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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1873/74,2
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1873/74,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028296Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028296Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028296Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1873/74
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1874-10-08
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das Einkommen normirt werden soll; aber 8 9o bestimmt doch immer nur die Norm, nach welcher das Einkommen voneinemJahrezu berechnen ist. Es ist also ganz rich tig, wenn trotz 8 9vin 8 13 steht: als steuerbares Ein kommen gilt der Gesammtbetrag dessen, was der Beitrags pflichtige innerhalb eines Jahres erwirbt. Ferner wenn der Herr Bürgermeister, meint, es träten auch Fälle ein, wo der Beitragspflichtige noch nicht das Einkommen ein volles Jahr gehabt Hai, nun, das wird allerdings Ein fluß haben auf die Summe, die er in dem Jahre einge nommen hat; es ist aber immer wieder das Einkommen innerhalb eines Jahres und wenn es blos ein Vierteljahr gewesen ist, wird es eben blos ein Viertel so hoch sein, als wenn er das Einkommen das ganze Jahr hindurch ge habt hätte. Also glaube ich, die Befürchtung, daß es colli- dire, ist nicht begründet. Präsident von Zeh men: Verlangt noch Jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. Ich schließe die Dis- cusston mit Vorbehalt des Schlußwortes für den Referen ten, wenn er dasselbe begehrt. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: Ich habe dem geehrten Cvllegen Seiler im jetzigen Stadium nichts weiter zu antworten, als: es scheint mir, daß ihm eine kleine Verwechselung untergelaufen ist bei seiner Rede, daß er Einnahme und Einkommen ein bischen unter einander gemengt hat. — Ich erlaube mir aber im Schluß wort noch, darauf aufmerksam zu machen, daß sich hier, ich kann nicht sagen, ein Druckfehler, sondern ein Schreibfehler eingeschlichen hat. In dem Zusatz, den die Deputation beantragt — in dem Berichte ist es auf Seite 444 — muß es nicht heißen „als steuerbares Entkommen", son dern „als steuerpflichtiges", und ebenso muß auf der rechten Seite von pass. 9 der Vergleichung in dem Zusatz natürlich ebenfalls auch „steuerbares" in „steuerpflich tiges" corrigirt werden. Es ist von der Deputation der Zweiten Kammer sehr richtig diese Correctur allent halben bewirkt worden und „steuerbar" ist nur durch einen Schreibfehler hier stehen geblieben. Präsident vonZehmen: Ich gehe nun zur Frag- stellung über zu § 13. Die Deputation schlägt nun zu nächst vor: Ueberschrift und Eingang des 8 13 unverändert anzunchmen. „Tritt die Kammer dem bei?" Einstimmig. Sodann schlägt sie zu Punkt 1 folgende Fassung vor: „Als steuerpflichtiges Einkommen gilt der Ge sammtbetrag alles Dessen, was der Beitragspflichtige durch die Benutzung seines Vermögens, durch seine Arbeit oder sonst auf berechtigte Weise an Geld oder Geldeswerth innerhalb eines Jahres erwirbt, abzüglich der auf Erlangung, Sicherung und Erhaltung dieser Einnahmen verwendeten Ausgaben nnd etwaiger Schuld zinsen. Ob dergleichen Einnahmen verbraucht oder werbend angelegt werden, macht hierbei keinen Unter schied." „Genehmigt die Kammer dieseFassung für Punkt 1?" Einstimmig. Für Punkt 2 ist die Fassung vorgeschlagen worden, welche auf Seite 445 aufgeführt ist. „Genehmigt die Kammer auch Punkt 2 nach dem Vorschläge der Deputation?" Einstimmig. Punkt 3 schlägt die Deputation zur Genehmigung in der Fassung vor, wie sie auf Seite 448 des Berichtes wie dergegeben ist. „Genehmigt die Kammer dieselb e?" Einstimmig. Ferner schlägt die Deputation zu Punkt 4 verschie dene Veränderungen vor. Da gegen die einzelnen Unter- adtheilungen des Punkt 4 keine Ausstellungen von der Kammer erhoben worden sind, gestatte ich mir, die Kammer gleich im Ganzen zu fragen: „Ob sie Punkt 4 mit seinen Unterabtheil- ungen nach den Vorschlägen der Deputation annehmen will?" Einstimmig. Für Punkt 5 empfiehlt die Deputation unveränderte Annahme nach den Beschlüssen der Zweiten Kammer. „Genehmigt dies die Kammer?" Einstimmig. Punkt 6 ist ein neuer Zusatz. Die Deputation schlägt aber dessen Annahme vor. Ich frage die Kammer: „Ob sie Punkt 6 dem Vorschläge der Depu tation gemäß genehmigen will?" Einstimmig. Schlüßlich beantragt die Deputation noch die An nahme des ganzen 8 13 eventuell mit den soeben beschlos senen Abänderungen und ich frage die Kammer: „Ob sie 8 13 in der beschlossenen Maße ge nehmigen will?" Einstimmig. - Nun kommen wir zu 8 14. Präsident von Criegern: Der Bericht zu 8 14 sagt Seite 448—451:
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