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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,4
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028290Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028290Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028290Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll131. Sitzung 2889
- Protokoll132. Sitzung 2917
- Protokoll133. Sitzung 2937
- Protokoll134. Sitzung 2953
- Protokoll135. Sitzung 2997
- Protokoll136. Sitzung 3017
- Protokoll137. Sitzung 3047
- Protokoll138. Sitzung 3057
- Protokoll139. Sitzung 3063
- Protokoll140. Sitzung 3115
- SonstigesUebersicht über die um Schmeckwitz bei Kamenz in dem Umkreise ... 3146
- Protokoll141. Sitzung 3147
- SonstigesVerzeichniß der wegen verschiedener Eisenbahnangelegenheiten an ... 3227
- Protokoll142. Sitzung 3233
- Protokoll143. Sitzung 3271
- Protokoll144. Sitzung 3317
- Protokoll145. Sitzung 3353
- Protokoll146. Sitzung 3401
- Protokoll147. Sitzung 3439
- Protokoll148. Sitzung 3467
- Protokoll149. Sitzung 3477
- Protokoll150. Sitzung 3497
- Protokoll151. Sitzung 3521
- Protokoll152. Sitzung 3549
- Protokoll153. Sitzung 3565
- Protokoll154. Sitzung 3573
- Protokoll155. Sitzung 3593
- Protokoll156. Sitzung 3605
- Protokoll157. Sitzung 3621
- Protokoll158. Sitzung 3639
- Protokoll159. Sitzung 3661
- Protokoll160. Sitzung 3667
- Protokoll161. Sitzung 3719
- Protokoll162. Sitzung 3729
- Protokoll163. Sitzung 3763
- Protokoll164. Sitzung 3767
- Protokoll165. Sitzung 3779
- BandBand 1866/68,4 -
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II.; K- )62. Sitzung,, den 26» Mai» Manne zncrkannt wird, wichtiger sei, als die Entscheidung, daß er den Diebstahl begangen habe? Das Strafmaß an sich ist cs nicht, sondern der Ausspruch, daß er den Dieb stahl begangen habe. Dies ist das Wichtige. Nun, meine Herren, gegen die Entscheidung des Einzclrichtcrs lassen wir die Appellation zu; aber gegen die Entscheidung der Bezirksgerichte lassen wir die Appellation in Bezug ans die Schuldfrage nicht zu. Daher glaubt die Negierung, daß es nothw^ndig ist, daß nicht auch die Garantien ge schmälert werden, welche zeither für die Entscheidung der Criminalgerichte geboten gewesen sind. Abg. Koch: Meine Herren! Es scheint mir im gegenwärtigen Stadium unserer Berathnugcn und mit Rücksicht ans die kurze SpanneZeit, welche uns füruusere Geschäfte überhaupt noch zugemcssen ist, nicht geratheu, tiefer auf die Cache selbst einzugchcn. Der Aba. Cachße hat bereits ««gedeutet, daß das Bercinigungsvcrsahrcn voraussichtlich Gelegenheit bieten werde, über diesen Dif- ferenzpunkt zur Einigung zu gelange«. Ich gehöre der Minorität der Deputation an, muß also von meinem Standpunkte aus bei der Wichtigkeit der Sache lebhaft Wünschen, daß dem jenseitigen Kammcrbeschlnsse beigetre- ten werde; allein für einen Nachthcil halte ich es durch aus nicht, wenn die Kammer heute dem Anträge der Ma jorität beitriit, da wir morgen darüber uns noch verstän digen können. Nach meiner Ansicht ist cs besser, wir sparen das Material auf für die Sitzung des Vercini- gnngsverfahrens. Nur das erlaube ich Mir noch hinzu- zufügen, daß mir gegenüber in practischcn Bcrufskrcisen allerdings sehr lebhafte Bedenken gegen den diesseitigen Kammerbeschluß geäußert worden sind. Abg. von Criegeru: Hinsichtlich des Beschlusses, der hier vorliegt, befindet sich die Majorität der Deputa tion in einer eigenen Lage. Die Majorität hat früher sich dafür entschieden, daß fünf Richter die Entscheidung fällen sollten, vorzüglich deshalb, weil gleichzeitig die Appellation oder Berufung wegfallen solle. Es hat sich aber die Sache einigermaßen gedreht durch den Hinzutritt