nen weiterer 14 Tage zu begründen. In Administrativjustizsachen ist vom Finanzmini sterium auf eingelegten Nccurs nach §. 18 und auf andcrweitm Rekurs nach §. 24 des Gesetzes v vom 3Y. Januar 1835 zu verfahren." Ihre Deputation rathct also Ihnen an, die §§.171 und 179 in der eben vorgetragenen Weise verändert zu fassen, bezüglich zu deplaciren. Präsident Haberkorn: Will die Kammer diese Berrinigungsvorschlägc zu den K§.171,181c und 179 annehmen? — Angenommen. Referent Sachße: Im §. 181b war irrthümlich auch von uns durch Beschlußfassung der Kammer ausge nommen worden: „oder auf Erbbclehnung beruhenden". Diese Worte haben in Wegfall zu kommen; die jenseitige Deputation ist damit einverstanden. Die Kammer würde also nur zu beschließen haben, daß diese Worte in Wegfall zu bringen sind. Präsident Haberkorn: Beschließt die Kammer den Wegfall dieser Worte? —' Beschlossen. Referent Sachße: Bei §. 183 hat die Deputation Ihnen empfohlen, das Citat „tz. 8" ausdem alten Berggesetze von 1851 in Wegfall zu bringen. Ihre Deputation hat sich aber überzeugt, daß, nachdem die Worte, über die jetzt Beschluß gefaßt ist: »oder aus Erbbelchnung beruhenden" aus dem §. 181, wohin sie eigentlich nicht gehörten, in Weg fall gebracht worden sind, das Citat „§.8" des alten Berg gesetzes sich nicht entbehren läßt. Ihre Deputation rathet Ihnen deshalb an, das Citat „ 8 " in den H. 183 wieder aufzunehmen. Präsident Haberkorn: Beschließt dieKammer diese Wiederaufnahme? — Beschlossen. Referent Sachße: Bei §. 133, der aber jetzt als H. 183 anfzutreten hat, war eine Verschiedenheit im Pro tokolle der Zweiten Kammer und in den stenographischen Mittheilungen zu bemerken. Die Kammer hatte, wie Sie sich erinnern und wie auch die stenographischen Mitthei lungen brachten, den Antrag, wie er seilen Ihres Re ferenten gestellt worden war, daß die Anmeldung auf Expropriirung von Wasserrechten noch drei Jahre nach dem Erscheinen des Gesetzes zulässig sein sollte, abgelehnt; dagegen aber den eventuellen Antrag angenommen, daß die Zulässigkeit der Anmeldung der Expropriation von Wasserrechten nicht schon mit dem Erscheinen des neuen 'Gesetzes, sondern erst mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aushören solle. Gegenüber dieser Verschiedenheit des Pro tokolls und der stenographischen Mittheilungen wird eine Wiederholung, dieser Abstiwnmng. doch nothwendig. lleber- dies habe ich der Kammer mitzutheilen, daß das Ver- «inigungsverfchren auch hier «ipr Ausgleichung erzielt hat; die jenseitige Deputation ist diesem Beschlüsse, den ich eben vorzutragcn mir erlaubte, bcigctreten. Der Ver- riuigungsvorschlag geht also dahin, daß die Anmeldung zur Expropriation von Wasscrbenutzungsrcchtcn bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes zulässig sein soll. Präsident Haberkorn: Genehmigt die Kaut* mcr diesen Vereinignngsvvrschlag? — Ge nehmigt. Referent Sachße: Es war dies der letzte Differenz punkt; wir haben aber noch Beschluß zu fassen, und zwar Beschluß, ich möchte sagen, in erster Instanz über die inzwischen erschienene und derDcputation von der Staats regierung mitgetheilte Taxordnung für die Bergämtü: in Bergsachcn. Die jenseitige Kammer hat diese Taxord'- nung angenommen ohne irgend ein Bedenken. Ihre De putation hat dieselbe im Ganzen ebenfalls zweckent sprechend und sachgemäß befunden; nur hat sie bei Nr. 13 gewünscht, daß die Ziffer von 2 Thaler für Ausfertigung der Verleihungsurkunde über einen vcrstufften Erbstolln nicht absolut, sondern mit einem Spielräume auftretk, dergestalt, daß je nach der Wichtigkeit und Umfänglichkeit dieser Urkunde der Satz von 1 bis 2 Thaler gewählt werde. Da diese Taxordnung neu auftritt, so habe H wohl die Kammer um die Erlaübniß zu fragen, sie nicht erst vorlesen zu dürfen, da sie in Jedermanns Händen ist und sich im dritten Berichte der Zwischendeputation der Ersten Kammer angedruckt findet. Präsident Haberkorn: Will dir Kammer von Vor lesung der Taxordnung absehen? — Abgesehen. — Ist der Herr königl. Commissar damit einverstanden? — Ein verstanden?) „Genehmigt die Kammer die Taxvrdnuug, wie sie S. 353 des Berichts der Zwischendcpu» tation der Ersten Kammer bis S.355 zu lesett ist, nur mit der einzigen Abänderung, daß bei Nr. 13: „Ausfertigung der Verleihungs urkunde für einen vcrstufften Erbstolln* statt des Satzes von 2 Thlr. ein Spielraum von 1 bis 2 Thlr. ausgenommen werde?" Einstimmig. Referent Sachße: Endlich hat die hohe Kammer noch Beschluß zu fassen über einen diese Taxordnung be treffenden Zusatz zu §. 181 der Regierungsvorlage, der von den Gebühren handelt. Der Zusatz lautet am Schlüsse der ersten Alinea: „Für die bergamtlichen Geschäfte dient die diesem Gesetze beigegebeue Taxordnnng zum Anhalten." Es wird Ihnen dieser Zusatz, der von der jenseitigen Kammer beschlossen worden ist, als sachgemäß empfohlen.' ») vrr-l. L.M. I.«. S. tLS,
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