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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 158. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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Orte oder der Umgegend zugezogen, die mit den örtlichen Verhältnissen genau bekannt waren, so würden diese viel leicht auch erfahren haben, daß durch Anlegung des Dam mes den Grundstücksbesitzern oberhalb Schaden zugesügt würde. Das ist aber, wie das auch in anderen Gegenden der Fall war, wahrscheinlich nicht geschehen und deshalb ist auch jetzt noch die Verwaltungsbehörde verpflichtet, wenn bei der Expropriation Etwas versehen war, das noch nach zuholen, und ich wünsche, daß dies möglichst auf gütlichem Wege geschieht und nicht auf dem Rechtswege; denn der Abg. Schreck bemerkte selbst, daß bei einem Falle in Pirna der Recurs durch alle drei Instanzen gegangen wäre, und das scheint mir noch weitläufiger zu sein, als aus dem Verwaltungswege, wo wenigstens schneller zum Ziele zu kommen ist, besonders wenn eine Vereinigung der Par teien herbeigeführt wird. Abg. von Reinhardt: Gegenüber den im Spe- ciellen wider mich gerichteten Bemerkungen des HerrnAbg. Schreck habe ich nur zu constatiren, daß ich hierbei — wie auch die stenographischen Niederschriften Nachweisen wer den— kein Wort von einer Wasserbauangelegen heit gesprochen, sondern nur bemerkt habe, daß, da bei Anlegung der thüring'schcn Eisenbahn die Straßenbau commission zu cvncurriren gehabt, cs mir keineswegs un richtig erschienen habe, wenn zunächst auch noch versucht werde, den einen Theil der Beschwerde der Grundstücks besitzer zu Lcutsch, welcher sich eben auf die Anlage des Eisenbahndammes und die dadurch herbeigeführten Schäden bezieht, im Verwaltungswege zu erledigen. Im klebrigen vermuthe ich auch und bin sogar der Ueberzeugnng, daß die beschwerdeführenden Grundstücksbesitzer zu Lcutsch wohl ausreichend selbst darüber unterrichtet sein dürften, ob und auf welchem Wege — ob nämlich auf dem Rechts- oder Verwaltungswege — sie zunächst und am besten zur Ab stellung ihrer Beschwerde gelangen zu können verhoffcn, und ich glaube, daß es daher vollständig erübrigt, densel ben in dieser Beziehung irgend Etwas suppeditiren zu wollen. Staatsminister von Nostitz - Wallwitz: Wenn der Abg. Schreck mit Recht die Unparteilichkeit der sächsischen Justizbehörden gerühmt hat, so habe ich anzunehmcn, daß er nicht hat sagen wollen, daß die sächsischen Verwaltungs behörden parteiisch sind. Was die Sache selbst anlangt, so wird die Kammer sich aus dem Vortrage des Abg. Schreck überzeugt haben, daß die Sache rechtlich nrcht so zweifellos ist, als mau aus dem Berichte der Deputation der jensei tigen Kammer sowohl, als auch der diesseitigen vielleicht schließen möchte. Ich muß aufrichtig sagen, daß, wenn ich in einem Kreise von Juristen beide Ansichten vertheidigen sollte, ich die These des Herrn Abg. Schreck lieber vcrthci- digen würde, als die der Deputation. Trotzdem bin ich dem von der jenseitigen Kammer gefaßten Beschlüsse: die! Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, nicht entgegengetreten, noch ist dies heute hier meine Ab sicht, weil ich die Ueberzeugnng, die auch in der Kammer sich auszusprechcn scheint, theile, daß in der That die Pe tenten nicht unwesentlich geschädigt worden sind und daß ich ihre Position, wie die Sache einmal jetzt liegt, so günstig machen möchte, als möglich. Ich glaube aber, daß ich des halb auch in ihrem Interesse handle, wenn ich im gegen wärtigen Augenblick mich nicht tiefer auf die Sache einlasse und mich auch nicht darüber aussprcche,was die Negierung ihrerseits zu thun in der Lage sein würde, wenn die Pe tition zur Erwägung an sie gelangt. Gegen die Sachdar stellung des Herrn Referenten möchte ich indessen erinnern, daß sie der dermaligcn Lage der Sache wohl nicht ganz entspricht, und ich habe deshalb auf die Erklärung über den Sachverhalt zu verweisen, die feiten des königl. Com- missars in der Ersten Kammer gegeben worden ist. Es handelt sich jetzt nicht mehr darum, ob der Bau des frag lichen Viaducts in dieser oder jener Weise genehmigt wer den soll, sondern hinsichtlich dieser Frage haben sich die Petenten selbst bei der Entscheidung der zweiten Instanz beruhigt. Sie ist in dieser Lage gar nicht an das Mi nisterium gelangt und jetzt handelt es sich in derThat nur um die nachträgliche Abänderung eines Bauwerks, zu wel chem seiner Zeit die Genehmigung der competcnten Be hörde ertheilt worden ist. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, schließe ich die Debatte und erthekle dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent von Schönberg: Der Herr Staats minister meinte, es wäre von der Deputation die Sachlage nicht ganz richtig aufgefaßt worden und aus den Erklä rungen, welche feiten der Staatsregierung darüber in der Ersten Kammer gegeben worden, gebe hervor, daß durch die Negulirung des Flußbettes dem Uebelstande abgcholfen würde. Das ist auch im Berichte mit erwähnt, nur daß da bei gesagt worden ist: man fürchte, daß dieser Zeitpunkt, wo dem Uebelstande abgeholfen würde, ein noch ferner sei. Die Deputation hat keine Unterlage, daß man jetzt schon mit der Negulirnng der dortigen Flüsse den Anfang ge macht hat. Es steht im Berichte, daß die Bestätigung am 24. April 1866 erfolgt ist; aber ich glaube, der Vorwurf kann sie doch nicht so treffen, als ihn der Herr Staats minister der Deputation gemacht hat. Was den Antrag selbst anlangt, so bitte ich die Kammer, nachdem der Herr Staatsminister erklärt hat, daß die Staatsrcgierung bereit wäre, wo möglich der Gemeinde Hilfe zu verschaffen, wenn die Beschwerde der Regierung zur Erwägung gegeben würde, demselben beizustimmcn. Staatsminister von No stitz-Wallwitz: Ich muß mich auf den Wortlaut meiner Erklärung beziehen. Ich 557*
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