der Schöffen. Allein, meine Herren, die Frage: wenn die ins Leben tre ten werden und ob sie überhaupt ins Leben treten werden, ist noch eine zweifelhafte. Ich kehre daher zu der früheren Ansicht zurück, die darin bestand, daß fünf Richter doch diejenige Zahl bilden, die gegenwärtig festzuhaltcn sein möchte, und ich rathe daher nunmehr der Kammer an, dem Beschlüsse der Ersten Kammer in dieser Beziehung beizu treten. Wir behalten noch, meine Herren — wie mir gegen die Ansichten des Abg. Sachßc einen sehr bestimm- tcn Widerspruch cinznlcgen. Es ist übrigens eine An gelegenheit, die der früherenVergangcnhcit angehört; aber das kann ich dem Herrn Abgeordneten versichern,, daß, seine Wahrnehmungen gewiß doch nur sehr unvollständig sein können. Im Allgemeinen ist cs so gewiß nicht gehal ten worden. Abg. Cachße: Der Herr Negicrungscommissar hat mir einen Vorwurf daraus gemacht, daß ich an die Kammer das Gesuch gerichtet habe, wenn sie auch im Augenblick anderer Meinung sei, doch der Deputation bciznpflichten, weil ja im Verciuignngsvcrsahrcn und bei der künftigen Abstimmung über das Vcreiniguugsversahrcn Zeit sei, eine anocrc Ansicht durch ihre Abstimmung auszusprcchen. Er hat mit einer gewissen Emphase, mit einer gewissen sitt lichen Entrüstung gesagt: er würde sich das nicht getraut haben einer Kammer gegenüber auszusprechen. Der Herr Negicrungscommissar vergißt, daß unser constitutioncllcs Leben aus Compromissen besteht, wie in den Hauptfragen, so auch in allen Fragen, die in unserer Kammer, wenn sie auch nicht von hauptsächlicher Bedeutung sind, vcntilirt werden. Wir haben, weil wir das Zweikammersystem babcn, immer die Regel befolgt, nicht unter allen Um ständen den jenseitigen Anträgen beizustimmcu. Wir haben die Pflicht, Tas, was wir als richtig anerkannt haben, festzuhaltcn bis zum Vcreungungsvcrsahrcn und ' dort erst Ausgleichung zu suchen; also Das, was in den hochwichtigsten Fragen des Staatslebcns notwendig ist zwischen Negierung nnd Landcsvertrctung, auch in den untergeordneten Fragen der Gesetzgebung zur Geltung zn bringen, Compromisse zwischen der Ersten und Zweiten Kammer zu ermöglichen, und das ist nur dann der Fall, wenn Leide Kammern Etwas zu compromittircn haben. Wenn beide Kammern von Hause aus Alles aufgcgcbcn und Nichts mehr zum Compromiß hinzugebcn haben, so wird von selbst jedes Compromiß aufhören. Ich fühle mich trotz der emphatischen Angriffe des Herrn Re- gierungscommissars demnach vollständig in meinem Rechte, wenn ich diesen Wunsch und diesen Antrag an die Kammer gebracht habe. Die Widerlegung Dessen, was mir hinsicht lich meiner Acußcrungcn über das frühere Verfahren zur Zeit des geheimen und schriftlichen Untersuchungsver- sahrcns der Herr Rcgierungscommissar zum Vorwurf, gemacht hat, und zwar in einer nicht geringen heiß- spornigcn Weise, die wäre allerdings eigentlich blos zn führen durch Zeugcnverhörc. Nun, daß das nicht möglich scheint —, genug Material zum Vereinigungsvcrfahren. ist, das werten Cie mir wohl zngcbeu. Ich bleibe aber Ich glaube, es ist rathsamer, wenn mir hier den cinlcuch-! allenthalben Lei Dem, was ich gesagt habe, stehen; ich be tenden und klaren Gründen des königl. Commissars bei-^Haupte jetzt noch, wie ich vorhin behauptet habe: die Regel Pflichten. Die Rechtfertigung, die den Appellationsgcrich-' ist dieses Verfahren gewesen. Wenn ich keine Beweise im tcn von Seiten des königl. Commissars zu Thcil geworden Augenblicke anfuhrcn kann, so erlaube ich mir doch zu be-- tst, übcrhcbt mich der Nothwcndigkeit, in dieser Beziehung merken, daß die Wahrscheinlichkeit sogar dafür spricht, daß H. K. (8. Abonnement.) 574
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